Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK
GRDrs
1226/2013
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/04/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
09.12.2013
Welthaus und Willkommenszentrum
Beantwortung / Stellungnahme
Die 1. Ergänzung der GRDrs 1226/2013 ist die gemeinsame Ergänzungsvorlage sowohl zur GRDrs 1226/2013 „Welthaus“ als auch zur GRDrs 1149/2013 „Willkommenszentrum“.
Welthaus:
Die SPD-Fraktion hat mit Antrag Nr. 395/2013 beantragt, dass die Verwaltung die Realisierung eines Welthauses Stuttgart prüft und die damit verbundene Kostenkalkulation vorlegt. Mit Haushaltsantrag Nr. 448/2013 beantragen Bündnis90/ Die Grünen, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100.000 EUR zu gewähren.
In der vom Verein Welthaus Stuttgart e.V. vorgelegten Konzeption wird dargestellt, dass für die Einrichtung eines Welthauses mit den vier Komponenten
1) City-Weltladen
2) Welt-Café
3) Globales Klassenzimmer (außerschulisches Bildungsprogramm um Kindern und Jugendlichen die globalisierte Welt als „Eine Welt“ näher zu bringen)
4) Welt-Werkstatt (Bürogemeinschaft der Mitglieder, Seminar- und Besprechungsräume, Lager/Archiv, Arbeitskreise, Inhouse-Schulungen für Welthaus-Gruppen)
ein jährlicher Zuschussbedarf ab dem Jahr 2015 von ca. 209.000 EUR besteht (siehe GRDrs 1226/2013). Für das Jahr 2014 werden von dem Verein zusätzlich einmalig 215.000 EUR an Investitionskosten angegeben.
Mit dem Land Baden-Württemberg wird versucht, eine Realisierungsmöglichkeit unterhalb des vom Welthaus-Verein genannten Zuschussbedarfs zu finden. Die Verwaltung geht dabei davon aus, dass die Komponenten 1 und 2 (City-Weltladen und Welt-Café) selbsttragend organisiert werden können.
Mit der Reduzierung der städtischen Finanzierung auf die beiden Komponenten 3 und 4 (Globales Klassenzimmer und Welt-Werkstatt), sowie durch zu erwartende Synergien einer gemeinsamen Nutzung von Räumen mit dem Willkommenszentrum Stuttgart (WZS), könnte das Welthaus mit einem Zuschuss von
100.000 EUR/Jahr
zu realisieren sein.
Willkommenszentrum (WZS):
Für die Betriebskosten des WZS sind
50.000 EUR
im Doppelhaushalt 2014/15 eingestellt. (siehe GRDrs 817/2013).
Der Raumbedarf des WZS beträgt mit Nebenflächen (Sanitärbereich, Küchenzeile etc.) etwa 150 qm ohne Veranstaltungsraum. Bei einer Miete von 15 EUR/qm macht dies 27.000 EUR/Jahr aus, bei 25 EUR/qm bereits 45.000 EUR/Jahr. Hinzu kämen die Betriebsnebenkosten des Vermieters, die Kosten für den Veranstaltungsraum, die Arbeitsplatznebenkosten für 2-3 Büroarbeitsplätze, Kosten für Aufbau und Pflege der Homepage sowie ggf. weitere Kosten je nach Standort (Umbau/Renovierung der Räume vor Betriebsbeginn). Es ist davon auszugehen, dass die eingestellten Betriebskosten im vollen Umfang benötigt werden.
Das Willkommenszentrum soll folgende Angebote beinhalten:
- Persönliche Information und Erstberatung ohne Terminvereinbarung in einem ansprechenden Foyer in Erdgeschosslage (mind. 50 qm),
- Beratungsgespräche mit Terminvereinbarung, Bearbeitung von telefonischen und Email-Anfragen sowie sonstige Büroarbeit mit 2-3 Büroarbeitsplätzen (ca. 30-50 qm),
- Thematische Veranstaltungen zur Erstintegration in Stuttgart einschließlich eines regelmäßigen „Welcome Club“ für Neubürger in einem Besprechungs- und Veranstaltungsraum für 30-50 Teilnehmer.
