Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
681/2018
GZ:
OB 0334-07 OB 0332-01
Sitzungstermin: 26.09.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BM Dr. Mayer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Akteneinsicht gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 GemO:
Einrichtung des Akteneinsichtsausschusses
International Unit Klinikum Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 17.09.2018, GRDrs 681/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Akteneinsicht mit folgendem Einsichtsgegenstand:
2. Die Akteneinsicht wird durch einen neuen beratenden Ausschuss wahrgenommen. Dieser trägt den Namen "Akteneinsichtsausschuss International Unit Klinikum Stuttgart (AIU)". 3. Der AIU wird auf Zeit gebildet. Mit Abgabe des Abschlussberichts an den Gemeinderat endet der Ausschuss. Unverbindliches Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AIU spätestens im Juli 2019 dem Gemeinderat vorzulegen. Neben dem mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht können - durch jeweils mindestens zwei Ausschussmitglieder zusammen - ganz oder in Teilen abweichende oder ergänzende Berichte (Sonderberichte) an den Gemeinderat abgegeben werden. 4. Die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder des AIU wird auf zehn Stadträte festgesetzt. Es werden ebenfalls zehn Stellvertreter benannt. 5. a) Zu Mitgliedern des AIU werden im Wege der Einigung die in Anlage 1 aufgeführten zehn Stadträte als ordentliche Mitglieder bestellt. Dabei werden die Sitze wie folgt aufgeteilt: CDU 3, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, SPD, SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler, FDP und BZS23/AfD/LKR je 1. Die in Anlage 1 genannten Stellvertreter werden in der entsprechenden Reihenfolge als Verhinderungsstellvertreter bestellt. 6. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der durch den Oberbürgermeister beabsichtigten Beauftragung von Herrn Stadtrat Fuhrmann (CDU) mit der Vertretung des Oberbürgermeisters im Vorsitz des AIU gem. § 41 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 Var. 3 GemO und der Bestellung von Herrn Stadtrat Winter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Verhinderungsstellvertreter von Herrn Stadtrat Fuhrmann (CDU) in der Vorsitzfunktion.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Nachdem EBM Föll diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen hat, erfolgt durch BM Dr. Mayer im Sinne der Vorlage ein Sachvortrag. Zudem führt er, bezogen auf die Anlage 1 der Vorlage, aus, bedauerlicherweise habe sich die Hoffnung zerschlagen, heute Klarheit über die Namen des Mitglieds/des Stellvertreters von BZS23/AfD/LKR zu erhalten. Heute wolle er dennoch die Vorlage mit Ausnahme der Beschlussantragsziffern 5 und 6 zur Abstimmung stellen.

Änderungsbedarfe artikuliert StR Körner (SPD) zu den Beschlussantragsziffern 3 und 6. Die SPD-Gemeinderatsfraktion meine, der Akteneinsichtsausschuss International Unit Klinikum Stuttgart (AIU) sollte nicht erst spätestens im Juli 2019 seinen Abschlussbericht vorlegen. Da die Wählerinnen und Wähler vor der Kommunalwahl die Möglichkeit haben sollten, diesen Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen, werde vorgeschlagen, in der Beschlussantragsziffer 3 den Monat Juli durch April zu ersetzen. Dazu schlägt in der Folge StR Kotz (CDU) vor, den zweiten Satz in der Beschlussantragsziffer 3, also die Festlegung eines unverbindlichen Zieles zur Vorlage des Abschlussberichtes, zu streichen. Damit würde die Vorlage des Berichtes im Ermessen des Ausschusses liegen. Auf Nachfrage von BM Dr. Mayer signalisiert StR Körner, diese Vorgehensweise zu unterstützen.

Zur Beschlussantragsziffer 6 regt StR Körner für die SPD-Gemeinderatsfraktion an, dass wenn der Ausschussvorsitzende, StR Fuhrmann (CDU), den Vorsitz nicht wahrnehmen kann, das älteste Ausschussmitglied den Vorsitz übernimmt. So werde ja üblicherweise vorgegangen. Dieses Thema, so StR Kotz, habe der Oberbürgermeister zu entscheiden. Dem pflichtet BM Dr. Mayer bei. An StR Körner gewandt bezeichnet er die Bestellung eines Verhinderungsstellvertreters aus der zweitstärksten Gemeinderatsfraktion als nicht unüblich. So sei bereits bei den Akteneinsichtsausschüssen in den Jahren 1999 und 2004 vorgegangen worden. Gleichwohl kündigt der Bürgermeister an, den Wunsch von StR Körner an den Oberbürgermeister weiterzugeben. Dafür, von einer Änderung der Beschlussantragsziffer 6 abzusehen, plädiert StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE).

Nach der Beschlussfassung informiert EBM Föll, da der Oberbürgermeister morgen die Hauptversammlung des Baden-Württembergischen Städtetages besuche, werde er in der morgigen Gemeinderatssitzung die Sitzungsleitung übernehmen. Zu der Beschlussantragsziffer 5 der GRDrs 681/2018 werde er die Vollversammlung fragen, ob es Einvernehmen bezüglich der namentlichen Besetzung des AIU gebe; nach der Gemeindeordnung bedeute Einvernehmen, dass alle anwesenden Ratsmitglieder dem zustimmen müssten. Eine Enthaltung bzw. eine Gegenstimme würde genügen, um festzustellen, dass ein solches Einvernehmen nicht bestehe. Dann müsste entsprechend der Beschlussantragsziffer 5b in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates das dargestellte Wahlverfahren durchgeführt werden.

Im Verlauf der Aussprache ergibt sich dazu Einvernehmen, in der Vorlage folgende Streichungen vorzunehmen:

1. In der Beschlussantragsziffer 3 den Satz

Unverbindliches Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AIU spätestens im Juli 2019 dem Gemeinderat vorzulegen.

2. Auf der Vorlagenseite 3 unter der Rubrik "Zu 3." den Satz

Eine Berichterstattung noch in der laufenden Amtsperiode des Gemeinderats ist wünschenswert und daher als unverbindliche Zielvorgabe vorgesehen.

Mit dieser Maßgabe wird von BM Dr. Mayer der Beschlussantrag ohne die Beschlussantragsziffern 5 und 6 zur Abstimmung gestellt. Er stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 1 - 4 einmütig zu.

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Häbe / pö
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