Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB, T
GRDrs 164/2018
Stuttgart,
07/02/2018



Sommerrainschule in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Grundsatzbeschluss zur Weiterplanung Schulstandort Sommerrainschule BA 2 + BA 3
- konkretisierender Vorprojekt-/ Projektbeschluss für die neue Projektausrichtung im BA 1, Neubau "Neue Mitte"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.07.2018
18.07.2018
24.07.2018
25.07.2018



Beschlußantrag:

1. Der weiteren Planung für die Entwicklung des Schulstandorts Sommerrainschule wird die in der Vorlage dargestellte Neukonzeption des Bauabschnitts 2 (Abriss Bestandsgebäude Bau 1 und der drei weiteren Pavillons, Neubau eines Klassen- und Verwaltungsbaus) sowie des Bauabschnitts 3 (Turnhallen-Neubau) auf Grundlage der Variante B der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegt.

2. Aufgrund der gemäß Beschlussziffer 1 festgelegten Projektausrichtung sind für den BA 1 Neubau „Neue Mitte“ zusätzliche vorbereitende sowie weitere bauliche Maßnahmen für die Entwicklung des Schulstandorts notwendig. Diesen zusätzlichen Maßnahmen mit Kosten in Höhe von 3,892 Mio. € wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Planung bis LPH 7 beauftragt.

3. Für den BA 1 Neubau „Neue Mitte“ entstehen durch diese neue Projektausrichtung und der zusätzlich notwendigen vorbereitenden Maßnahmen nun Gesamtkosten in Höhe von 13,212 Mio. € (ohne Baupreisprognose). Diese sind im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401176 – Sommerrainschule, Neubau „Neue Mitte“ mit Mensa – ausgewiesen und stehen zur Verfügung durch Umsetzung von Deckungsmitteln wie folgt:


- 1,100 Mio. € Pauschale für Planungsmittel, Projekt Nr. 7.401905
- 6,108 Mio. € Pauschale Ganztagesschulen 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909
- 6,004 Mio. € Pauschale 3. Sonderprogramm Schulsanierungen, Projekt Nr. 7.401907



Begründung:


Ausgangssituation

Vorprojekt-/ Projektbeschluss GRDrs. 8/2016
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2016 den Vorprojekt-/ Projektbeschluss (GRDrs. 8/2016) für den Bauabschnitt 1 (BA 1), Neubau „Neue Mitte“ mit erwarteten Gesamtkosten in Höhe von rd. 9,32 Mio € beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Gestaltungsgutachten beauftragt.

Das VgV-Verfahren wurde im Mai 2017 abgeschlossen und das Architekturbüro Herrmann + Bosch Architekten mit der Architektenleistung beauftragt.

Nach Abstimmung mit dem Baurechtsamt und dem Stadtplanungsamt ist für die bauliche Entwicklung auf dem Schulgrundstück Sommerrainschule kein Bebauungsplanverfahren notwendig.

1. Entscheidung für Variante B für die Weiterführung der Maßnahmen am Schulstandort Sommerrainschule
In der GRDrs. 8/2016 wurden die beiden Varianten A und B für die Weiterplanung der Bauabschnitte 2 und 3 nach Abschluss BA 1 „Neue Mitte“ aufgezeigt. Variante A beinhaltet die Sanierung und Umnutzung der Bestandsgebäude, Variante B geht von Abbruch und Neubauten aus. Eine verbindliche Varianten-Entscheidung ist zum damaligen Zeitpunkt noch nicht getroffen worden, um eine vertiefte Betrachtung in der weiteren Planung zu ermöglichen. Diese liegt nun vor.

Die Verwaltung empfiehlt nach vertiefter Betrachtung die Weiterplanung auf Grundlage der Variante B aus der Machbarkeitsstudie.

Gründe:

Fazit: Diese Erkenntnisse sprechen gegen die Umsetzung der Variante A

Für die Umsetzung der Variante B sprechen folgende Gründe:
Rodungs- und Baumfällarbeiten, Schaffung von Ersatzhabitaten
Die Baumfällarbeiten sollen als Vorbereitung für die Baufeldfreimachung von November 2018 bis Februar 2019 erfolgen. Auch wenn das Grundstück der Sommerrainschule nicht der Baumschutzsatzung unterliegt, werden die Ersatzpflanzungen auf dem Schulgrundstück realisiert. Die Kosten für die Ersatzpflanzungen sind im Projekt abgedeckt.



