Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1207/2017
Stuttgart,
11/17/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 20.11.2017



Neue Wohnungen für den Fasanenhof

Beantwortung / Stellungnahme

Die Grundstücksfläche, auf dem die Pavillons der Fasanenhofschule errichtet wurden, steht in Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wohnen. Die Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan 1975/26 als Gemeinbedarfsfläche Schule ausgewiesen.

Zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Änderung des Bebauungsplans er-forderlich. Bezüglich einer Anfrage für eine Interimsnutzung Wohnen wurde eine Entbehrlichkeitsprüfung vorgenommen. In dieser Umfrage wurden seitens des Sozialamtes Bedarfe für stationär betreute Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und für Pflegewohngemeinschaften (Wohnraum für Ältere) gemeldet. In der Sitzung des UTA vom 15.05.2017 wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die Fläche weiterhin für den Gemeinbedarf vorzuhalten und diese für die Schaffung einer Pflegeeinrichtung mit einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu nutzen.

Die Pavillons werden derzeit als Vorhaltereserve für die Flüchtlingsunterbringung bzw. interimsweise für die Winternotübernachtung genutzt. Ob der Rückbau durch die Stadt oder durch einen Investor im Rahmen der Nachfolgenutzung erfolgt, wäre zu gegebener Zeit zu klären. Bisher wurde noch keine Kostenschätzung oder gar -ermittlung für den Rückbau beauftragt.




Vorliegende Anträge/Anfragen

852/2017 FDP




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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