Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1037/2017
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Haushalt 2018/2019: Haushaltspaket Inklusion - Förderung von Rolli-Taxen

Beantwortung / Stellungnahme

Zu Antrag CDU 373/2017: „Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart – Förderung von Rolli-Taxen“:
„Die Stadt stellt Mittel in Höhe von 60.000€ im Jahr 2018 ein, damit ein Anreiz zum Umbau von Taxen geschaffen werden.“


Zu Antrag SPD 517/2017: „Haushaltspaket Inklusion – wir wollen mehr an Umsetzung“ - Ziffer 1:
„Für die behindertengerechte Umrüstung von zunächst 10 Taxen werden einmalig 80.000 € in den Haushalt aufgenommen.“


Zu Antrag FDP 819/2017: „Förderung von E-Inklusionstaxis“.

In der 1. Lesung am 8.11.2017 wurde berichtet, dass sich die Verwaltung mit Stuttgarter Taxiunternehmern vor der 2. Lesung erneut trifft, um sich auf Fördermöglichkeiten von Umbauten von geeigneten Fahrzeugen zu Rolli-Taxen zu verständigen.

Der Behindertenbeauftragte, Herr Tattermusch, hat 11 Firmen im gesamten Bundesgebiet angeschrieben, die Taxen für den Behindertentransport umbauen und diese um Preisauskünfte gebeten. Dabei wurde als Bedingung gesetzt, dass vom Fahrzeughersteller eine Kompatibilitätserklärung für das jeweilige Fahrzeug vorliegt und dass gesichert ist, dass durch die Umbauten die Fahrzeuggarantie nicht erlischt.

Es haben 7 Hersteller auf die Anfrage geantwortet. Danach belaufen sich die Umbaukosten je nach Fahrzeugtyp und Anbieter auf ca. 5.000 bis 14.000 EUR brutto.

Diese Beträge decken sich auch mit Preiserhebungen, die in anderen Städten durchgeführt worden sind. Die einzelnen vorgelegten Angebote sind allerdings nicht ganz vergleichbar, weil zum Teil nur die reinen Umbaukosten benannt wurden. Nachdem in der derzeit gültigen DIN die Kopf-/ Nackenstützen noch nicht enthalten sind, haben diese Firmen z.B. die Kosten für die Kopf-/Nackenstützen auch nicht eingerechnet bzw. nicht bepreist. Auf jeden Fall werden also die ggf. anfallenden Kosten für die Kopf-/Nackenstütze und deren Einbau gesondert berechnet, ebenso wie die Kosten für einen Kraftknotenadapter, eine leichtgängige Rampe mit Gasdruckdämpfer, ggf. auch Umbau der Standheizung, zusätzliche TÜV-Gebühren, Überführungskosten usw.

Andere Angebote beinhalten Komplettpreise, in denen all diese Dinge enthalten sind.

Um den Taxiunternehmen eine möglichst große Bandbreite an für einen Umbau geeigneten Fahrzeugtypen zu ermöglichen, wird eine Förderhöhe pro Fahrzeug von max. 10.000 Euro vorgeschlagen.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob von den Taxi-Unternehmen ein Eigenanteil an den Umbaukosten von ggf. 10 % gefordert werden sollte.

Von Seiten der Stadt wurde argumentiert, dass eine Kostenbeteiligung das Kostenbewusstsein aller Beteiligten stärken und sich dadurch insgesamt kostensenkend auswirken könnte.

Von Seiten der Taxi-Unternehmer wurde geltend gemacht, dass der Fahrzeugumbau etwa 3 Wochen dauert (unabhängig davon, ob es sich um ein Neu- oder ein Gebrauchtfahrzeug handelt) und dass das Fahrzeug in dieser Zeit nicht genutzt werden könne, also ein Einnahmeausfall entsteht. Eine Kostenbeteiligung der Taxi-Unternehmer „bringe nichts“ insbesondere keine Kostenersparnis.

Unter diesen Umständen erschien es nach Auffassung aller Gesprächsteilnehmer sinnvoll, nicht mehr von einer 10%igen Kostenbeteiligung des Taxi-Unternehmers auszugehen, sondern diese zu reduzieren. Insofern schlägt die Fachverwaltung eine Eigenbeteiligung von 5 % der Nettoumbaukosten vor.


Die Verwaltung schlägt daher die Übernahme von 95 % der Nettoumbaukosten (ohne MwSt.) für max. 10 Taxen vor. Der Höchstbetrag des Zuschusses soll bei 10.000 EUR / Fahrzeug liegen.

Der Finanzbedarf für die Förderung von 10 Fahrzeugumbauten zu Rolli-Taxen kann einmalig maximal 100.000 EUR im Jahr 2018 betragen. Angesichts der o.a. Bandbreite der Bruttoumbaukosten von 5.000 bis 14.000 EUR geht die Verwaltung davon aus, dass eine Mittelbereitstellung von 80.000 EUR für 10 Einzelzuschüsse auskömmlich sein kann.

Beantragt wurde – je einmalig - von CDU 60.000 EUR, von der SPD 80.000 EUR.

Ganz im Sinne des Stuttgarter Fokus-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung wurde vereinbart, dass am signifikanten Taxihalteplatz „Richard von Weizäcker-Planie“ (Schloßplatz) der erste Platz des Taxistandes für rollstuhlgeeignete Fahrzeuge ausgewiesen wird.

Förderkriterien
Das AföO ist prinzipiell bereit, die praktische Umsetzung zu übernehmen, da es vom Sachzusammenhang auch zum Förderprogramm ETAP (Elektro-Taxi-Aktionsplan) passt. Weitere Kriterien, z.B. für die praktische Umsetzung im Antragsverfahren, können ggf. analog des ETAP notwendig werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

373/2017, CDU; 517/2017 Nr. 1, SPD; 819/2017, FDP




Werner Wölfle
Bürgermeister




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