2. Weiterplanung des Schulstandorts auf der Basis der Variante B der Machbarkeitsstudie und nachfolgender, neuer Projektausrichtung.

2.1 Festlegung und Maßnahmenbeschreibung des neuen Bauabschnitt 2 (BA 2)
Die Pavillons 2 und 3 werden im BA 2, nach Umstrukturierungen in den Bestandsgebäuden Bau 2004 und Bau 2, dem Auslaufen des Horts sowie der Inbetriebnahme der „Neuen Mitte“ als 1. BA, geräumt und abgebrochen. An diesem Standort auf dem Schulgelände werden im nächsten Schritt ein weiterer Ersatzneubau mit einer Programmfläche von rd. 1.200 m² barrierefrei und mit einem Eingang auf der Westseite realisiert.

Nach Fertigstellung und Bezug des 2. Ersatzneubaus (BA 2) wird das Bestandsgebäude Bau 1 ebenfalls geräumt und abgebrochen. An dieser Stelle entstehen die entfallenen befestigten Pausenflächen, Nebengebäude (Hausmeistergerätelager, Außenspielgerätelager, überdachte Fahrradstellplätze und überdachte Pausenflächen). Im Vorbereich der „Neuen Mitte“ soll ein definierter Wartebereich für die Eltern entstehen (Stichwort: Kiss and Go Zone). Die detaillierten Anforderungen an die benötigten unterschiedlichen Freiflächen werden von der Verwaltung mit der Schule erarbeitet.

Die Schulfläche (Soll-Gesamtprogrammfläche von rd. 3.200 m²) und die Freiflächen der Sommerrainschule für eine fünfzügige reine Ganztagesgrundschule sind wie folgt auf die Gebäude verteilt:
Bestandsgebäude Bau 2004 rd. 489 m²
Bestandsgebäude Bau 2 rd. 541 m²

BA 1 („Neue Mitte) rd. 970 m²
BA 2 (Ersatzneubau) rd. 1.200 m²
Gesamtprogrammfläche rd. 3.200 m²


Die Programmfläche in den Obergeschossen im BA 1 „Neue Mitte“ von rd. 970 m² gemäß Vorprojekt-/Projektbeschluss entspricht einer Nettogesamtfläche von rd. 1.772 m². Hinzu kommen zwei kleine Lernnischen und ein zentraler Marktplatz mit insgesamt 170 m² anstelle des ursprünglich geplanten Lichthofes, der für die Schule nicht nutzbar gewesen wäre sowie entwurfsbedingt eine innere Freitreppe, die mit 215 m² die beiden Obergeschosse als Theater-, Sitz- und Liegelandschaft verbindet und die natürliche Hanglage im Gebäude erlebbar macht. Der schwierige Baugrund bedingt eine Vollunterkellerung des Gebäudes, die eine Technikfläche von 375 m², Schullagerflächen von 165 m² und eine zentrale Lagerfläche des Schulverwaltungsamts mit 350 m² beinhaltet.


2.2 Beschreibung des neuen Bauabschnitt 3
Als 3. Bauabschnitt kann die stark sanierungsbedürftige und nicht normgerechte Turnhalle mit einer Übungseinheit durch einen Neubau an der gleichen Stelle ersetzt werden. Hierbei wird dann die aktuelle Sportstättenversorgung im Stadtbezirk Bad Cannstatt den Bedarf und damit die Art und Größe des Gebäudes vorgeben.


2.3 Fazit der neuen Bauabschnittsbildung
Durch dieses Gesamtkonzept wurde ein Bauabschnitt komplett eingespart, was insgesamt zu einer wirtschaftlicheren Lösung führt. Die Schulfläche kann schneller und kostengünstiger in den ersten beiden Bauabschnitten realisiert werden.


