Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI-BB
GRDrs
521/2022
Stuttgart,
09/08/2022
Zuschuss an die Deutsche Bahn AG für S-Bahn Stationen: Zugang und Wegeführung barrierefrei ausrichten
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2022
28.09.2022
Beschlußantrag:
1. Der Deutschen Bahn AG wird zur Verlegung eines einheitlichen Blindenleitsystems im Bereich zwischen Bahnhofsvorplatz und Bahnsteig an priorisierten Haltestellen (eigene sowie gemeinsam mit der SSB betriebene Haltestellen) ein Zuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 600.000 EUR bewilligt. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen. Als Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweise für die Gesamtabrechnung wird der 30.04.2024 festgelegt. Die Auszahlungen sind an der Maßnahmenübersicht (Anlage 1) auszurichten.
Ohne ausreichenden Verwendungsnachweis bleibt die Rückforderung des Zuschusses vorbehalten.
2. Die Deutsche Bahn AG wird verpflichtet, einen Teil der Zuwendung mittels privatrechtlichem Vertrag an die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG weiterzugeben; dieser Teilbetrag richtet sich nach den entsprechenden Aufwänden bei gemeinsam betriebenen Haltestellen. Die im Zuwendungsbescheid an die Deutsche Bahn AG enthaltenen Regelungen sind sinngemäß in den Vertrag mit der SSB AG aufzunehmen.
3. Die Aufwendungen in Höhe von jeweils bis zu 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 werden im Teilergebnishaushalt 810, - Bürgermeisteramt, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
4. Dem überplanmäßigen Aufwand im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, in Höhe von jeweils 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 wird zugestimmt.
Die Finanzierung erfolgt aus den für diesen Zweck veranschlagten Mitteln im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109832 – Inklusionspaket, Ausz.Gr. 781 – Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Landehauptstadt Stuttgart ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Stuttgarter ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger sicher und bestmöglich nutzbar ist. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen können meist kein anderes Verkehrsmittel nutzen und sind auf Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsnetz angewiesen. An vielen S-Bahn Haltestellen in Stuttgart stehen sie jedoch vor dem Problem, dass sie kein auf den öffentlichen Raum abgestimmtes Blindenleitsystem vorfinden.
Der Gemeinderat hat im städtischen Doppelhaushalt 2022/2023 ein Inklusionspaket 3.0 (vgl. GRDrs 62/2021) beschlossen, welches Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorsieht. Es enthält ein Sonderbudget für die barrierefreie Gestaltung von S-Bahn Stationen im Hinblick auf den Zugang und die Wegeführung vom Bahnhofsvorplatz zum Bahngleis. Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 erreicht werden soll. Die Umsetzung der Vorhaben hilft, der im Personenbeförderungsgesetz enthaltenen Zielsetzung näherzukommen.
Unter Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderung und der Stuttgarter Straßenbahn AG wurden folgende Stationen priorisiert:
·
Stadtmitte/Rotebühlplatz
·
Arnulf-Klett-Platz
·
Schwabstraße
·
Feuersee
·
Universität
Nachdem bei der Haltestelle Stadtmitte/Rothebühlplatz und Arnulf-Klett-Platz geteilte Eigentumsverhältnisse bestehen, erfolgt die Umsetzung in gemeinsamer Verantwortlichkeit von Deutsche Bahn AG und Stuttgarter Straßenbahn AG. Hierfür wird die Deutsche Bahn AG verpflichtet, einen Teil der Zuwendung an die Stuttgarter Straßenbahn AG weiterzugeben.
Im Einzelnen richtet sich die Umsetzung nach der beigefügten Maßnahmenübersicht (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen
Es wird ein einmaliger Zuschuss an die Deutsche Bahn AG in Höhe von bis zu 600.000 EUR gewährt. In der Planung wurde davon ausgegangen, dass die Zuschussmittel für investive Maßnahmen verwendet werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sind aber tatsächlich konsumtiv.
In der Folge ist im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke eine überplanmäßige Mittelbewilligung in Höhe von je 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 notwendig. Die Deckung kann aus den im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109832 – Inklusionspaket, Ausz.Gr. 781 – Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte veranschlagten Mittel erfolgen.
Übrige Mittel aus 2022 werden als Ermächtigungsübertragung angemeldet.
Beteiligte Stellen
Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
Anlagen
- Anlage 1: Maßnahmenübersicht
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