Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
326/2020
Stuttgart,
04/22/2020
Bedarfe der LHS an persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.04.2020
13.05.2020
14.05.2020
Beschlußantrag:
Es ergeht folgender Grundsatzbeschluss zur Beschaffung, Lagerung und Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Desinfektionsmitteln für Bedarfe der LHS ab 8. Mai 2020 bis (zunächst) 31. Juli 2020.
1. Das Klinikum Stuttgart wird entsprechend der vom Gesundheitsamt ermittelten
Bedarfe persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für die Stadt beschaffen. Für den Zeitraum vom 8. Mai 2020 bis zum 31. Juli 2020 wird mit einem voraussichtlichen Beschaffungsvolumen von ca. 1.350.000 EUR netto gerechnet.
2. Die Vergabe an das Klinikum Stuttgart erfolgt in Form eines In-house-Geschäfts.
3. Die Finanzierung der Beschaffungskosten für die Bedarfe von insgesamt voraussichtlich 1.600.000 EUR brutto erfolgt im Teilhaushalt 530 Gesundheitsamt. Die notwendigen Mittel hierzu werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Bedarf LHS
Aufgrund der Corona-Krise sind bei der Landeshauptstadt enorme Bedarfe an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Desinfektionsmitteln entstanden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bei der Landeshauptstadt Stuttgart und zum Schutz von Mitarbeitenden sowie zu versorgenden Menschen werden diese dringlich und vermutlich für einen längeren Zeitraum benötigt.
Im Rahmen der oben dargestellten Beschlüsse wird der Bedarf der
§
Städtischen Ämter
§
Städtischen Eigenbetriebe
§
und für die Schutzunterkünfte
abgedeckt.
Der Bedarf wurde vorab systematisch vom Gesundheitsamt für einen Zeitraum von 6 Wochen erfasst. Dieser dient nun als repräsentative rechnerische Zusammenstellung von persönlicher Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für den weiteren Zeitraum der Corona-Krise. Er setzt sich ca. folgendermaßen zusammen (Erhebungsstand 16. April 2020):
§
MNS: 170.000
§
FFP2: 50.000
§
FFP3: 0
§
Schutzbrillen: 3.200
§
Schutzanzüge: 11.000
§
Schutzkittel: 70.000
§
Handschuhe (Packungen): 32.000
§
Händedesinfektion 125 ml: 100
§
Händedesinfektion 500 ml: 1000
§
Flächendesinfektion Pkg zu 50 Tücher: 1.500
§
Flächendesinfektion in Liter: 200
§
Schutzvisiere: 10
Um die Beschaffungsmaßnahmen zu bündeln und zu standardisieren, wird das
Klinikum der Stadt notwendige persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel für die Landeshauptstadt beschaffen.
Per Eilentscheidung des Oberbürgermeisters wurde das Klinikum bereits von der LHS beauftragt, die Beschaffungen bis zum 7. Mai 2020 durchzuführen (siehe Anlage). Das oben dargestellte Beschaffungsvolumen für den sechswöchigen städtischen Bedarf wird nun bis zum 31. Juli 2020 beauftragt. Sofern danach weiterer Bedarfe bestehen, wird ein erneuter Grundsatzbeschluss zur Beschaffung (ggf. mit veränderten Rahmenbedingungen) herbeigeführt.
Vergabe – Inhousegeschäft
Das Klinikum Stuttgart ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, alleiniger Träger ist dabei die Landeshauptstadt Stuttgart. Das Klinikum Stuttgart beschafft persönliche Schutzaus-rüstung und Desinfektionsmittel bisher nur für sich selbst, also ausschließlich für eine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Ein In-house-Geschäft nach § 108 GWB zwischen der LHS und dem Klinikum Stuttgart ist daher jederzeit möglich.
Das Klinikum beschafft dabei die Produkte auf eigene Rechnung, übergibt das
Beschaffte an die LHS und erhält eine Erstattung der Auslagen.
Finanzielle Auswirkungen
Das Klinikum stellt der LHS die erfolgten Beschaffungen jeweils zeitnah in Rechnung.
Die erforderlichen Mittel können nicht aus dem Budget des Gesundheitsamts gedeckt werden. Daher sind überplanmäßige Mittel im Teilhaushalt 530 – Gesundheitsamt von
voraussichtlich 1.600.000 EUR brutto erforderlich, die aus der Deckungsreserve finanziert werden können.
Beteiligte Stellen
Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
(-)
Erledigte Anträge/Anfragen
(-)
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
Anlagen
Eilentschiedung Oberbürgermeister (ausgefertigt 8. April 2020)
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