Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5673-14
GRDrs 919/2020
Stuttgart,
11/12/2020



SC Stammheim: Zulassung der Doppelförderung für die Anschaffung von schwenkbaren Jugendtoren
Richtlinen zur Förderung von Sport und Bewegung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich02.12.2020



Beschlußantrag:

Abweichend von Ziffer C.2.2.2 der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderrichtlinien) wird für die Förderung zur Anschaffung von zwei schwenkbaren Jugendtoren für den SC Stammheim e.V. die Doppelförderung zugelassen.



Begründung:


Der SC Stammheim e.V. hat mit Schreiben vom 01.10.2018 (Eingang 06.10.2018) beim Bezirksamt Stammheim einen Zuschuss für die Anschaffung von zwei schwenkbaren Jugendtoren in Höhe von 3.000 EUR aus dem Bezirksbudget beantragt. Diesem hat der Bezirksbeirat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 mehrheitlich zugestimmt.

Ohne eine städtische Doppelförderung ist der SC Stammheim nicht in der Lage die schwenkbaren Jugendtore für seinen Trainings- und Spielbetrieb zu finanzieren. Deshalb soll in diesem Einzelfall eine Doppelförderung zugelassen werden.

Aufgrund der aktuellen Kostenermittlung die der SC Stammheim vorgelegt hat, belaufen sich die Kosten auf rund 6.200 EUR. Auf dieser Basis wurde durch das Amt für Sport und Bewegung eine Förderung in Höhe von 1.730 EUR (27,9% der förderfähigen Kosten) in Aussicht gestellt. Im Übrigen werden die dann noch verliebenden Kosten vom Verein getragen. Die endgültige Zuschusshöhe kann erst nach abschließender Prüfung der Kostenfeststellung berechnet werden.

Durch Beschluss des Verwaltungsausschusses ist eine Abweichung im Einzelfall möglich (siehe GRDrs 1013/2019).

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

<Anlagen>



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