Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 426/2020
Stuttgart,
09/15/2020



Förderung im Bereich Bildende Kunst



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.09.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Einrichtungen erhalten für das Jahr 2021 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

2. Neuaufnahmen a) Die Galerie AK2 erhält ab dem Jahr 2020 zur Durchführung ihres Ausstellungsprogramms eine jährlich wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 8.000 EUR.

b) Der Kunstverein Gästezimmer erhält zur Durchführung seines Programms eine jährliche wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 7.000 EUR.

Für das Jahr 2021 gilt in beiden Fällen die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

3. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen / Erhöhungen / Corona-Nothilfe-
Zuschüsse Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2020 und 2021
eine Zuwendung. Die Zuwendung für das Jahr 2021 erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.


Institution
Zuwendungshöhe
2020
2021
a) Württembergischer Kunstverein e. V. (WKV)
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
zusammen:
563.000 EUR
18.593 EUR
581.593 EUR
563.000 EUR
b) Künstlerhaus Stuttgart e. V.
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
zusammen:
553.132 EUR
13.300 EUR
566.432 EUR
553.132 EUR
c) Kunstverein Wagenhalle e. V.
- einmaliger Zuschuss für die Ausstattung des
Projektraums

zusammen:
60.000 EUR
109.000 EUR

169.000 EUR
60.000 EUR
d) Kunstverein Wagenhalle Verwaltungs-gGmbH
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
87.000 EUR
e) Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. (JuKuS)
184.700 EUR
184.700 EUR


4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020 und 2021 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats für die Gewährung von institutionellen Zuwendungen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei Folgebewilligungen jährlich wiederkehrender Zuwendungen über 290.000 EUR zuständig.

Außerdem ist bei einer Erhöhung einer jährlich wiederkehrenden Zuwendung um mehr als 10 Prozent bei einer sich dann ergebenden Zuwendung von über 77.000 EUR ebenfalls der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats zuständig.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, Mittel für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung bzw. für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.

Die im Bereich der Bildende Kunst zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2020 verbindlich und 2021 vermutlich rechnen können.



Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2020 und 2021. Die Mittel sind im Haushaltsplan, Sachkonto 43180000 – Zuschüsse an übrigen Bereich, Kontierung 417BIKU10 und 417BIKU11- Institutionelle Förderung und 417NOHI30 veranschlagt.





Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung





Ausführliche Begründung:



1. Neuaufnahmen

a) Galerie AK2

Die Galerie AK2 erhält ab 2020 eine jährlich wiederkehrende Förderung in Höhe von 8.000 EUR für die Ausrichtung ihres Ausstellungsprogramms.

Die Galerie AK2 ist ein 2013 neu gegründeter Kunst-Projektraum in einem zuvor als
Bäckerei und Konditorei genutzten Ladengeschäft in der Alexanderstraße/Ecke Lorenzstaffel. Kuratorisch betreut wird die Galerie von Andreas Körner (Fotodesigner),
Marcel Mieth (Künstler) und Winfried Stürzl (Kunsthistoriker). Im Fokus des Programms von Ausstellungen, Performances und Events steht das Aufeinandertreffen künstlerischer Disziplinen. Ausgehend von der Bildenden Kunst werden die Überschneidungen, Zwischenräume und Diskussionsfelder in der Begegnung mit angrenzenden künstlerischen Disziplinen wie Musik, Architektur, Fotografie, Film und Theater ausgelotet. Bisher wurde die Galerie AK2 durch Mittel des Innovationsfonds mit 8.000 EUR gefördert. Die Jury sprach sich für die Neuaufnahme in die institutionelle Förderung aus.


b) Kunstverein Gästezimmer e. V.

Der Kunstverein Gästezimmer e. V. erhält ab 2020 eine jährlich wiederkehrende Förderung in Höhe von 7.000 EUR für die Ausrichtung seines Programms.

Der Kunstverein Gästezimmer e. V. ist ein im Jahr 2000 gegründeter, zunächst privater Projektraum, der 2004 zu einem Verein transformiert wurde. Er war bis zum Abriss 2005 im Alten Straßendepot in Stuttgart Möhringen untergebracht, zog dann für zwei Jahre in den Stuttgarter Westen. Zwischenzeitlich verzichtete der Verein auf feste Räumlichkeiten und bespielte projektbezogen verschiedene Örtlichkeiten im Stadtraum. Seit 2011 hat der Kunstverein wieder eine feste Adresse in Stuttgart Möhringen mit einem regelmäßigen Kulturprogramm. Gleichzeitig veranstaltet der Verein weiterhin Projekte mit Gastkünstlern an speziell ausgesuchten Orten. Bisher wurde der Kunstverein durch Mittel des Innovationsfonds mit 7.000 EUR gefördert. Die Jury hat die Neuaufnahme in die institutionelle Förderung empfohlen.


2) Jährlich wiederkehrende Zuwendungen / Erhöhungen / Corona-Nothilfe-
Zuschüsse

a) Württembergischer Kunstverein e. V. (WKV)

Der Württembergische Kunstverein e. V. erhält im Jahr 2020 eine städtische Zuwendung in Höhe von 581.593 EUR, davon sind 18.593 EUR ein Corona-Nothilfe-Zuschuss, um ausgefallene Einnahmen von Vermietungen und Eintrittsgeldern zu kompensieren.
Im Jahr 2021 erhält der WKV eine Förderung von 563.000 EUR.

