Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 927/2018
Stuttgart,
11/16/2018



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.12.2018
06.12.2018



Beschlußantrag:



1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs. 2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2017 –Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 382.698.874,51 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 25) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2017

Die Bilanz zum 31.12.2017, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 9.917.692.255,29 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 10f:

Immaterielle Vermögensgegenstände
9.512.552,26
EUR
Sachvermögen
4.671.713.036,46
EUR
Finanzvermögen
4.710.425.031,53
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
526.041.635,04
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.917.692.255,29
EUR
Basiskapital
6.024.024.805,04
EUR
Rücklagen
2.189.431.909,83
EUR
Sonderposten
987.773.718,69
EUR
Rückstellungen
396.489.283,46
EUR
Verbindlichkeiten
230.296.859,72
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
89.675.678,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.917.692.255,29
EUR


Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 55, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.14) Mittel in Höhe von 783.341.822,37 EUR gebunden:
Parkmöglichkeiten
2.434.516,33
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Risiko-Beteiligung an Stuttgart 21
70.160.859,64
EUR
Wohnungsbauförderung
14.630.608,78
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
50.000.000,00
EUR
Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)
200.000.000,00
EUR
Kulturelle Infrastruktur
(Opernsanierung, Lindenmuseum, Neuer Konzertsaal u.a.)
25.000.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
43.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
72.500.000,00
EUR
Stadtentwässerung Stuttgart (Träger-/Stadtdarlehen)
16.390.000,00
EUR
Sondertilgung Darlehen
19.000.000,00
EUR
Wohnraumoffensive Stuttgart
150.000.000,00
EUR


Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.5 Seite 36ff und Nr. 2.6 Seite 54ff) dargestellt.


3.3 Jahresabschluss 2017 –Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 240.343.653,79 EUR ab – vgl. Anlage 1 Seite 19:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.309.179.868,23
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.850.638.662,07
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
458.541.206,16
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
97.528.342,55
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-278.692.998,23
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-181.164.655,68
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
277.376.550,48
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-37.032.896,69
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-37.032.896,69
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
240.343.653,79
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2017
630.021.369,36
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-402.167.254,56
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-161.823.600,77
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2017)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2017 in die Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
84.260.551,51 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 125ff) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2017 in die
Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
545.760.817,85 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 128ff) zugelassen.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 572/2018 wurde am 19.07.2018, unter Berücksichtigung der Ergänzung zur GRDrs 572/2018 und des hierdurch modifizierten Beschlussantrages in Ziffer 2.2, der Jahresabschluss 2017 aufgestellt.
Das Gesamtergebnis betrug 382,7 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2017 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2017 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2017 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2018) berichtigt. Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2017 (vgl. Anlage 2, Nr. 9, Seite 107) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2017 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.


Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“







Fritz Kuhn
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2017 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des
Rechnungsprüfungsamts






Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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Anlage 1 GRDrs 927-2018 Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017.pdfAnlage 1 GRDrs 927-2018 Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2017.pdf

Anlage 2 GRDrs 927-2018 Schlussbericht 2017.pdf