Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
692
7
VerhandlungDrucksache:
1068/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin: 18.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: International School of Stuttgart
Förderung der Schule durch den Verzicht auf Erbbauzinsen

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.12.2019, öffentlich, Nr. 155

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 02.12.2019, GRDrs 1068/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die Situation der International School of Stuttgart e. V. und das ab 2020 geltende Fördermodell des Landes für die Internationalen Schulen wird Kenntnis genommen.

2. Der bis zum 31.12.2019 geltende Verzicht auf die Erhebung von Erbbauzinsen für die von der Landeshauptstadt Stuttgart überlassenen Grundstücke zum Betrieb der International School of Stuttgart e. V. wird längstens bis zum 31.12.2029 verlängert. Der Verzicht auf die Erhebung von Erbbauzinsen entfällt vor dem 31.12.2029 mit Ablauf des Monats, in dem die International School of Stuttgart e. V. entweder als Ersatzschule anerkannt oder wie eine Ersatzschule staatlich gefördert wird.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich zu.
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