Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
238
6
VerhandlungDrucksache:
420/2023
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 24.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Opfern rechter und rassistischer sowie antisemitischer Gewalt gedenken

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.04.2023, GRDrs 420/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

Über die Durchführung eines Open Calls für die Entwicklung eines Erinnerungszeichens oder künstlerischen Konzepts im öffentlichen Raum für Opfer rechter und rassistisch sowie antisemitisch motivierter Gewalt wird entschieden.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Ebel (AfD) kritisiert die Knappheit der Vorlage, die darin liege, dass der Linksextremismus nicht einbezogen werde. Mit Verweis auf einen Angriff von drei Personen nach einer Demonstration am 16.05.2020 richtet er an CDU, FW und FDP die Warnung, wenn es so weitergehe, würden auch Vertreter dieser Parteien Opfer von Gewalt. Aus diesem Grunde werde er dem Beschlussantrag nicht zustimmen.

Seine Fraktion und hoffentlich auch der gesamte Gemeinderat lehne jegliche Form von Gewalt ab, so StR Kotz (CDU). Unbestritten sei aus allen Bereichen Gewalt möglich, was aber nicht davon abhalte, auf einzelne Bereiche mit unterschiedlichen Maßnahmen zu reagieren. Die Ergebnisse der Projekte würden nicht besser, wenn stets die gesamte Bandbreite abgedeckt werde. Er verweist auf mehrere Anträge seiner Fraktion, die Situation zur Gewalt aus dem Linksextremismus darzustellen und erwarte dazu gerne entsprechende Initiativen.

Für diese Einordnung dankt EBM Dr. Mayer und erklärt, die Stadtverwaltung wehre sich gegen jede Art von Extremismus, egal welcher Couleur. Man sei nicht auf einem Auge blind. Die heutige Beschlussvorlage basiere auf einem Antrag der Mehrheit des Gemeinderates, insofern sei diese Maßnahme eine von vielen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, stellt der Vorsitzende fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme mehrheitlich wie beantragt.

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