3. Erhöhung des Kostenbudgets für zusätzliche vorbereitende Maßnahmen
im BA 1

Aufgrund der vorgeschlagenen Projektausrichtung (Entscheidung für Variante B der Machbarkeitsstudie) entstehen für den BA 1 Neubau „Neue Mitte“ nachfolgende Kosten für vorbereitenden Maßnahmen in Höhe von insgesamt 3,892 Mio. € brutto. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

3.1 Realisierung der neuen Technikzentrale und Lagerflächen im zusätzlichen UG
Der Empfehlung des Regierungspräsidiums Stuttgart (im Rahmen eines Ortstermins zur Abschreibung der Bestandsgebäude), des geologischen Gutachters und des Statikers, die Neubauten vollflächig zu unterkellern (Erfahrungen mit starken Rissbildungen im Bau 1 und Bau 2) wird entsprochen. Eine Teilunterkellerung mit angrenzender Pfahlgründung wurde statisch untersucht, ist aber hinsichtlich einer wiederkehrenden Rissbildung im Neubau nicht empfehlenswert. (Grundlage geologisches Gutachten Wehrstein Geotechnik vom 01.02.2018). Die Mehrkosten für das Vollgeschoss betragen ca 10% der ohnehin für die Gründung anfallenden Kosten.


Die Planung des BA 1 sieht daher die Ergänzung der Baumaßnahme um ein vollflächiges Untergeschoss unter der Mensa vor. In diesem Untergeschoss wird die neue Technikzentrale für die gesamte Liegenschaft mit rd. 375 m² aufgebaut, die sich derzeit im Bestandgebäude Bau 1 befindet, der im Bauabschnitt 2 abgerissen wird.
Es erfolgt die Ausstattung und Vorbereitung der neuen Technikzentrale zum Umschluss der verbleibenden Bestandsgebäude auf die neue Energieversorgung am Ende des 1. Bauabschnitts. An der neuen Anlieferung (Mensa, Versammlungsstätte, Schulflächen und Lager) wird in Kombination mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe der neue Müllstandort integriert. Die bauphysikalischen Berechnungen haben ergeben, dass eine Beheizung über erneuerbare Energien (Luft-Wasser-Wärmepumpe) für den BA 1 erforderlich wird, um die Anforderungen der EnEV 2014 zu erfüllen. Bei einer Beheizung mittels Gastherme (d.h. Anschluss an die bestehende Heizungsanlage), können die entsprechenden Werte der EnEV nicht erreicht werden. Hinzu kommt, dass die sofortige Nutzung von Umweltwärme (in Form einer Wärmepumpe) für die laufenden Betriebskosten, im Vergleich zum Erdgas, die deutlich kostengünstigere Variante ist.

Weiterhin werden im Untergeschoss Lagerflächen von rd. 165 m² für den gesamten Schulstandort, sowie weitere zentrale Lagerflächen von rd. 350 m² zur Nutzung durch das Schulverwaltungsamt generiert. Der Standort bietet sich zur Unterbringung zweier zukünftig an anderen Orten entfallender Zentrallager des Schulverwaltungsamts an. Hier kann das bis September 2020 angemietete IT Lager mit rd. 130 m² ersetzt werden, da das Mietverhältnis in der Siemensstraße beendet wird. Für das abgängige Schulgerätelager in der Hackstraße kann am Standort Sommerrainschule in unmittelbarer Nähe zur Transportkolonne und Stadtschreinerei ein Schulgerätelager mit rd. 220 m² eingerichtet werden.
Im Außenbereich werden als Vorbereitung für den 2. Bauabschnitt bereits die Rampen- und Treppenanlagen mit der Neuen Mitte gebaut.
Für die Herstellung des Untergeschosses mit den o.g. Inhalten und den Vorbereitungen im Außenbereich für den 2. Bauabschnitt entstehen Kosten in Höhe von 2,240 Mio €.



3.2 Aufstellung von Interimscontainern
Entgegen der Annahme in der Machbarkeitsstudie besteht die Notwendigkeit, den Pavillon 1 als Vorabmaßnahme für den BA 1 komplett abzubrechen.


Gründe:
Die Fläche des Pavillons muss zur Zwischenlagerung des Aushubs (Altlasten Steinbruch) genutzt werden, dies ist aufgrund der eingeschränkten Erschließung des Grundstücks die einzige Möglichkeit der Zwischenlagerung.
An der Schule sind keine weiteren Räume frei, um den Wegfall der drei Klassenräume während der Bauzeit des BA 1 aufzufangen. Durch die Aufstellung von Interimscontainern neben der bestehenden Turnhalle für die Dauer des 1. Bauabschnitts, kann der durch den Abriss des Pavillon 1 entstehende Schulraumbedarf abgedeckt werden. Der Start in den Ganztag und der laufende Schulbetrieb sind damit in Abstimmung mit der Schulgemeinde gut organisiert und sichergestellt. Für die Anmietung der Container werden Kosten in Höhe von 801.000,- € veranschlagt.


