Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 49/2017
Stuttgart,
01/30/2017



Änderung der Grundschulbezirksgrenzen in Stuttgart-Zuffenhausen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.02.2017
21.02.2017
15.03.2017



Beschlußantrag:

1. Vom aktuellen Sachstand der Schulentwicklung in Stuttgart-Zuffenhausen an den Grundschulstandorten der Hohensteinschule und der Rosenschule sowie vom Ergebnis des mit GRDrs 130/2014 erteilten Prüfauftrags zur Nachnutzung des Gebäudes der Park-Realschule in Zuffenhausen wird Kenntnis genommen.

2. Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 werden die Schulbezirke der Rosenschule, Hohensteinschule und Neuwirtshausschule in Zuffenhausen entsprechend dem Übersichtsplan (Anlage 1) und der Beschreibung (Anlage 2) neu festgelegt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive. Vom Schuljahr 2018/19 an werden jeweils die einzuschulenden Grundschüler nach den neuen Bezirksgrenzen eingeschult.

3. Der Verlegung der Hohensteinschule als Ganztagsgrundschule an den alleinigen Standort Marconistraße zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, gemeinsam mit der Schule ein Raumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

4. Der Einrichtung einer Außenstelle der Rosenschule am Standort Hohensteinstraße nach §30 Schulgesetz zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, gemeinsam mit der Schule ein Raumkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.



Begründung:


Im Stadtbezirk Zuffenhausen gibt es 6 Grundschulen. Dazu zählen die Grundschule Neuwirtshaus, die Rosenschule, die Silcherschule, die Uhlandschule, die Grundschule Zazenhausen und die Hohensteinschule mit ihrer Außenstelle in der Marconistraße. Im Schuljahr 2016/17 sind die Silcherschule, die Neuwirtshausschule und die Hohensteinschule Ganztagesschule. An den Standorten Zazenhausen und Uhlandschule gibt es ein Schülerhaus. Zum Schuljahr 2018/19 möchten die Grundschule Zazenhausen und die Rosenschule in den Ganztagsschulbetrieb starten.

Mit GRDrs 130/2014 wurde die Schulverwaltung in Folge der sukzessiven Verlagerung der Park-Realschule von Zuffenhausen nach Stammheim mit der Prüfung einer Nachnutzungskonzeption für den bisherigen Standort an der Marconistraße in Zuffenhausen beauftragt. Im Zuge dieser Prüfung wurden auch die umliegenden Grundschulstandorte in Zuffenhausen sowie deren Entwicklungsoptionen in die Betrachtung einbezogen:

· Der Schulbezirk der Hohensteinschule ist aufgrund der durchquerenden Bundesstraße und Bahnlinie in Hinblick auf den Schulweg der Kinder problematisch, so dass zusätzlich zum Stammsitz in der Hohensteinstraße eine Außenstelle in der Marconistraße eingerichtet ist. Die Hohensteinschule ist seit dem Schuljahr 2013/14 einzügige Ganztagsschule am Stammsitz. Durch die Schließung der Werkrealschule steht ab dem Schuljahr 2017/18 Schulraum zur Verfügung, so dass die Nachnutzung der Räume möglich ist. Aufgrund der Gebäudestruktur mit Pavillon und Hauptgebäude ist die Unterbringung einer 1-zügigen Grundschule im Ganztag schwierig und wirtschaftlich wenig sinnvoll. Zudem ist eine 1-zügige Ganztagsgrundschule sowohl pädagogisch als auch schulorganisatorisch problematisch, da aufgrund der geringen Zügigkeit der Stellenanteil des pädagogischen Personals und des Lehrerkollegiums gering ist. In Folge dessen besteht weniger Spielraum bezüglich der Angebotsvielfalt und aufgrund der geringen Kinderzahl auch bezüglich der Gruppenzusammensetzung, so dass ein attraktives Angebot für die Schülerinnen und Schüler erschwert ist. Im Krankheitsfall ist es sowohl für die Schule als auch für den Ganztagsträger schwierig, verlässliche Vertretung zu organisieren, ohne dass die Qualität der Angebote leidet. · Die 4-zügige Rosenschule startet voraussichtlich zum Schuljahr 2018/19 in den Ganztagsbetrieb. Aufgrund der beengten Raumsituation in einem denkmalgeschützten Gebäude ist es nicht möglich, den Raummehrbedarf für den Ganztagsbetrieb von rd. 840 m² im Bestand abzubilden. Die bauliche Erweiterung auf dem Schulgrundstück ist vor dem Hintergrund der erforderlichen Pausenhoffläche von 5 m²/Kind bei einer möglichen Gesamtschülerzahl von 448 und einer Pausenfläche von rd. 2.600 m² nicht in vollem Umfang möglich. Es wäre demnach nicht möglich, den kompletten Raumbedarf einer 4-zügigen Ganztagsgrundschule in Bestand und ggf. baulicher Erweiterung auf dem Grundstück abzubilden. · In Stuttgart liegt der aktuelle Einschulungsjahrgang für das Schuljahr 2016/17 mit 5327 Kindern wieder deutlich über dem des Vorjahrs (5031 Kinder im Jahr 2015). Auch im Stadtteil Zuffenhausen ist aufgrund zahlreicher Aufsiedlungen ein Anstieg der Altersjahrgangszahlen zu verzeichnen, so dass in den nächsten Jahren mit einem steigenden Bedarf im Schulbereich zu rechnen ist (Anstieg der 0-6jährigen um ~130 im Vergleich zum Vorjahr auf 2760 bzw. um ~230 im Vergleich zu 2014).
Das Schulverwaltungsamt hat die Bedarfslage in Zuffenhausen geprüft und einen Vorschlag zur Änderung der Grundschulbezirksgrenzen entwickelt, der zum Ziel hat a) den Standort Marconistraße zu stärken und b) den Standort Rosenschule zu entlasten (s. Anlage 1 und 2).

