Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0000-00
GRDrs 522/2021
Stuttgart,
07/21/2021


Chancen für Stuttgart - die neue EU-Förderperiode 2021-2027



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
28.07.2021
28.07.2021

Bericht:



In Anbetracht der dieses Jahr beginnenden neuen siebenjährigen EU-Förderperiode wird über die aktuellen Finanzierungsprogramme der EU sowie den aktuellen Entwicklungsstand in der LHS informiert und Perspektiven aufgezeigt.

Der Bericht baut u. a. auf den Vorlagen „Stuttgart – als Stadt in Europa, international kompetent und nachhaltig gestaltend“ (GRDrs 821/2015) und „EU-Fördermittelakquise im Rahmen der Europaaktivitäten der Landeshauptstadt Stuttgart“ (GRDrs 690/2019) auf.

Große Themen der neuen EU-Fördermittelperiode

Die finanzielle Grundlage der EU-Förderprogramme bildet der mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR). Er legt fest, wie viel Budget von 2021 bis 2027 in welchen Politikbereich fließt. Im Zuge dieser Festlegung werden politische Handlungsschwerpunkte definiert, für deren Erreichen Förderprogramme aufgelegt werden. Die Laufzeit der Förderprogramme ist an die des MFR gekoppelt. Der MFR für 2021-2027 umfasst ein Budget in Höhe von 1,074 Billionen EUR. Zusätzlich zum EU-Haushalt werden 750 Mrd. EUR aus dem befristeten Konjunkturpaket „NextGenerationEU“ bereitgestellt. Die Zielsetzung des befristeten Aufbauinstruments ist es, die Folgen der COVID-19Pandemie abzumildern.

Die EU-Förderprogramme sind i. d. R. auch für Kommunen zugänglich und bilden ein Instrument der Europäischen Kommission, um ihre politischen Leitlinien vor Ort in den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Die politischen Schwerpunkte der aktuellen Förderperiode bilden der Grüne Deal sowie die digitale Gestaltung Europas. Diese Themenschwerpunkte sind in unterschiedlicher Ausprägung in allen Förderprogrammen enthalten (Anlage 1).


A Der Europäische Grüne Deal

Der Europäische Grüne Deal ist die neue Wachstumsstrategie der Europäischen Union. Er umfasst einen Aktionsplan mit Maßnahmen, um den effizienteren Umgang mit Ressourcen zu fördern und somit die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen meistern zu können. Von erheblicher Bedeutung ist dabei eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft, die gegen den Verlust von Biodiversität vorgeht und Schadstoffbelastungen reduziert. Die neuen umweltpolitischen Maßnahmen sollen sich auf alle Wirtschaftszweige – von Verkehr, Energie, Landwirtschaft bis zu Industrie – erstrecken. Die Städte in Europa sind dabei von herausragender Bedeutung, da in den Städten die Dekarbonisierungs-Strategien für Energie, Verkehr, Gebäude und sogar Industrie und Landwirtschaft nebeneinander bestehen und sich überschneiden.

Ein Instrument, um den Europäischen Grünen Deal umzusetzen, ist das Neue Europäische Bauhaus. Mit der interdisziplinären Initiative sollen kreative Prozesse initiiert werden, die an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, sozialer Inklusion, Wissenschaft und Technologie künftige Lebensweisen im Sinne des Grünen Deals gestalten. Eine erste Beteiligung war durch die Teilnahme am Wettbewerb um den Neuen Europäischen Bauhauspreis im Mai 2021 möglich. Die LHS hat sich mit dem Projekt „Villa Berg in Stuttgart, transformation of an architectural and cultural historical monument“ und dem Projekt „Wagenhallen Stuttgart“ beworben.

B Die Digitalstrategie der EU

Auch mit ihrer Digitalstrategie „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ will die EU einen Beitrag zur Klimaneutralität Europas bis 2050 leisten. Ebenso ist das Ziel, Europas digitale Souveränität auszubauen und eigene Standards zu setzen.

Zur Förderung der Digitalisierung wurde das neue Förderprogramm „Digitales Europa“ aufgelegt, um die digitale Transformation der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft zu gestalten und zu unterstützen. Die Mittel des Programms ermöglichen Investitionen in Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und die Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Kapazitäten in Wirtschaft und Gesellschaft.

EU-Fördermittelmanagement innerhalb der LHS

Die beschriebenen Zielsetzungen werden über EU-Programme umgesetzt, die in der Regel mit Finanzmitteln unterlegt werden. Diese EU-Fördermittellandschaft unterscheidet sich nach der Art der Verwaltung der Fördermittel (siehe Anlage 1).

