Wiederherstellung im Rahmen von Stuttgart 21:
Für die Herstellung einer geradlinigen Führung der Wolframstraße ist der weitgehende Abbruch der Eisenbahnbrücken Nr. 5 bis 8 erforderlich. DB Netz AG wird diese Abbrucharbeiten durchführen. Die DB Netz AG stimmt mit der Vereinbarung einer künftigen geradlinigen Straßenführung über den S-Bahntunnel zu. Berücksichtigung der weiteren städtebaulichen Überlegungen: Die Eisenbahnbrücken 1 bis 4 über die Wolframstraße werden von der DB Netz AG abgebrochen, soweit dies für die derzeitigen städtebaulichen Überlegungen erforderlich ist. Realisierung: Die DB Netz AG wird alle Brückenüberbauten, soweit dies für die derzeitigen städtebaulichen Überlegungen erforderlich ist, im Zuge der Beräumung des Gleisvorfeldes nach dessen Außerbetriebnahme zurückbauen. Die für diesen Rückbau erforderlichen Genehmigungen werden seitens der DB Netz AG beantragt. Die Teile der Brückenbauwerke deren Rückbau bei den derzeitigen städtebaulichen Überlegungen nicht erforderlich ist, werden von der DB Netz AG nicht abgebrochen und verbleiben im Erdreich. Die LHS stellt anschließend die geradlinige Führung der Wolframstraße her. Die von der Bahn hergestellten Umfahrungsschleifen werden von der Stadt für Bauzustände im Rahmen des Städtebauprojekts Rosenstein weiterverwendet und nach Ende der Nutzung durch die Stadt zurückgebaut. Kostentragung: Unter Beachtung der Regelungen des EKrG bei Änderungsmaßnahmen nach §§ 3,12 EKrG und Anrechnung des jeweiligen Vorteilsausgleiches sowie der Beilegung des Streites über die notwendige Wiederherstellung der Geradeauslösung im Rahmen von Stuttgart 21 haben sich die DB Netz AG und LHS im Rahmen der Gesamteinigung auf folgende Kostentragung verständigt: Die Stadt trägt für den notwendigen Abbruch aller Brücken über die Wolframstraße einen Anteil von 12,5 %. Die Bahn die verbliebenen 87,5 %. Die Herstellungs- und Bauunterhaltungskosten für den künftigen Straßenbau trägt die Stadt. Rücknahme der Klage gegen das EBA: Die LHS hat gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss für das Vorhaben Großprojekt 21, PFA 1.5, 25. Planänderung (Straßenführung und Rettungsbauwerk Wolframstraße) Klage zum VGH Baden-Württemberg gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben (Az. 5 S 2016/17). Die DB Netz AG ist Beigeladene dieses Verfahrens. Die Verwaltung hat am 10.10.2017 über die Klageerhebung im Ausschuss S21/Rosenstein (TOP 6 Wolframstraße, Klage gegen die Bahn) berichtet. Nach Abschluss der Vereinbarung nimmt die Stadt ihre Klage gegen die 25. Planänderung beim VGH Baden-Württemberg zurück. Finanzielle Auswirkungen Der Gesamtkostenanteil der Stadt für die vereinbarten Abbrucharbeiten aller Brücken belaufen sich nach derzeitigen Kenntnistand auf rd. 950.000 EUR. Abgerechnet wird entsprechend dem vereinbarten Kostenteiler nach IST-Kosten. 2021 140.000 EUR (Brücke 9, bereits finanziert und unter Vorbehalt ausbezahlt) ab 2026 nach heutiger Abschätzung rd. 810.000 EUR (ohne Preissteigerungen) Die Kosten für den Straßenbau werden nach Erstellung des noch erforderlichen Bebauungsplans ermittelt. Der ab dem Jahr 2026 erforderliche Mittelbedarf wird durch das Tiefbauamt zum Doppelhaushalt 2026/2027 über die Anmeldeliste angemeldet. Beteiligte Stellen L/OB, WFB, AKR Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Übersichtsplan zum Seitenanfang