Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
1380/2021
Stuttgart,
01/07/2022
Ausscheiden von Frau Stadträtin Susanne Kletzin (SPD) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.01.2022
20.01.2022
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Frau Susanne Kletzin vorliegt und dass sie aufgrund ihres Antrags mit Ablauf des 19. Januars 2022 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden ist.
Begründung:
Frau Stadträtin Susanne Kletzin (SPD) bat mit Schreiben vom 19. November 2021 (
Anlage 1
) um ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 19. Januars 2022. Sie begründet diesen Antrag insbesondere mit ihrem Alter von mehr als 62 Jahren.
Frau Susanne Kletzin ist dementsprechend gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.
In Betracht käme ggf. - wie beantragt - zudem, einen wichtigen Grund nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 GemO anzunehmen. Dies bedarf jedoch keiner näheren Prüfung und Entscheidung, da - wie oben ausgeführt - aufgrund des erreichten Mindestalters bereits ein einschlägiger wichtiger Grund vorliegt.
Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen.
Im Falle der Anerkennung des wichtigen Grundes rückt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1
GemO dann als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Katrin Steinhülb-Joos, in den Gemeinderat nach, sofern diese keinen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend macht und keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 - Schreiben der Frau StRin Susanne Kletzin vom 19. November 2021
<Anlagen>
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