3.3 Versorgungskanäle inkl. Schadstoffsanierung
Auf dem Gelände gibt es zwei bauzeitlich begehbare Technikkanäle aus Beton mit darunterliegendem Entwässerungskanal. Die für die technische Versorgung der einzelnen Gebäude vom Hausanschlussraum im Bestandsgebäude Bau 1 zuständig sind. Kanal 1 läuft unterhalb der 3 Pavillons bis zur Turnhalle, Kanal 2 verläuft zwischen Bau 1 und Bau 2.


Die Baugrube des Neubaus „Neue Mitte“ kreuzt Kanal 1, sodass dieser (inkl. Entwässerung) im Zuge der Baumaßnahme verlegt werden muss. Durch den Neuaufbau der Technikzentrale im BA 1 und den dafür erforderlichen Erdaushub, ist es sinnvoll in diesem Zusammenhang den Kanal 2 als Vorwegmaßnahme ebenfalls zu verlegen. Dies macht einen Umschluss der Technik nach Fertigstellung des BA 1 auf die bestehenden Gebäude 2 und Bau 2004 möglich.
Die Gefahrstoffuntersuchung durch z.e.t. Consult vom 28.11.2017 hat ergeben, dass in den bauzeitlichen Versorgungskanälen und im UG des Bestandsgebäudes Bau 1 Schadstoffe vorhanden sind, die vor Beginn der Baumaßnahme nach Vorschrift entsorgt werden müssen. Hierfür werden Kosten in Höhe von 851.000,- € veranschlagt.



4. Termine
Für den BA 1 „Neue Mitte“ ist folgende Terminabwicklung vorgesehen:
Baubeschluss voraussichtlich Frühjahr / Sommer 2019

Baubeginn voraussichtlich Frühjahr / Sommer 2019
Baufertigstellung voraussichtlich Ende 2020

Die weiteren Bauabschnitte wird die Verwaltung im Rahmen eines weiteren Vorprojekt-/ Projektbeschlusses zu gegebener Zeit konkretisieren.


5. Folgelasten
Für das Vorhaben muss mit Folgelasten in Höhe von 955.000,- € brutto gerechnet werden. Dies entspricht ca. 7,4 % der Gesamtkosten.


6. Schulbauförderung
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Stadt Stuttgart bereits zugesagt, dass sowohl die drei Pavillons als auch das Gebäude Bau 1 aus baulichen Gründen ohne Wertanrechnung aufgegeben und sofort abgebrochen werden können. Die Gebäude sind nicht mit Restzuschüssen belastet, die evtl. zurückgezahlt werden müssten. Die geplanten Neubaumaßnahmen sind voll förderfähig. Die Stadt Stuttgart wird für die Baumaßnahme einen Antrag zur Schulbauförderung beim Land stellen.



Finanzielle Auswirkungen

Für den BA 1 Neubau „Neue Mitte“ entstehen durch die vorgeschlagene Projektausrichtung des Gesamtprojekts und der hierfür nötigen Anpassung des BA 1 (vollflächiges UG, Interimscontainer) sowie durch die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen neue Gesamtkosten in Höhe von 13,212 Mio. €.

Durch den Vorprojekt-/Projektbeschluss (GRDrs 8/2016) stehen im Teilhaushalt 400 aktuell bereits 9,32 Mio. € bei der Projekt-Nr. 7.401176 – Sommerrainschule, Neubau „Neue Mitte“ mit Mensa – zur Verfügung.
Darin enthalten die
Kostengruppe 600 (durch das Schulverwaltungsamt ermittelt) für Ausstattung, EDV (aktive Komponenten), Umzüge, Interim, Entsorgung in Höhe von brutto 405.000 €.


Zur Finanzierung entsteht ergänzend zum Beschluss der GRDrs 8/2016 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 3,892 Mio. €. Dieser wird in Höhe von zusätzlich 2,608 Mio € aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt Nr. 7.401909, sowie in Höhe von 1,284 Mio € zusätzlich aus der Pauschale 3. Sonderprogramm Schulsanierungen, Projekt Nr. 7.401907 gedeckt.

