Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/ T
GRDrs 330/2018
Stuttgart,
06/12/2018



Geschwister-Scholl-Gymnasium, Stuttgart-Sillenbuch
Gegenüberstellung Sanierung mit Erweiterung, Neubau und Erweiterungsneubau am Standort
Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Bezirksbeirat Sillenbuch
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.06.2018
10.07.2018
11.07.2018
17.07.2018
18.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


I. Schülerentwicklung

Das Geschwister-Scholl-Gymnasium (GSG) befindet sich im Stadtbezirk Sillenbuch. Im aktuellen Schuljahr 2017/2018 werden an der Schule 936 Schülerinnen und Schüler in 39 Klassen beschult. Die Übertrittsquote von der Grundschule an Gymnasien im Stadtbezirk Sillenbuch liegt konstant über 70% (aktuell 73%). Im Vergleich hierzu liegt das Übertrittsverhalten an Gymnasien im Stadtgebiet bei rund 60% im Schuljahr 2017/2018.

Eine frühere Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014 zur Sanierung des Gebäudes ging von einer 4-zügigen Entwicklung am Standort aus. Durch das oben genannte veränderte Übertrittsverhalten und steigende Schülerzahlen besteht heute im Stadtbezirk Sillenbuch ein gymnasiales Potenzial von deutlich über fünf Zügen, legt man die Altersjahrgangszahlen der letzten 5 Jahre von durchschnittlich rd. 230 Schülerinnen und Schülern und eine Übertrittsquote von 70% zugrunde. Für die kommenden vier Jahre ist weiterhin ein stabiles Potenzial für fünf Züge vorhanden.

In den vergangenen Jahren hat das Gymnasium deshalb häufig fünf Eingangsklassen gebildet, sofern die Raumkapazitäten dies zugelassen haben. Es mussten jedoch ebenso in den vergangenen Jahren auch immer wieder Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden. Zum aktuellen Schuljahr wechselten 140 Schülerinnen und Schüler auf das Geschwister-Scholl-Gymnasium, was bei einem Klassenteiler von 30 Schülerinnen und Schülern fünf Eingangsklassen entspricht. Für das kommende Schuljahr 2018/2019 wird das Gymnasium erneut fünf Eingangsklassen bilden.


II. Raumsituation und Sanierungsbedarf

Das Schulgebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums wurde im Jahr 1976 zur Unterbringung eines vierzügigen Gymnasiums mit 36 Klassen erbaut. Insbesondere der naturwissenschaftliche Unterrichtstrakt des Geschwister-Scholl-Gymnasiums entspricht dabei nicht den heutigen Vorgaben des Modellraumprogramms des Landes. Die Räume sind zu klein, teilweise nicht natürlich belichtet und sind mit nicht mehr zeitgemäßem ansteigendem Gestühl ausgestattet.

Bereits im Rahmen der Untersuchungen des Sanierungsbedarfs aller Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart ermittelte das Büro Drees&Sommer im Jahr 2009 für das Geschwister-Scholl-Gymnasium einen Sanierungsbedarf von rd. 10 Mio. Euro.

Das Sanierungsgutachten für das Gebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums durch das Architekturbüro zsp/Peter Vorbeck aus dem Jahr 2012 hielt weitere gravierende Mängel fest. Dieses aktuelle Gutachten wies deutlich umfassendere Sanierungsmaßnahmen aus, als durch das Büro Drees&Sommer 2009 festgestellt wurden. Die Kostenschätzung belief sich hierzu auf rd. 22 Mio. Euro.

Für die weiteren Planungen wurde 2013 eine städtebauliche Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese wurde ebenfalls durch das Architekturbüro zsp/Peter Vorbeck erarbeitet, mit dem Ziel, neben der Sanierung auch eine Verbesserung des Naturwissenschaftlichen Bereichs zu erreichen.


III. Chronik der bisherigen Entwicklung

Nach der Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung im Februar 2014 diskutierten Schule und Bezirksbeirat im Oktober 2014 einen Neubau auf dem Gewann „Schwellenäcker“ als Alternative zur Sanierung und Erweiterung des Geschwister-Scholl-Gymnasiums auf dem Schulgrundstück. Im Februar 2015 stellte der Bezirksbeirat Sillenbuch dazu einen interfraktionellen Antrag und forderte die Verwaltung darin auf, eine städtebauliche Untersuchung für einen möglichen Neubau im Bereich „Schwellenäcker“ zu prüfen.

