Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 954/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Senkung der Grundsteuerhebesätze

Beantwortung / Stellungnahme

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden zum 1. Januar 2010 auf 520 v.H. (vorher 400 v.H.) festgesetzt.

Die Planansätze betragen nach den Berechnungen der Stadtkämmerei für den Haushaltsentwurf bei der Grundsteuer B für 2016 und 2017 jeweils rund 151 Mio. EUR.
Bei der Grundsteuer A für beide Jahre jeweils rund 0,3 Mio. EUR.

Aus den beantragten Senkungen der Grundsteuerhebesätze ergeben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen:

AntragstellerHebesatzsenkung aufWenigerertrag
CDU
(Nr. 358/2015)
In Abhängigkeit erzielter Verbesserungen gegenüber der Planung* Absenkung auf:
2016ff: 490 v.H.
bis 420 v.H.
8,7 Mio. EUR
28,9 Mio. EUR
Freie Wähler
(Nr. 869/2015)
2016ff: 490 v.H. 8,7 Mio. EUR
FDP
(Nr. 960/2015)
2016: 490 v.H.
2017: 460 v.H.
2018: 430 v.H.
2019ff: 400 v.H.
8,7 Mio. EUR
17,5 Mio. EUR
26,3 Mio. EUR
35,0 Mio. EUR

* „wenn die Jahresrechnung im Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Ergebnis, ohne neue Kreditaufnahmen und mit mehr freier Liquidität als geplant abschließt, sollen maximal 50% des positiven Ergebnisses zu einer Grundsteuersenkung im Jahr 2016 auf max. 420 Hebesatzpunkte verwendet werden“.

Der in der obigen Tabelle errechnete Wenigerertrag würde jeweils nur mit einem Anteil von 47,1 % bei den Wohngrundstücken zu einer Entlastung führen. Die Grundsteuer wird zu 52,9 % von den Grundstücksarten Geschäftsgrundstücke, sonstig bebaute Grundstücke, sowie unbebaute und landwirtschaftliche Grundstücke erbracht.

Vor dem Hintergrund einer mittelfristigen Finanzplanung, die im Ergebnishaushalt ab 2018 defizitär ist und im Finanzhaushalt erhebliche Kreditaufnahmen (462,4 Mio. EUR) vorsieht, ist eine Senkung der Grundsteuer weder im Voraus noch nachträglich vertretbar. Sie wäre kreditfinanziert, da zusätzliche freie Mittel nicht zur Reduzierung des Kreditbedarfs eingesetzt werden könnten.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung für die Erhöhung der Grundsteuer, nämlich die Finanzierung des Schulsanierungsprogramms, nach wie vor gültig ist. Das Schulsanierungsprogramm umfasst aktuell ein Volumen von 485 Mio. EUR im Zeitraum 2010 bis 2020. Dem stehen rechnerisch Mehreinnahmen aus der erhöhten Grundsteuer von rd. 315 Mio. € im gleichen Zeitraum gegenüber. Hinzu kommen zahlreiche weitere Schulinvestitionen in Einzelprojekten.


Zum CDU Antrag Nr. 358/2015:

Gemäß dem CDU-Antrag soll eine Hebesatzsenkung auf maximal 420 Hebesatzpunkte erfolgen, wenn das Haushaltsjahr 2015 mit einem positiven Ergebnis, ohne neue Kreditaufnahmen und mehr freier Liquidität abschließt als im Haushaltsplan 2015 angenommen. Es sollen maximal 50% dieser zusätzlich freien Liquidität zu einer Grundsteuersenkung ab 2016, spätestens ab 2017 erfolgen. Bei einer sich ergebenden Hebesatzsenkung unter 30 Hebesatzpunkte wird wegen der geringen Auswirkungen auf eine Senkung verzichtet.

Für die Umsetzung eines solchen Modells, welches den erzielten Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung bzw. eine höhere freie Liquidität für eine Hebesatzsenkung zugrunde legt, ist die Aufstellung des Jahresabschlusses notwendig. Der Jahresabschluss wird im Juli des Folgejahres vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Dezember des Folgejahres.