Da für das WZS 1,5 zusätzliche Stellen vorgesehen sind, die für drei Jahre aus Drittmitteln finanziert werden sollen, werden in den Büroräumen an bestimmten Tagen auch Sprechstunden von anderen Fachdiensten abgehalten (Migrationsdienste für Neuzuwanderer, ggf. Agentur für Arbeit u.a.). Das WZS soll eng mit anderen Fachdiensten der Stadtverwaltung und der freien Träger zusammenarbeiten, ebenso mit anderen Institutionen (Schulbehörden, Hochschulen, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteure). Angestrebt wird auch eine Zusammenarbeit mit Vertretern der Zivilgesellschaft (Migrantenvereine, Bürgervereine aus den Stadtbezirken, Einzelpersonen als freiwillige Integrationslotsen).
Synergieeffekte bei räumlicher Zusammenlegung vom Willkommenszentrum und Welthaus Stuttgart im Alten Waisenhaus:
Die zu vermietenden Räume des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) im Alten Waisenhaus eignen sich für eine räumliche Zusammenlegung des Willkommenszentrums Stuttgart (WZS) und des geplanten Welthauses Stuttgart.
Im Erdgeschoss-Bereich stehen etwa 360 qm zur Verfügung (22 EUR/qm plus NK).
Neben den im EG-Bereich geplanten Komponenten des Welthauses (City-Weltladen und Welt-Café) (siehe GRDrs 1226/2013) könnte dort auch das Foyer des WZS mit Infotheke usw. eingerichtet werden. Die dauerhafte Anmietung eines größeren Besprechungs- und Veranstaltungsraumes ist nicht möglich. Entsprechende Räume sind aber im Haus vorhanden und können vom ifa bzw. seinem Mieter anlassbezogen für Gruppenveranstaltungen angemietet werden.
Die Nachbarschaft des WZS im EG-Bereich (Foyer, Infotheke) mit dem Welt-Café nebenan würde einen kundenfreundlichen Charakter des WZS als einem international geprägten Ort der Begegnung sehr positiv fördern. Das geplante Welthaus als Marke für „Stuttgart in der Welt“ und das WZS als Servicestelle für die „Welt in Stuttgart“ (= „Stuttgart-Haus“) könnten sich gut ergänzen. Die entwicklungspolitischen Akteure des Welthauses sind teilweise auch integrationspolitisch vor Ort engagiert. Die Brücke des WZS zur Bürgergesellschaft der „Eine-Welt-Gruppen“, die sich lokal und global für soziale Gerechtigkeit und Ressourcengerechtigkeit einsetzen, wäre unter einem gemeinsamen Dach gewährleistet.
Weitere Anknüpfungspunkte bestünden zum ifa selbst als einem wichtigen Player in Sachen Auslandsbeziehungen und Kulturaustausch. Im Sommer könnten auch attraktive interkulturelle Begegnungsmöglichkeiten im Innenhof des ifa geschaffen werden. Somit wäre das WZS räumlich in einem international und interkulturell ausgerichteten Verbund von Einrichtungen und Initiativen eingebettet, was einerseits vielfältige Kooperationsmöglichkeiten eröffnet und andererseits den Neubürgern durch kurze Wege niederschwellige Zugänge zu Kultur, Bildung und entwicklungspolitischen Engagementfeldern ermöglicht.
Synergieeffekte bei einer räumlichen Nachbarschaft von WZS und dem geplanten Welcome Center der Region Stuttgart (WCRS):
Aus Sicht von S-IP könnte auch das geplante Welcome Center der Region Stuttgart für internationale Fachkräfte (WCRS) im selben Gebäude untergebracht werden.
Das WCRS soll ab Januar 2014 vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg aus ESF-Mitteln finanziert werden, laut Antrag der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart ebenfalls mit einer dreijährigen Pilotphase. Für das WCRS wurden zwei Personalstellen beantragt.