Kostenkennwerte
Die Kostenkennwerte zu den Bauwerkskosten KG 300 – KG 400 und Gesamtbaukosten KG 200 – KG 700 können erst verlässlich nach den Submissionsergebnissen zum Baubeschluss vorgelegt werden.
(Die Werte werden mit anderen Projekten aufgrund der Vollunterkellerung nicht mit anderen Projekten vergleichbar sein, da eine Vollunterkellerung inkl. externer städtischer Lagerflächen keinem typischen Schulbauprojekt entspricht.)
Sommerrainschule, Neubau „Neue Mitte“ mit Mensa,
GRDrs 8/2016
9,320 Mio €1,10 Mio € bei Pauschale für Planungsmittel
4,72 Mio € aus Sanierungsmittel
3,50 Mio € aus der Pauschale Ganztagesschulen
Zusätzlicher Mittelbedarf für Anpassung des BA 1 und
notwendige Vorab-Maßnahmen (Beschlussziffer 3)
GRDrs 164/2018
3,892 Mio €1,284 Mio € aus Sanierungsmittel (anteilig 1/3 der Mehrkosten 3.1-3.3)
2,608 Mio € aus der Pauschale Ganztagesschulen (anteilig 2/3 der Mehrkosten 3.1-3.3)
Gesamtkosten BA 1 inkl. vorbereitende Maßnahmenrd.13,212 Mio €Darin enthalten KG 600 für Ausstattung, EDV, Umzüge in Höhe von brutto 405.000 €.
Gesamtkosten weitere BA (Variante B)rd. 13,8 Mio €Grobkostenangabe aus Machbarkeitsstudie einschl. Preissteigerung abzügl. Vorab-Maßnahmen
Gesamtinvestitionskostenrd. 27,0 Mio €Zum Vergleich: Grobkostenangabe aus Machbarkeitsstudie von 24,51 Mio € inkl. tatsächlicher Preissteigerung von 2015 bis 2018 gem. statistischem Landesamt entspricht einer aktuellen Grobkostenangabe von 27,04 Mio €

Die tabellarische Darstellung der Gesamtinvestitionskosten zeigt, dass die Veränderungen durch die Anpassung des BA 1, die hierfür notwendigen Vorab-Maßnahmen und die Neukonzeption des Bauabschnitts 2, insgesamt kostenneutral bleiben.
Weiter stehen im Doppelhaushalt 2018/19 am Schulstandort Sommerrainschule zur Verfügung:
Planungsmittel Sommerrainschule, BC, Erweiterung
2.u.3. BA, Projekt-Nr. 7.401192
2.400.000 Euro

Auswirkungen auf die Investitionspauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen (4. Ausbaustufe)
Die Einrichtung der Ganztagesschule der Sommerrainschule (Projekt Nr. 7.401176) ist zusammen mit 19 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401909 finanziert. Dabei ist die Pauschale aktuell so kalkuliert und veranschlagt, dass für jede neu einzurichtende Ganztagsschule eine durchschnittliche Investitionspauschale von pauschal 3,5 Mio. € für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung steht.

Für die Sommerrainschule wurden gemäß GRDrs 8/2016 bereits 3,5 Mio. € aus der Pauschale finanziert bzw. beschlossen. Hinzu kommen nun weitere Mittel in Höhe von 2,608 Mio. €. Somit werden für die Sommerrainschule insgesamt 6,108 Mio. € aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe (Projekt 7.401909) entnommen.

Aktuell liegen für 8 der insgesamt 20 Schulen Vorprojektbeschlüsse vor oder sind in Vorbereitung. Hierbei zeichnet sich ab, dass für diese Standorte der Durchschnittsbetrag von 3,5 Mio. € nicht ausreicht und teilweise deutlich überschritten wird. Es ist daher aus jetziger Sicht anzunehmen, dass die Mittel dieser Pauschale zum kommenden Doppelhaushalt 2020/21 aufzustocken sind, um die übrigen Schulen dieser 4. Ausbaustufe vollständig finanzieren zu können. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierüber weiterhin fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten.



Beteiligte Stellen

Die Referate StU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 zu GRDrs 164/2018 Baubeschreibung vom 30.01.2018
Anlage 2 zu GRDrs 164/2018 Kostendeckblatt
Anlage 3 zu GRDrs 164/2018 Raumprogramm vom 11.04.2018
Anlage 4 zu GRDrs 164/2018 Pläne vom 17.04.2018
Anlage 5 zu GRDrs 164/2018 Energetisches Datenblatt vom 03.05.2018


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