Der Württembergische Kunstverein - seit 2005 unter der gemeinsamen Leitung von Hans D. Christ und Iris Dressler - zählt zu den führenden Adressen für zeitgenössische Kunst in Deutschland. Durch die Möglichkeit, den Vierecksaal seit 2012 regelmäßig ganzjährig zu bespielen, konnte sich der WKV in den letzten Jahren im Kunstgebäude erfolgreich neu positionieren.

Zur weiteren Schärfung des Profils trug das ausstellungsbegleitende Veranstaltungsprogramm im Glastrakt mit Workshops, Performances, Film- und Vortragsreihen und Podien bei. Für den neugeschaffenen Projektraum zwischen Glastrakt und Durchgang zum Altbau haben die Direktoren zusätzlich die Reihe „Querungen“ konzipiert, die inzwischen verschiedenen lokalen und regionalen Akteuren der zeitgenössischen Kunst eine Plattform bietet.


b) Künstlerhaus Stuttgart e. V.

Das Künstlerhaus Stuttgart e. V. erhält im Jahr 2020 eine Zuwendung von 566.432 EUR. Gegenüber den Vorjahren wurde die institutionelle Förderung um 66.232 EUR erhöht. Hinzu kam 2020 ein Corona-Nothilfe-Zuschuss von 13.300 EUR, um ausgefallene Mieteinnahmen zu kompensieren. Im Jahr 2021 erhält das Künstlerhaus eine Zuwendung von 553.132 EUR.

Seit 1978 ist das Künstlerhaus Stuttgart eine Produktionsstätte für Kunstschaffende, eine international renommierte Plattform für den zeitgenössischen Kunstdiskurs, ein Ort des Austausches sowie wichtiger Ansprech- und Kooperationspartner der innovativen Stuttgarter Kunstszene.

Neben dem Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm betreibt das Künstlerhaus Werkstätten für eine Reihe von Drucktechniken, Keramik und Audiovisuelle Medien. Sie ermöglichen nicht nur den internationalen Künstlerinnen und Künstlern, die im Künstlerhaus arbeiten, ihre Projekte vor Ort umzusetzen, sondern bieten auch regionalen Kunstschaffenden die notwendigen Produktionsräume zur Realisierung ihrer Projekte. Das Atelierprogramm sowie das Angebot der Kinderwerkstatt für wöchentlich rund 50 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren sind nach wie vor stark gefragt.

Zum 40-jährigen Jubiläum wurde 2018 der Hauptzugang des Künstlerhauses von der Reuchlinstraße wiederhergestellt und so eine direkte Verbindung zwischen den Ateliers, Ausstellungsräumen und Werkstätten ermöglicht. Der neue Gastronomiebereich im Erdgeschoss soll mit einem Programm aus Konzerten, Veranstaltungen und Aufführungen wieder zu einem kulturellen Treffpunkt der Kunstszene sowie der lokalen Nachbarschaft werden.



c) Kunstverein Wagenhalle e. V.

Der Kunstverein Wagenhalle e. V. erhält im Jahr 2020 und 2021 eine Zuwendung von 60.000 EUR für sein Programm mit Ausstellungen, Performances, Theater- und Filmvorführungen, Vorträgen, Symposien, Workshops und Konzerten.

Zusätzlich zur Jahresförderung erhält der Kunstverein Wagenhalle e. V. 2020 einmalig eine Erhöhung um 109.000 EUR für die Anschaffung einer angemessenen technischen Erstausstattung des neubezogenen Multifunktionsraums mit entsprechender Licht-, Sound- und Bühnentechnik für einen professionellen und hochwertigen Programmbetrieb.


d) Kunstverein Wagenhalle Verwaltungs-gGmbH

Die Kunstverein Wagenhalle Verwaltungs-gGmbH erhält einen Corona-Nothilfe-Zuschuss von 87.000 EUR, um den entstandenen Ausfall von Mieteinnahmen zu kompensieren, der durch Corona bedingte Bauverzögerungen bei der Sanierung der Wagenhalle entstanden sind.


e) Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. (JuKuS)

Die Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. erhält im Jahr 2020 und 2021 eine Zuwendung von 184.700 EUR und damit eine Erhöhung um 80.000 EUR gegenüber den Vorjahren.

1972 wurde die JuKuS von Frau Thiele-Zoll als erste Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg gegründet und bis Anfang 2020 von ihr mit einer geringen Aufwandsentschädigung geleitet. Um auch zukünftig die Weiterentwicklung der JuKuS unter professioneller Leitung zu garantieren konnte dort nun, orientiert an die Jugendkunstschulen im Land, eine Ganztagessstelle geschaffen werden. Seit Februar 2020 hat Menja Stevenson die Leitung der JuKuS übernommen.

Die JuKuS befindet sich aktuell in einem Transformationsprozess: Zum einen wird eine Vernetzung und Kooperation im Kulturareal und mit Stuttgarter Einrichtungen angestrebt. Zum anderen öffnet sich die inhaltliche Ausrichtung hin zu intermedialen Projekten – hier ist im Mai das Projekt „Digilog-Kunst-Labor“ angelaufen, welches analoge und digitale Kunst in kontaktlosen Formaten untersucht und das vom Innovationsfonds Soziokultur zu 100 % gefördert wird. Ein weiteres inklusives Jahresprojekt mit dem Titel „Farbspuren und Tonbauen“, wird zu 100 % vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) im Rahmen von „Kultur macht stark!“ gefördert.

Nach den Sommerferien wird es einen fest installierten „Malort“ in der JuKuS geben, in dem inklusiv und altersübergreifend gearbeitet wird. Im Januar 2021 startet ein Pilotprojekt mit dem kubiS Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart, das die Öffnung der JuKuS auch für Stuttgarter Schulen und Gruppen erweitert.




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