Eine Senkung des Hebesatzes wäre durch die Änderung der Satzung über die Erhebung von Realsteuern auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses im Dezember zwar noch möglich. Da eine rückwirkende Satzungsänderung aber u.a. wegen des zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwandes (Änderung Grundbesitzabgabenbescheide, Verrechnung mit bereits geleisteten Zahlungen, Rückfragen von Steuerschuldnern, usw.) von der Verwaltung als nicht praktikabel angesehen wird, sollte eine Satzungsänderung nur jeweils zum 01.01. des darauffolgenden Haushaltsjahrs vorgenommen werden (d.h. der Jahresabschluss 2015 wäre die Berechnungsbasis für eine Satzungsänderung ab 01.01.2017).

Um die im Antrag formulierten Voraussetzungen zu erfüllen, müsste sich die im Entwurf zum DHH 2016/17 dargestellte voraussichtliche freie Liquidität zum Jahresende 2015 in Höhe von 34,9 Mio. EUR um 57,8 Mio. EUR (2 x 28,9 Mio. EUR) auf 92,7 Mio. EUR verbessern. Damit wäre die vorgesehene Hebesatzabsenkung auf 420 Hebesatzpunkte rechnerisch möglich, die eine maximale Entlastung für die Grundsteuerzahler in Höhe von 28,9 Mio. EUR ergeben würde.

Für eine Hebesatzabsenkung auf 490 Hebesatzpunkte wäre eine Erhöhung der freien Liquidität um 17,4 Mio. EUR auf 52,3 Mio. EUR notwendig. Dies würde eine finanzielle Entlastung der Grundsteuerzahler in Höhe von 8,7 Mio. EUR bedeuten.




Überblick Auswirkungen Grundsteuersenkung, bei Anwendung des CDU-Antrags 358/2015 Ziffer 3 seit dem Jahresabschluss 2010:



Datengrundlage:


Grundlage der Darstellung sind gemäß dem CDU-Antrag eine Hebesatzabsenkung im Haushaltsjahr 2011 auf 435 Hebesatzpunkte und in den Haushaltsjahren 2012 bis 2014 auf 420 Hebesatzpunkte.

Auf Basis der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2010 bis 2014 wären durch eine Anpassung der Hebesätze im Folgejahr im Zeitraum 2012 bis 2015 insgesamt 112,9 Mio. EUR „ausgeschüttet“ worden.

Demzufolge wäre zum Entwurf des DHH 2016/17 im Haushaltsjahr 2015 keine voraussichtliche freie Liquidität in Höhe von 34,9 Mio. EUR mehr vorhanden, sondern im Nachtragshaushaltsplan 2015 ein Kreditbedarf in Höhe von 78,0 Mio. EUR entstanden. Im Planentwurf 2016 würde sich der Kreditbedarf, unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahme von 133,7 Mio. EUR, um 112,8 Mio. EUR auf 246,5 Mio. EUR erhöhen.


Vergleich der Hebesätze Grundsteuer B der Deutschen Großstädte und der Stadtkreise
in Baden-Württemberg


Übersicht Hebesätze Deutsche Großstädte über 300.000 Einwohner:
Stadt
Einwohner
Hebesatz
Hebesatz
31.12.2013
2014
2015
Duisburg
486.855
695
855
Bonn
311.287
530
830
Berlin
3.421.829
810
810
Essen
569.884
590
670
Leipzig
531.562
650
650
Bochum
361.734
605
645
Dresden
530.754
635
635
Wuppertal
343.488
620
620
Dortmund
575.944
540
610
Hannover
518.386
600
600
Bielefeld
328.864
539
580
Bremen
548.547
580
580
Hamburg
1.746.342
540
540
München
1.407.836
535
535
Nürnberg
498.876
535
535
Stuttgart
604.297
520
520
Köln
1.034.175
515
515
Frankfurt
701.350
500
500
Düsseldorf
598.686
440
440




Übersicht Hebesätze Stadtkreise in Baden-Württemberg über 100.000 Einwohner:
Stadt
Einwohner
Hebesatz
Hebesatz
31.12.2013
2014
2015
Freiburg
220.286
600
600
Stuttgart
604.297
520
520
Pforzheim
117.754
500
500
Heidelberg
152.113
470
470
Mannheim
296.690
450
450
Ulm
119.218
430
430
Heilbronn
118.122
430
430
Karlsruhe
299.103
420
420







Vorliegende Anträge/Anfragen

358/2015 CDU, 869/2015 Freie Wähler, 960/2015 FDP




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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