Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Sozialamt

Gz: SJG
GRDrs 617/2015
1. Erg.
Stuttgart,
11/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2015



Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und
der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)


Beantwortung / Stellungnahme

Mit GRDrs 617/2015 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und
der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)“ wurden die personellen und finanziellen Auswirkungen auf die geförderten Stellen für die soziale Betreuung und pädagogische Hausleitung im Flüchtlingsbereich dargestellt. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen haben sich die in der Mitteilungsvorlage zugrunde gelegten Zuweisungsquoten für 2016 und 2017 geändert, weshalb eine Aktualisierung der Modellrechnungen notwendig ist.


Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Stellen und die finanziellen Belastungen bei einem Betreuungsschlüssel von 1:130, 1:125, 1:120, 1:110 und 1:100 dargelegt.

Bei den Aufwendungen wurden die bis 2015 beschlossenen Tarifanpassungen eingerechnet, für 2016 und 2017 werden jeweils 2 % Personalkostensteigerungen angenommen.

Die Sozialverwaltung befürwortet, wie bereits in der o. g. GRDrs 617/2015 ausgeführt, einen Schlüssel von sowohl 1:120 betreuten Personen (soziale Betreuung) als auch 1:120 Plätzen (pädagogische Hausleitung).

Auswirkungen auf die geförderten Stellen (zum Stichtag 31.12. des Jahres):

Darstellung der Gesamtaufwendungen:

Finanzieller
Aufwand
(in TEUR)
bei
Betreuungsschlüssel
1:136
(HH-
Entwurf)
1:136
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
01/2016-12/2016:
8.653
14.127
14.773
15.367
16.009
17.461
19.209
01/2017-12/2017:
11.060
19.598
20.494
21.318
22.208
24.223
26.647

Darstellung der Gesamtaufwendungen:

Finanzieller
Aufwand
(in TEUR)
bei
Betreuungsschlüssel
1:136
(HH-
Entwurf)
1:136
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
01/2016-12/2016:
8.653
14.127
14.773
15.367
16.009
17.461
19.209
01/2017-12/2017:
11.060
22.120
23.135
24.064
25.071
27.343
30.079
Darstellung der Gesamtaufwendungen:

Finanzieller
Aufwand
(in TEUR)
bei
Betreuungsschlüssel
1:136
(HH-
Entwurf)
1:136
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
01/2016-12/2016:
8.653
19.094
19.970
20.772
21.640
23.602
25.965
01/2017-12/2017:
11.060
    31.438
32.884
34.202
35.628
38.862
42.753


Darstellung der Gesamtaufwendungen:
Finanzieller
Aufwand
(in TEUR)
bei
Betreuungsschlüssel
1:136
(HH-
Entwurf)
1:136
1:130
1:125
1:120
1:110
1:100
01/2016-12/2016:
8.653
19.094
19.970
20.772
21.640
23.602
25.965
01/2017-12/2017:
11.060
    36.485
38.163
39.694
41.350
45.105
49.617


Bezüglich der Kostenerstattung des Landes gab es im Gespräch der Kommunalen Landesverbände mit Herrn Finanzminister Dr. Schmid die Einigung, dass die bisherigen Pauschalen zwar bestehen bleiben, aber zukünftig als Abschlagszahlung betrachtet werden. Beginnend mit dem Jahr 2015 können eventuell höher entstandene Kosten mit dem Land abgerechnet werden („nachlaufende Spitzabrechnung“). Die dabei zugrundeliegenden Zahlengrundlagen und Standards werden erst noch in einer Lenkungsgruppe, in der die Kommunalen Landesverbände vertreten sind, abgestimmt.

Für 2014 bleibt es bei der ausschließlich liegenschaftsbezogenen Spitzabrechnung, allerdings auf der Basis der Rechnungsergebnisse der Stadt- und Landkreise 2014.

Zu beachten ist, dass die o. g. „nachlaufende Spitzabrechnung“ auf die Kosten der vorläufigen Unterbringung bezogen ist. Stand September 2015 waren ca. 80 % der in der Landeshauptstadt Stuttgart vorhandenen Unterkunftsplätze der vorläufigen Unterbringung zugeordnet.

Eine Folge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wird sein, dass sich die Anzahl der vorläufigen Unterbringungsplätze reduzieren wird. Die Verpflichtung für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen des Landes bis zum Abschluss des Asylverfahrens, die Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Ausweitung der maximalen Verbleibdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA´s) von drei auf sechs Monaten wird dazu führen, dass sich die Aufenthaltsdauer in der vorläufigen Unterbringung verkürzt.

Die vorgenannte Beschleunigung der Asylverfahren wird bei bleibeberechtigten Flüchtlingen – unter Berücksichtigung der in der Landeshauptstadt Stuttgart vorhandenen Wohnungssituation – zu einer schnelleren Anschlussunterbringung in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften führen.

Der Anteil der Unterkunftsplätze für die Anschlussunterbringung, für die es keine Kostenerstattung durch das Land gibt, wird demzufolge entsprechend dem Rückgang in der vorläufigen Unterbringung steigen.

Es wurde bereits vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe, in der die Kommunalen Landesverbände vertreten sind, Vorschläge für die Landesförderung bei der Anschlussunterbringung erarbeitet. Die Sozialverwaltung pflegt auch bei diesem Thema den engen Kontakt mit dem Städtetag Baden-Württemberg.

All dies macht eine Aussage über die Auswirkung der erhöhten Kostenerstattung des Landes bei der vorläufigen Unterbringung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 schwierig. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass der durch die Stadt zu tragende Zuschussbedarf im Bereich der Flüchtlingsunterbringung steigen wird.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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492/2015 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 563/2015 (SPD), 727/2015 (SÖS-LINKE-PLuS), 863/2015 (FW), 907/2015 (FDP)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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