Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1143/2019
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/06/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.12.2019



Haushalt 2020/2021
Förderung der Schulen in freier Trägerschaft


Beantwortung / Stellungnahme

Folgende Daten werden für die Beratung über eine Erhöhung der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft nachgereicht:


Städtevergleich
Die Stadt Stuttgart befindet sich im Vergleich mit anderen Stadtkreisen an der Spitze der kommunalen Privatschulförderung in Baden-Württemberg. Die angefragten Städte (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Ulm) wenden zur Ermittlung der Zuschusshöhe verschiedene Förderungsmodelle an. Dennoch lässt sich feststellen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart Schulen in freier Trägerschaft vergleichsweise großzügig fördert. Heilbronn und Mannheim zahlen keine Zuschüsse an Privatschulen.

Stuttgart, Freiburg und Heidelberg zahlen Zuschüsse pro einheimischen Schüler.
Zum Vergleich Karlsruhe hat 2001 die Förderung der Privatschulen mit damals 30% der Sachkostenbeiträge festgefroren und in eine Festbetragsförderung pro Schule umgewandelt. Dieser Festbetragszuschuss wurde im Rahmen einer Haushaltsstabilisierungsmaßnahme im Jahr 2017 um 9 % gekürzt.

Zuschüsse in Stuttgart

Die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft hat sich wie folgt entwickelt:
JahrAnzahl der
geförderten Schulen
SZ gesamt
Stuttgarter
Schüler
Zuwendung
2010
24
10.423
6.959
1.955.126 €
2011
24
10.505
7.029
2.000.799 €
2012
25
10.505
6.998
1.995.429 €
2013
25
10.127
6.864
1.976.549 €
2014
26
10.156
7.015
2.056.337 €
2015
26
10.134
7.098
2.091.046 €
2016
27
10.383
7.233
2.089.073 €
2017
27
10.429
7.479
2.169.483 €
2018
27
10.507
7.554
2.171.248 €
2019
27
10.544
7.690
2.211.124 €


Landeszuschüsse

Die Finanzierung der Privatschulen ist Aufgabe der Länder. Gemäß § 18 des Privatschulgesetzes vom 1. August 2017 fördert das Land 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule.

Bei Berücksichtigung von 80 % der Bruttokosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule betrug der vorläufige Kopfsatz im Kalenderjahr 2018:

Kl. 1 – 4 GS, GMS, Waldorfschulen
4.111 Euro
HS, WRS
6.484 Euro
RS
4.544 Euro
Kl. 5 – 12 Waldorfschulen
5.622 Euro
Kl. 5 – 10 GMS
6.177 Euro
Kl. 11 – 13 Gym., Kl. 13 Waldorfschulen
5.818 Euro


Zusätzlich können auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende, genehmigte Realschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien mit Ausnahmen der beruflichen Gymnasien sowie Freie Waldorfschulen hinsichtlich der Klassen 5 bis 13 den Ausgleichsanspruch für ein nicht erhobenes Schulgeld geltend machen.

Die Zuschüsse des Landes sind unter Berücksichtigung des Ausgleichanspruchs für nicht erhobenes Schulgeld auf maximal 90 % der Bruttokosten begrenzt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

539/2019 der CDU-Gemeinderatsfraktion; 991/2019 der FDP-Gemeinderatsfraktion; 1062/2019 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion; 1143/2019 der PULS-Fraktionsgemeinschaft




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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