Der Gemeinderat hat mit seiner Stellenschaffung im letzten Doppelhaushalt für eine „Fachberatung EU-Fördermittelakquise und EU-Prozessmanagement“ dafür gesorgt, dass zukünftig der Prozess der Fördermittel-Übersicht und Antragstellung für die Ämter und Abteilungen erleichtert werden kann und sich damit deren Personalaufwand in einigen Punkten verringert. Die Stelle ist in der Abteilung Außenbeziehungen angesiedelt und konnte zum 1.November 2020 besetzt werden. Zudem wurde eine halbe Stelle zur Prüfung von EU-Projekten beim Rechnungsprüfungsamt geschaffen werden, die zum 1. September 2020 erfolgreich besetzt werden konnte.

Zu Beginn des Jahres 2021 wurde ein Arbeitskreis von EU-Ansprechpersonen aus Ämtern, Abteilungen und Eigenbetrieben etabliert. Dieser trifft sich regelmäßig unter der Leitung von L/OB-Int zum Erfahrungs- und Wissensaustausch zur EU-Fördermittelakquise.
Zudem sollen im Hinblick auf die neue Förderperiode administrative Prozesse (Personalkostenabrechnungen, Kofinanzierung, Prüfprozesse etc.) für die Ämter vereinfacht und erleichtert werden.

Zusätzlich wird derzeit durch die Fachberaterin „EU-Fördermittelakquise und EU-Prozessmanagement“ ein internes Monitoringsystem aufgebaut, das einen Überblick über alle EU-Projekte der LHS zeigt. Dadurch kann eine zentrale Koordinierung erfolgen und Kompetenzen können gebündelt werden. Zudem werden so Fachämter frühzeitig im Prozess der EU-Fördermittelakquise unterstützt und begleitet.

Zielsetzung ist es, die Prozesse der EU-Fördermittelakquise zu verbessern und die einzelnen Ämter bei ihrer Fördermittelakquise zu unterstützten, und im Endeffekt die Beteiligung der LHS an EU-Projekten und damit den Anteil der EU-Fördermittel im städtischen Haushalt zu steigern.

Im nächsten Schritt erfolgt die zielgerichtete Analyse der umfangreichen und vielschichtigen aktuellen EU-Fördermittellandschaft, ausgerichtet an den Bedarfen der Landeshauptstadt Stuttgart. Denn verkürzt gesagt: Treffen sich die Themen Stuttgarter Politikgestaltung mit denen von der EU formulierten Zielen, erleichtert dies die Antragstellung und erhöht die Chancen erfolgreicher Bewerbungen. Die Auswertung dieser Analyse wird dem Gemeinderat im Herbst vorgelegt, damit diese Erkenntnisse in die Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/24 einfließen können.





Beteiligte Stellen

AKR, WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Frank Nopper




EU-Förderperiode-2021-2027

EU-Förderperiode-2021-2027





EU-Förderlandschaft

Grundsätzlich kann die EU-Fördermittellandschaft in zwei Bereiche aufgeteilt werden, je nach der Art der Verwaltung der Fördermittel. Diese kann auf dezentrale oder zentrale Weise erfolgen. Die dezentrale Mittelverwaltung erfolgt über die Institutionen der Nationalstaaten, in Deutschland über den Bund und die Landesministerien. Die zentrale Mittelverwaltung erfolgt direkt über die Europäische Kommission durch Aktions- und Rahmenprogramme. Beispiele für die einzelnen Programme sowie deren finanzielle Ausstattung sind in untenstehend dargestellt.


NextGenerationEU

Der größte Anteil dieses zusätzlichen Budgets fließt in die Aufbau- und Resilienzfazilität, mit Darlehen und Zuschüssen im Umfang von 672,5 Mrd. EUR zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder. Darüber hinaus sollen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa nachhaltiger und krisenfester werden und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen wie digitalen Wandels vorbereitet sein. Die Mitgliedsstaaten können über ihre eigenen Aufbau- und Resilienzpläne, in Deutschland der „Deutsche Aufbau- und Resilienzplan“ (DARP), Finanzmittel beantragen, die dann an Länder und Kommunen weitergeben werden können.

Weitere 47,5 Mrd. EUR aus „NextGenerationEU“ fließen in die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU). Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über die Aufstockung verschiedener Fördertöpfe.

Die Landeshauptstadt Stuttgart konnte 2021 aus dem neuen Aufbauinstrument „REACT-EU“ bereits erfolgreich Fördermittel einwerben:

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