2. Für die Übernahme der Bürgschaft erhebt die Stadt von der SWSG eine jährliche Gebühr von 0,35 % aus der Gesamtsumme der im Jahresmittel vorhandenen Kautionsrückzahlungsansprüche der Mieter der SWSG. Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. EBM Dr. Mayer stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu. zum Seitenanfang