Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1100/2017
Stuttgart,
11/17/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
04.12.2017
Haushalt 2018/2019 Unterhaltsvorschusskasse - Stellenbedarf und Rückgriffquote
Beantwortung / Stellungnahme
Die SPD-Gemeinderatsfraktion wünscht mit Antrag 891/2017 „Rückgriffquote“ eine Erläuterung zu folgenden Fragestellungen zur Unterhaltsvorschusskasse:
Frage 1:
Wie und in welcher Form müsste die Unterhaltsvorschusskasse besetzt sein, wenn der Fallzahlenschlüssel von zur Zeit 600 Fällen pro Sachbearbeiter/in auf 400 bzw. 394 Fälle (Landesdurchschnitt nach Erhebung des Rechnungshofes im Jahr 2015) reduziert würde.
Frage 2:
Wie viel zusätzliches Personal wäre notwendig, um die Rückgriffquote um mindestens 10-15% zu steigern.
Zu 1.)
Zum 30.6.2017 waren 4.305 Zahlfälle incl. Beitreibungsfälle, die keine Zahlfälle mehr waren, zu bearbeiten.
Seit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 sind 2.972 Neuanträge (Stand 8.11.2017) auf Unterhaltsvorschussleistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zusätzlich eingegangen.
Zum 8.11.2017 mussten 7.277 Fälle bearbeitet werden (Anträge Stand 08.11.2017, Zahlfälle plus Beitreibungsfälle Stand 30.06.2017).
Nach derzeitigem Stand gemäß GRDrs 821/2004 beträgt der Fallzahlen-Schlüssel 1:600, was einem Personalbedarf von 12,13 Stellen entspricht. Laut Beschluss zu GRDrs. 983/2016 ist derzeit durch Ermächtigungen im Umfang von 3,5 Vollzeitkräften ein Personalaufbau bis 13,54 Stellen möglich. Derzeit ist von den 3,5 Stellen eine 0,5 Stelle neu besetzt. In GRDrs 983/2016 wurde ebenso ausgeführt, dass die Angemessenheit des derzeitigen Stellenschlüssels bis spätestens Ende 2019 unter Federführung des Haupt- und Personalamts überprüft wird.
Bei einem Fallzahlenschlüssel von 1:400 würde der Personalbedarf 18,19 Stellen betragen. Unter Berücksichtigung der bereits zusätzlich bereitgestellten Personalressourcen von 3,5 Stellen entspräche dies einem weiteren Stellenmehrbedarf von 4,65 Stellen.
Zu 2.)
Bis zur Gesetzesänderung entfielen faktisch auf jede Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung durchschnittlich 405 Fälle pro Jahr. Dadurch konnte die Rückgriffquote der Landeshauptstadt Stuttgart in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert werden und liegt nahe am Landesdurchschnitt.
2004
2007
2011
2016
Rückgriffquote Stuttgart
14,30%
22,72%
26,64%
30,10%
Fallzahlen
7605
8182
5533
4126
Stellen SB
7,4
9,4
9,86
10,07
Fälle je Stelle
1028
870
561
409
Ein bundesweites Benchmark im Jahr 2013 mit vergleichbaren Großstädten (Bremen, Dortmund, Frankfurt a. M., Hannover) ergab, dass dort die Rückgriffquote durchschnittlich bei 15 % liegt. Der Fallzahlenschlüssel wurde damals nicht veröffentlicht und ist jetzt in der Kürze der Zeit auch nicht zu ermitteln.
Bei Anwendung des regulären Fallzahlenschlüssels von 1:600 wird die Rückgriffquote sinken. Bei einem Fallzahlenschlüssel von 1:400 ist nach Abarbeitung der zahlreichen Neuanträge mit einer schrittweisen Steigerung der Rückgriffquote zu rechnen.
Dabei ist allerdings folgendes zu berücksichtigen:
·
Sowohl die Unterhaltsvorschussbeträge als auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen werden regelmäßig erhöht. Dies bedeutet, dass die Ausgaben unabhängig von den Fallzahlen stetig steigen, den Unterhaltspflichtigen aber ein höherer Freibetrag belassen werden muss, was eine Steigerung der Quote der Einnahmen aus Rückgriff erschwert.
·
Die Gesetzesänderung im Unterhaltsvorschussgesetz wird es zudem mit sich bringen, dass es im Bereich der 12 bis 17-Jährigen in wesentlich mehr Fällen zu Ausfallleistungen kommen wird, also Unterhaltsforderungen, die aus rechtlichen Gründen nicht geltend gemacht werden können.
·
Derzeit konnten erst 229 Neuanträge bewilligt werden. Rückstände könnten nach der Besetzung von zusätzlichen Stellen vermutlich innerhalb eines Jahres aufgearbeitet werden, ob Forderungen dann bereits verjährt/verwirkt sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
·
Mit dem gesteigerten Antragsaufkommen seit der Gesetzesänderung können die bisherigen Fälle in den Sachgebieten nicht mehr nach dem bisherigen Standard bearbeitet werden. Regelmäßige Mahnungen der Unterhaltspflichtigen müssen aufgeschoben werden. Diesen Rückstand aufzuarbeiten und in den insgesamt rund 3.000 neu zu bewilligenden Fällen (davon derzeit 229 bewilligt) die Unterhaltspflichtigen zu Zahlungen zu bewegen, wird, auch bei Schaffung und Besetzung von weiteren Stellen, einige Zeit in Anspruch nehmen und ebenfalls nicht zu einer raschen Steigerung der Rückgriffquote führen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
891/2017, SPD-Gemeindratsfraktion
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>