Nach der Präsentation der Untersuchungsergebnisse des Hochbauamts im Unteraus-schuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung im Juni 2016 (siehe Anlage 1) wurde ein Runder Tisch am 29.9.2016 durchgeführt. Teilnehmer an diesem „Runden Tisch“ waren Vertreter des Bezirksbeirats Sillenbuch, Vertreter des Gemeinderats, Vertreter der Schulgemeinde sowie Vertreter der Verwaltung. Die Schulgemeinde und der Bezirksbeirat sprachen sich hier klar für einen Neubau des GSG aus.

Die Beratung zum Vorschlag der Verwaltung (GRDrs 26/2017), aufgrund der zeitlichen Unwägbarkeiten keinen Neubau, sondern die Sanierung des Bestandsgebäudes anzustreben, wurde insbesondere wegen der bis dahin nicht geklärten Vorgehensweise zum Verkehrsprojekt „Filderauffahrt“ in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 4.7.2017 ausgesetzt.

Zur Beschleunigung des Prozesses und zur Darstellung des mittlerweile erforderlich gewordenen 5. Zuges am GSG suchte die Verwaltung nach einer kompromissfähigen Lösung, die von der ausstehenden Entscheidung des Verbands Region Stuttgart unabhängig ist. Ergebnis dieses Prozesses stellt die „Variante 3 – Erweiterungsneubau am Standort“ dar.
Diese Variante wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Unterausschuss „Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung“ am 14.3.2018 vorgestellt.

Am 19.3.2018 fand ein weiterer „Runder Tisch“ mit selbem Teilnehmerkreis wie im September 2016 statt. Die Verwaltung stellte in diesem Rahmen den Verwaltungsvorschlag „Variante 3“ vor. Sowohl Schulgemeinde als auch Bezirksbeirat begrüßten diese „Variante 3“ als baulich und zeitlich realistisch umsetzbares Konzept für die weitere Entwicklung des GSG.


IV. Darstellung der Varianten (Siehe Anlage 1 und Anlage 2)

Variante 1 – Neubau GSG auf dem Gewann „Schwellenäcker“

Für einen Neubau käme eine Fläche im Gewann Schwellenäcker an der Kirchheimer Straße, nördlich der Waldorfschule Silberwald in Frage. Die Liegenschaft verfügt über eine ausreichende Grundfläche für einen Neubau des Gymnasiums bei Aufgabe der planungsrechtlichen Festsetzungen zur Verkehrsplanung der „Filderauffahrt“. Mittlerweile liegt die Aussage des Verbands Region Stuttgart zum Thema „Filderauffahrt“ vor. Aus ihr geht hervor, dass die Überlegungen in Richtung einer sogenannten „Langtunnellösung“ abzielen, die das Gewann „Schwellenäcker“ nicht für das Straßenprojekt benötigen.

Im Gewann „Schwellenäcker“ befinden sich bis auf ein Flurstück von rd. 22 ar, dessen Erwerb durch die Stadt bislang nicht gelungen ist, sämtliche Flurstücke der benötigten Fläche im Eigentum der Landeshauptstadt. Allerdings fehlt für das mögliche Bauvorhaben auf der Fläche das notwendige Planungsrecht. Dabei wäre sowohl eine Änderung des aktuell gültigen Flächennutzungsplans als auch die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans erforderlich. Eine Einschätzung zum zeitlichen Horizont, den diese Änderung des Planungsrechts bedingen würde, kann derzeit nicht gegeben werden.
Ein möglicher Neubau wäre auf dieser Fläche ohne Interimsmaßnahmen und ohne Störungen des Schulbetriebs möglich, widerspricht aber dem von der Verwaltung vorgegebenen städteplanerischen Grundsatz der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Darüber hinaus sind städtebauliche Belange wie Erhalt der Grünzäsur, Ablesbarkeit der Ortsteile, Flächen- und Ressourcenverbrauch sowie erforderliche Prüfung klimatischer, landschaftsplanerischer und artenschutzrechtlicher Belange mit offenem Ergebnis ausschlaggebend.


