Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1207/2017
Stuttgart,
11/17/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
20.11.2017
Neue Wohnungen für den Fasanenhof
Beantwortung / Stellungnahme
Die Grundstücksfläche, auf dem die Pavillons der Fasanenhofschule errichtet wurden, steht in Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wohnen. Die Fläche ist im rechtsgültigen Bebauungsplan 1975/26 als Gemeinbedarfsfläche Schule ausgewiesen.
Zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Änderung des Bebauungsplans er-forderlich. Bezüglich einer Anfrage für eine Interimsnutzung Wohnen wurde eine Entbehrlichkeitsprüfung vorgenommen. In dieser Umfrage wurden seitens des Sozialamtes Bedarfe für stationär betreute Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und für Pflegewohngemeinschaften (Wohnraum für Ältere) gemeldet. In der Sitzung des UTA vom 15.05.2017 wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die Fläche weiterhin für den Gemeinbedarf vorzuhalten und diese für die Schaffung einer Pflegeeinrichtung mit einer Wohngruppe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu nutzen.
Die Pavillons werden derzeit als Vorhaltereserve für die Flüchtlingsunterbringung bzw. interimsweise für die Winternotübernachtung genutzt. Ob der Rückbau durch die Stadt oder durch einen Investor im Rahmen der Nachfolgenutzung erfolgt, wäre zu gegebener Zeit zu klären. Bisher wurde noch keine Kostenschätzung oder gar -ermittlung für den Rückbau beauftragt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
852/2017 FDP
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>