Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 967/2018
Stuttgart,
11/19/2018



Auswahl des Betriebsträgers der Kindertageseinrichtung Am Schwanenplatz 3, 70190 Stuttgart nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.12.2018



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Trägerauswahlverfahren wurde am 17. Oktober 2018 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die jeweilige Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu der geplanten Kindertageseinrichtung, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen. Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-) Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.
Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Vorgesehen sind 2 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:
Die Inbetriebnahme ist zum Juli 2019 geplant.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den Platzbedarf des Neubaugebiets Am Schwanenplatz in Stuttgart-Berg decken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:
Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart, Am Schwanenplatz 3, zu übertragen.

Vier Bewerber erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse zeigen, dass zwar alle Bewerber auf die fachlichen Aspekte eingehen, sie unterscheiden sich jedoch (zum Teil sehr) hinsichtlich der Konkretion in der Praxis.
Ein Bewerber hat die geforderten Bewerbungsunterlagen nicht eingereicht.

Die vier Bewerbungen tragen dem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag Rechnung. Ein Bewerber erzielt bei der Nutzwertanalyse insgesamt sehr gute und zwei Bewerber erzielen gute Ergebnisse. Die Ausführungen zum Qualitätsmanagement, zum Personalmanagement und -entwicklung sind konzeptionell gut. Die Umsetzung der Bildungs- und Sprachförderung wird von den Trägern gut ausgeführt und fachlich gut begründet dargestellt.



Der Träger „Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH“ überzeugt mit seiner Bewerbung insbesondere durch folgende Punkte:

· Die konkrete Darstellung des Sozialraums auf 3 Ebenen (Kinder, Familien, Sozialraum), in der gute Kenntnisse über Institutionen und Kooperationspartner im Bezirk deutlich werden.
· Die durchgängig praxisbezogen dargestellte pädagogische Konzeption, in die auch neue Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Betreuungsalltag eingearbeitet werden.
· Eine durchdachte und bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgreiche Strategie der Fachkräftegewinnung und Mitarbeiterbindung.
· Eine hohe Betreuungsflexibilität.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inkl. Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städt. Gebührensatz max. um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen
Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete lt.
Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer
Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind im Haushalt vorhanden (vgl. GRDrs 697/2017, Anlage 5 Liste 2).





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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