Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI 4224-00
GRDrs 180/2019
Stuttgart,
03/14/2019



Organisationsentwicklung beim Bürgerservice Leben im Alter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.03.2019
27.03.2019
28.03.2019



Beschlußantrag:

Im Rahmen der Vorberatungen des Verwaltungsausschusses am 20.02.2019 zum Abschlussbericht der Organisationsentwicklung beim Bürgerservice Leben im Alter wurde die Verwaltung beauftragt, den Antrag 69/2019 „Bürgerservice Leben im Alter“, der
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS im Rahmen einer Beschlussvorlage in die Gremien einzubringen. Aus dem Antrag ergeben sich folgende Beschlussziffern:
1. Einrichtung von Teamleitungen
2. Einrichtung einer Stelle für Bürgerschaftliches Engagement

3. Einrichtung eines zentralen Fachdienstes Pflege

Begründung:


zu 1:

Die neue Organisation des Bürgerservice Leben im Alter sieht eine effiziente Aufgabenerledigung mit einer zweiten Leitungsebene vor. Die große Leitungsspanne beim Bürgerservice Leben im Alter (50-42) von 1:40 – bei den größtenteils dezentral in den Stadtbezirken eingesetzten Mitarbeiter/-innen – bedarf daher einer zusätzlichen Hierarchieebene und hierzu der Implementierung von drei Stellen mit je einem Drittel Anteil Teamleitungsfunktion für die Stadtteilbüros. Hierzu werden 3 vorhandene Planstellen in EG S 12 TVöD im Umfang von je 1/3 höherwertige Tätigkeiten (Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht) übertragen, was zu einer Stellenhebung nach EG S 15 TVöD führt. Das Sozialamt wird hierzu beim Haupt- und Personalamt einen entsprechenden Antrag stellen. Damit das Organisationsmodell sofort umgesetzt werden kann, bedarf es zur Kompensation bereits jetzt der beantragten Ermächtigung.

zu 2:

Aufgrund der demografischen Entwicklung, veränderter Familienstrukturen und komplexer Bedarfslagen kommen die bisherigen professionellen Beratungsangebote des Bürgerservice Leben im Alter ohne ehrenamtliche Anschlussangebote und das Engagement Ehrenamtlicher nicht mehr aus. Es ist in weitaus stärkerem Maße als bisher notwendig, für den Bürgerservice Leben im Alter ergänzendes ehrenamtliches Engagement zu generieren, anzubinden, zu begleiten und vor allem zu unterstützen. Seit 2013 konnte ein funktionierendes Team von 28 bürgerschaftlich Engagierten aufgebaut werden. Besonders alleinstehende Senioren/Seniorinnen erhalten durch die Ehrenamtlichen persönliche und technische Alltagshilfen (z. B. Begleitung beim Einkauf, Erklären von Gebrauchsanweisungen, kostenlose Fahrdienste, Zusammensuchen von Unterlagen usw.) als Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. Die bisherige Aufgabenwahrnehmung erfolgt mit einem Stellenanteil von 40 %, der 2013 pilothaft aus den Stellenanteilen der Stadtteilbüros herausgelöst wurde. Dieser Stellenanteil muss für die originären Aufgaben des Bürgerservice Leben im Alter wieder in den Sachbearbeiterbereich zurückgeführt werden. Um diese bisher projekthaft erprobte, als erfolgreich definierte Aufgabe künftig dauerhaft für insgesamt 60 Ehrenamtliche durchführen zu können, bedarf es bereits jetzt einer Ermächtigung.

zu 3:

Mit der Einrichtung eines zentralen Fachdienstes Pflege würde zukünftig eine hoch qualifizierte Bedarfsfeststellung bei der Leistungsgewährung von "Hilfe zur Pflege" nach stadtweit einheitlichen Standards ermöglicht. Für die Erprobung des Fachdienstes wird eine Ermächtigung für insgesamt 2 Stellen, befristet auf 2 Jahre, erforderlich. Es wird


erwartet, dass sich der Stellenbedarf durch Kosteneinsparungen bei den Transferleistungen im SGB XII in der Hilfe zur Pflege refinanziert. Städte, wie u. a. Hamburg und München, haben hiermit bereits gute Erfahrungen gesammelt.

Finanzielle Auswirkungen

· 1,0 Ermächtigung Ersatz Sachbearbeitung für Teamleitung in EG S 12 TVöD für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2019, 64.500 EUR pro Stelle für 9 Monate = 48.375 EUR*. Im Zusammenhang mit der Einrichtung von 3 Teamleitungen, 3 Hebungen von
EG S 12 TVöD nach EG S 15 TVöD für den Zeitraum von 01.04. bis 31.12.2019,
225 EUR je Stelle für 9 Monate
= 675 EUR*. Mit der GRDrs 928/2018 „Stellenrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020“ wurden für das Sozialamt 26,7 Stellen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (vgl. Anlagen 11 bis 15 sowie Anlagen 34 und 35 der GRDrs 928/2018) im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 geschaffen. Von diesen neu geschaffenen Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 konnten bisher nur 4,7 Sachbearbeiterstellen in Bes. A 11 im Laufe des ersten Quartals 2019 besetzt werden. Der o. g. Mehraufwand wird daher aus noch nicht verausgabten Mitteln aus der Deckungsreserve finanziert. · 1,0 Ermächtigung Sachbearbeitung Bürgerschaftliches Engagement in EG S 12 TVöD für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2019, 64.500 EUR pro Stelle für 9 Monate = 48.375 EUR*. Dieser Mehraufwand wird daher ebenfalls aus den o. g. noch nicht verausgabten Mitteln aus der Deckungsreserve finanziert.

· 2,0 Ermächtigungen Sachbearbeitung Fachdienst Pflege in EG S 12 TVöD für den Zeitraum 01.03.2019 bis 28.02.2021, 64.500 EUR pro Stelle für 24 Monate = 258.000 EUR. Die Ermächtigungen für die Erprobung eines Fachdienst Pflege unterliegen einer Refinanzierung durch Kosteneinsparungen bei der Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ und sind damit haushaltsneutral.

* Berechnung nach den Kosten eines Arbeitsplatzes 2018 (Rundschreiben 017/2018)




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mit folgenden Hinweisen von dieser Vorlage Kenntnis genommen:

Die Stellen sind weder unabweisbar oder vordringlich und bis auf die Stellen für den Fachdienst Pflege (Beschlussziffer 3) nicht haushaltsneutral. Deswegen wären die Er-mächtigungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch die aktuelle Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung (GRDrs 972/2018 "Stellenplanverfahren - Änderung der Kriterien zur Schaffung von Stellen") gedeckt. Im Rahmen der Organisationsentwicklung konnte festgestellt werden, dass die Einrichtung von 3 Teamleitungen organisatorisch sinnvoll ist. Die 2 Stellen für den Fachdienst Pflege werden bis zum 31.03.2021 als Ermächtigungen geführt und können, wenn der Refinanzierungsnachweis in der Evaluation geführt wird, als haushaltsneutral angesehen werden. Der Bedarf einer Stelle für das Bürgerschaftliche

Engagement erscheint plausibel, kann aber aufgrund der Freiwilligkeit der Aufgabe nicht als vordringlich angesehen werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

69/2019 "Bürgerservice Leben im Alter", der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderats-fraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS

Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vertretung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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