Variante 2 – Sanierung mit Erweiterung

Im Rahmen der städtebaulichen Machbarkeitsstudie 2015 wurden verschiedene Varianten zur Umsetzung der Sanierung des Bestandsgebäudes inklusive Umstrukturierung des naturwissenschaftlichen Fachraumbereichs untersucht. Der Verwaltungsvorschlag für das weitere Vorgehen präferierte die Variante 2A. Diese sah insbesondere einen Erweiterungsbau für den naturwissenschaftlichen Unterrichtsbereich vor. Außerdem beinhaltete sie eine umfassende Sanierung inklusive Neuordnung und Verlegung von weiteren Funktionsbereichen (GRDrs 26/2017).


Variante 3 – Erweiterungsneubau am Standort

Nachdem die weitere Beratung der Beschlussvorlage GRDrs 26/2017 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 4.7.2017 ausgesetzt wurde bis bezüglich des Verkehrsprojektes „Filderauffahrt“ eine Entscheidung gefallen ist, hat das Hochbauamt gemeinsam mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und Schulverwaltungsamt eine weitere Untersuchung durchgeführt (Siehe Anlage 2):
Als Alternative zur Sanierung mit Erweiterung wäre neben einem Neubau auch ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück mit einem Teilabbruch des Bestandsgebäudes möglich.

Die Realisierung dieser Variante würde in mehreren Bauabschnitten erfolgen: Im ersten Bauabschnitt würde ein Erweiterungsneubau errichtet werden. Im folgenden Bauabschnitt würde ein noch zu definierender Teil des Bestandsgebäudes abgebrochen werden und auf der Fläche des frei gewordenen Gebäudeteils ein weiterer Erweiterungsbau errichtet werden. Im Anschluss an die Neubauten würde dann der zu erhaltende Gebäudeteil saniert werden. Trotz der Realisierung in Bauabschnitten würden Interimsmaßnahmen notwendig werden, diese allerdings in geringerem Ausmaß als bei Variante 2.

Für diese Variante ist voraussichtlich eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, der Flächennutzungsplan hätte aber in der aktuell gültigen Version weiterhin Bestand. Durch die Realisierung der Baukörper auf dem Schulgrundstück entfällt die Notwendigkeit einer baulichen Entwicklung auf dem Gebiet „Schwellenäcker“. Diese Vorgehensweise berücksichtigt somit den von der Verwaltung vorgegebenen städteplanerischen Grundsatz der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Außerdem wäre die zusätzliche Flächenversiegelung deutlich geringer, als bei einem reinen Neubau. Abhängig davon, welcher Gebäudeteil erhalten bleibt, besteht unter Umständen die Möglichkeit, den großzügigen Aulabereich weitgehend zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher eine Weiterverfolgung der Variante 3 vor.

V. Weiteres Vorgehen/Grundsatzbeschluss

Auf der Grundlage des Bedarfs für ein 5-zügiges Gymnasium, wird das Schulverwaltungsamt zusammen mit der Schulgemeinde ein Raumprogramm mit funktionalen Bezügen der Räume untereinander sowie ihrer Größe und Nutzung im Rahmen des Modellraumprogramms des Landes erarbeiten. Es ist vorgesehen, diesen Beteiligungsprozess mit einem externen Berater durchzuführen.

Diese mit der Schule erarbeitete Konzeption soll als Grundlage für die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit integriertem Architektenwettbewerb dienen.


Finanzielle Auswirkungen


Für die Planung der Maßnahme wurden im Doppelhaushalt 2018/2019 6,6 Mio. Euro Planungsmittel bereitgestellt, welche für die vorgeschlagene Variante 3 Erweiterungsneubau am Standort verwendet werden können Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt 400 bei der Projekt-Nr. 7.401167 zur Verfügung.

Im Zuge der Erstellung eines konkreten, funktional ausgestalteten Raumprogramms für die Aufteilung der Räume im zu erhaltenden Bestandsgebäude und in entsprechenden Erweiterungsbauten ist eine externe Prozessbegleitung und Mittel in Höhe von voraussichtlich rd. 70.000 Euro notwendig. Die Mittel stehen im Teilfinanzhaushalt 400 bei der Projekt-Nr. 7.401167 zur Verfügung.




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat StU


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

- Anlage 1 Präsentation Runder Tisch 29.09.2016
- Anlage 2 Präsentation Runder Tisch 19.03.2018


<Anlagen>



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