Durch die räumliche Zusammenlegung von WZS und WCRS könnte sowohl der Präsenzbetrieb an der Infotheke als auch die Beratung in den Büroräumen bedarfsgerecht sichergestellt werden. Bei gemeinsamer Nutzung des Foyers mit Infotheke im Erdgeschoss, des Besprechungs- bzw. Veranstaltungsraums für Gruppen sowie des Sanitärbereichs könnten die Betriebskosten für beide Seiten reduziert werden.
Das WCRS müsste etwa zwei weitere Büroräume selbst anmieten und sich an den gemeinsam genutzen Räumen finanziell anteilig beteiligen. Weitere Synergie-Effekte im Falle einer räumlichen Zusammenlegung ergeben sich bei der Beratung und Vermittlung internationaler Fachkräfte sowie beim Aufbau und Pflege einer gemeinsamen Internetplattform für Neubürger.
Stellungnahme zu den von SÖS und LINKE beantragten Mitteln (Haushaltsanträge Nr. 819/2013 und 822/2013):
Die Kooperation der Hauptamtlichen vom WZS und anderen Fachdiensten erfolgt im Dienstauftrag. S-IP stellt Personalressourcen bereit, um die weitere Konzeption mit städtischen Ämtern, freien Trägern, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsakteuren, Hochschulen, Vertretern der Zivilgesellschaft zu konkretisieren.
Die Einbindung der Bürgervereine einschließlich der Migrantenorganisationen (Kultur- und Sportvereine, Akademiker- und Unternehmervereine, Religionsgemeinschaften, Eine-Welt-Initiativen, Freundeskreise für Flüchtlinge) als ehrenamtliche Brückenbauer in die Stadtgesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Stuttgarter Ansatzes zur gelungenen Erstintegration von Neubürgern, die am Anfang auf persönliche Unterstützung im Alltag und bei Behördengängen angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Flüchtlinge. Diese haben in den Unterkünften feste Ansprechpartner seitens der Betreuungsträger. Für die notwendigen Zugänge zu Bildung, Sport, Kultur usw. im Stadtbezirk und darüber hinaus bedarf es weiterer freiwilliger Begleiter als Integrationslotsen. Die Freiwilligen benötigen für ihre Einsätze tlw. interkulturelle Fortbildungen, Fachberatung sowie eine Entschädigung für die entstehenden Unkosten.
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hat hierfür zusätzlich
15.000 EUR/Jahr
beantragt (HH-Antrag 819/2013), die zweckgebunden von S-IP eingesetzt werden sollen. Ob dieser Mehrbedarf notwendig und realistisch ist kann im Moment noch nicht abgeschätzt werden.
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hat darüber hinaus 10.000 EUR für einen Dolmetscher-Pool im künftigen WZS beantragt (HH-Antrag 822/2013).
Städtische Ämter können bei Bedarf auf haupt- und nebenberufliche Dolmetscher des Stuttgarter Dolmetscherdienstes zurückgreifen. Die Einsätze der Dolmetscher werden aus den jeweiligen Etats der Ämter finanziert. Das WZS wird Beratung in Deutsch und Englisch sicherstellen. Sollten professionelle Dolmetschereinsätze auch in anderen Sprachen erforderlich sein (wovon wir ausgehen), müssten diese aus den angesetzten Betriebskosten beglichen werden.
Ob und in welchem Umfang Mittel für Dolmetscher im WZS vorhanden sein werden, wird von der tatsächlichen Höhe der anderen Betriebskosten abhängen (Raummiete, Arbeitsplatznebenkosten usw.). Wie oben dargelegt ist jedoch davon auszugehen, dass sie in vollem Umfang benötigt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
395/2013 von SPD
448/2013 von Bündnis 90/Die Grünen
819/2013 von SÖS/Die Linke
822/2013 von SÖS/Die Linke
Werner Wölfle
Bürgermeister