Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
613/2017
Stuttgart,
08/28/2017
Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.09.2017
27.09.2017
Beschlußantrag:
1. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 85% auf 86,25% ab 01.01.2014 wird zugestimmt.
2. Der Erhöhung der Personalkostenförderung bei kirchlichen Einrichtungen von 86,25% auf 90% ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
3. Der Einführung einer Verwaltungskostenpauschale bei allgemein zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft (2.000 € pro Gruppe für Träger mit 1-9 Gruppen und 1.700 € pro Gruppe für Träger mit 10-50 Gruppen) ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
4. Der Erhöhung der Personalkostenförderung von Betriebskindertageseinrichtungen von 85% auf 87,5% ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
5. Der 68%-Förderung für tatsächlich gezahlte Mieten (max. 144 qm pro Gruppe, 10 €/qm Außenbezirke, 12 €/qm Innenstadt) für Betriebskindertageseinrichtungen am 01.01.2016 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt die bestehenden Fördergrundsätze (GRDrs 194/2014 Anlage 1 und Anlage 2) entsprechend fortzuschreiben und für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die Förderung für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen (GRDrs 194/2014 Anlage 1) wie folgt zu verbessern (GRDrs 1407/2015):
a) Erhöhung der Förderquote für Personalkosten bei kirchlichen Einrichtungen von 85% auf 86,25% ab 01.01.2014
b) Erhöhung der Förderquote für Personalkosten bei kirchlichen Einrichtungen von 86,25 % auf 90 % ab 01.01.2016.
c) Verwaltungskostenpauschale für Träger mit 1-9 Gruppen 2.000 EUR
Verwaltungskostenpauschale für Träger mit 10-50 Gruppen 1.700 EUR
In den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 hat der Gemeinderat zudem beschlossen, die Förderung Betriebskindertagesstätten (GRDrs 194/2014 Anlage 2) ab 01.01.2016 wie folgt zu verbessern (GRDrs 1407/2015):
d) Erhöhung der Förderquote für Personalkosten von 85 % auf 87,5 %
e) Mietzuschuss für tatsächlich gezahlten Mietzins 68 % (max. 144 qm, 10 EUR/qm Außenbezirke, 12 EUR/qm Innenstadt)
Um die Zuschüsse der Träger festsetzen zu können, muss dieser Sachbeschluss getroffen werden. Die Verwaltung schreibt die bestehenden Fördergrundsätze um diese Punkte fort. Die mit der GRDrs 91/2017 beschlossene Anleitungspauschale für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird bei der Fortschreibung der Fördergrundsätze mit berücksichtigt.
Von der ursprünglich geplanten formalen Änderung der Fördergrundsätze auf öffentlich-rechtliche Verträge (gem. § 8 Abs. 5 KiTaG) wird zu jetzigen Zeitpunkt abgesehen, da der Abstimmungsprozess mit den freien Trägern noch nicht abgeschlossen ist.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel für den Mehrbedarf der Förderverbesserungen wurden in den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 bereitgestellt.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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