In der Folge soll die Hohensteinschule ihren Stammsitz an den Standort Marconistraße verlegen, so dass dort eine eigenständige 2-3-zügige Grundschule im Ganztag entsteht. Hierfür soll das Gebäude der Park-Realschule und falls erforderlich auch der Altbau nachgenutzt und entsprechend der zukünftigen Nutzung angepasst werden. Es ist geplant, das zukünftige Standortkonzept gemeinsam mit der Schule zu erarbeiten. Für diese Schule sollte bald möglichst eine Namensgebung erfolgen.

Die Rosenschule soll ab dem Schuljahr 2018/19 sukzessive aufbauend Klassen ihres Halbtagszugs am Standort der Hohensteinschule beschulen. Hierfür stehen der Rosenschule Räume in der Hohensteinschule zur Verfügung. Parallel hierzu wird am Stammsitz der Rosenschule der Ganztagsbetrieb aufgebaut. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den laufenden Sanierungsmaßnahmen am denkmalgeschützten Gebäude der Rosenschule (insbesondere Deckensanierung, Elektrosanierung sowie weitere Maßnahmen).

Darüber hinaus ist eine Begradigung der Grenze hin zur Neuwirtshausschule vorgesehen. Da es sich hierbei nicht um Wohngebiet handelt, hat dies kaum Auswirkungen auf die Schülerentwicklung.

Durch die Grundschulbezirksänderung ergeben sich für die Kinder keine größeren Veränderungen in Bezug auf die Länge der Schulwege (Anlage 4). Selbst der längste Schulweg ist nicht länger als 1,2 km Luftlinie. Das Überqueren der Bahnlinie entfällt für die Kinder, die in Zukunft statt zur Rosenschule zur Grundschule Marconistraße gehen.

Hinsichtlich der Neustrukturierung der Grundschulbezirke Zuffenhausen haben in den letzten zwei Jahren zahlreiche Gespräche mit den involvierten Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt und dem Bezirk stattgefunden. Als positiv wurde herausgestellt, dass sich durch die Änderung für die einzelnen Schulen gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten und es gelingen kann, zukunftsfähige Schulstandorte zu etablieren.

Finanzielle Auswirkungen

Mit der grundsätzlichen Entscheidung zur Weiterentwicklung der beiden Grundschulstandorte Marconistraße und Rosenschule werden zunächst die eigentlichen Grundlagen für anstehende Um-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen auf den betreffenden Schulanlagen geschaffen, die bei der Entwicklung der Schulen zu Ganztagsschulen mit bedacht werden müssen.
Darüber hinaus ermöglicht die Grundschulbezirksänderung die wirtschaftlich und schulorganisatorisch sinnvolle Nutzung des zur Verfügung stehenden Schulraums und die Reduzierung des Erweiterungsbedarfs für den Ganztag an der Rosenschule auf ein Minimum.



Beteiligte Stellen

Keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1 Übersichtsplan Schulbezirke IST und Schulbezirke NEU
2 Beschreibung der neuen Grundschulbezirksgrenzen
3 Schülerentwicklung der Rosenschule und der Grundschule in der Marconistrasse
4 Entfernung Schulweg





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