Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 43/2017
Stuttgart,
03/08/2017



Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg-
"Soziale Stadt - Investitionen im Quartier"
Erweiterung des Sanierungsgebiets




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Ost
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.03.2017
22.03.2017
28.03.2017
05.04.2017
06.04.2017



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung
Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Stuttgart 30 -Gablenberg- beschlossen:

§1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das bestehende Sanierungsgebiet Stuttgart 30
-Gablenberg- um zwei Teilbereiche (Fußgängersteg über die Talstraße und Spielplatz Klingenbachanlage sowie Kreuzung Pflasteräcker-/Bergstraße) erweitert.


Im Wesentlichen wird das Erweiterungsgebiet wie folgt abgegrenzt:

Teilfläche 1:
- im Nordosten von der Schönbühlstraße (nördlich von Schönbühlstraße 100)
- im Südosten durch den Weg durch die Klingenbachanlage (Flst. 10294)
- im Südwesten grenzt die Teilfläche an das bestehende Sanierungsgebiet an
- im Nordwesten durch Tal- und Klingenstraße (zwischen Klingenstraße 123/1 und 126)

Teilfläche 2:
- im Norden auf Höhe Bergstraße 125, um Pflasteräckerstraße 49 herum, bis
Pflasteräckerstraße 64

- im Osten von Pflasteräckerstraße 60 bis 64
- im Süden grenzt die Teilfläche an das bestehende Sanierungsgebiet an
- im Westen von Bergstraße 123 bis Bergstraße 125

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom
20. Januar 2017 (Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

§ 4
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gemäß §143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:


Die qualitative Verbesserung der öffentlichen (Straßen-) Räume in Gestaltung und Funktion sowie die Verbesserung der Wohnumfeldqualität sind übergeordnete Sanierungsziele im Sanierungsgebiet Stuttgart 30 -Gablenberg-.

Folgende Maßnahmen wurden bei der Abgrenzung des Sanierungsgebiets Stuttgart 30 -Gablenberg- zunächst nicht berücksichtigt, sollen nun aber mittelfristig in Angriff genommen werden:

Im Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen wurde vorgeschlagen, die Fußgängerbrücke über die Talstraße durch eine sichere und bequeme Fuß- und Radwegeverbindung zu ersetzen. Die bisherige Brücke ist sowohl vom äußeren Erscheinungsbild als auch funktional veraltet und sollte ausgetauscht werden. Geprüft werden soll, ob an dieser Stelle eine barrierearme Fußwegeverbindung entstehen kann, die auch von Radfahrern genutzt werden könnte.

In ganz Gablenberg finden sich überdimensionierte Kreuzungsbereiche. Auch die Kreuzung Bergstraße/Pflasteräckerstraße gehört dazu und sollte in der Laufzeit der Sanierung umgestaltet werden.

Darüber hinaus wurde im Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen zum Gebiet Stuttgart 30 -Gablenberg- von 2013 wird vorgeschlagen, die Freizeitnutzung im Umgriff der Klingenbachanlage zu verbessern. Der bestehende Spielplatz in der Klingenbachanlage in unmittelbarer Nähe zur Grund- und Werkrealschule ist veraltet; einige Spielgeräte mussten wegen Sicherheitsmängeln bereits abgebaut werden. Mittel zur Umgestaltung dieses gut frequentierten Spielplatzes stehen beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt nicht zur Verfügung. In der offenen Bürgerbeteiligung wurde ein Mangel an attraktiven Spielflächen und fehlende Treffpunkte für Jugendliche häufig genannt. Durch die Erneuerung des Spielplatzes kann mit den Mitteln der Städtebauförderung in diesem wichtigen Bereich Abhilfe geschaffen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Das Verfahren wurde 2014 in das Bund-Länder-Programm Investitionen im Quartier - Die Soziale Stadt (SSP) mit einer Finanzhilfe von 1,7 Mio. € (60%) aufgenommen. Der
genehmigte Förderrahmen beträgt bisher 2,83 Mio. €. Für die Umsetzung von weiteren Bau- und Ordnungsmaßnahmen sind mittelfristig Aufstockungsanträge des Förderrahmens vorgesehen. Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB liegt vor.



Beteiligte Stellen

Referat T
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Lageplan

<Anlagen>



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