Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 613/2017
Stuttgart,
08/28/2017



Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.09.2017
27.09.2017



Beschlußantrag:




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die Förderung für öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen (GRDrs 194/2014 Anlage 1) wie folgt zu verbessern (GRDrs 1407/2015):
In den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 hat der Gemeinderat zudem beschlossen, die Förderung Betriebskindertagesstätten (GRDrs 194/2014 Anlage 2) ab 01.01.2016 wie folgt zu verbessern (GRDrs 1407/2015):


Um die Zuschüsse der Träger festsetzen zu können, muss dieser Sachbeschluss getroffen werden. Die Verwaltung schreibt die bestehenden Fördergrundsätze um diese Punkte fort. Die mit der GRDrs 91/2017 beschlossene Anleitungspauschale für die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) wird bei der Fortschreibung der Fördergrundsätze mit berücksichtigt.

Von der ursprünglich geplanten formalen Änderung der Fördergrundsätze auf öffentlich-rechtliche Verträge (gem. § 8 Abs. 5 KiTaG) wird zu jetzigen Zeitpunkt abgesehen, da der Abstimmungsprozess mit den freien Trägern noch nicht abgeschlossen ist.



Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für den Mehrbedarf der Förderverbesserungen wurden in den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 bereitgestellt.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen




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