Diese Einschätzung wurde durch die Prüfung des Stadtmessungsamts bestätigt: „Unter Beachtung der beschriebenen Sanierungsziele (Ziff. 5.5 VU Bericht) und der geplanten Maßnahmen (Ziff. 6 VU Bericht) ist nach Einschätzung deren Realisierungsmöglichkeit und nach Beurteilung ihrer Wirkung zu erwarten, dass die dargestellten und beschriebenen vorhandenen funktionalen und baulichen Mängel sowie die städtebaulichen und stadtgestalterischen Mängel (Ziff. 5.1 bis 5.4) reduziert oder auch beseitigt werden können. Es ist damit zu rechnen, dass zumindest in Teilen des Gebietes Lageverbesserungen (Wohnlage, Geschäftslage) eintreten werden. Folglich sind auch sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zu ermitteln die zu Ausgleichsbeträgen führen werden. Aus Sicht der Immobilienbewertung ist es daher erforderlich, die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften aus dem Zweiten Kapitel, dritter Abschnitt des BauGB anzuwenden. Einer Durchführung der Sanierung Stuttgart 29 -Stöckach / Villa Berg- im „klassischen Verfahren“ mit Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften kann aus Sicht des Stadtmessungsamts zugestimmt werden". 5. Sozialplan Während der Durchführung der Sanierung ist den sozialen Belangen besondere Beachtung zu schenken. Ein Sozialplan für die betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter ist zu entwickeln und fortzuführen. Zur Vermeidung bzw. Milderung nachteiliger Auswirkungen während der Dauer der Sanierung müssen die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse der Betroffenen, ihre Wohnbedürfnisse, soziale Verpflichtungen sowie örtliche Bindungen und Abhängigkeiten berücksichtigt werden. Die Stadt wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten erforderlichenfalls Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen bzw. bei dessen Beschaffung behilflich sein. Gleiches gilt bei eventuell notwendigen Betriebsverlagerungen. Die Sanierungsbetroffenen erhalten Unterstützung beim Umzug nach den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien. 6. Durchführungsfrist Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden. Diese Frist ist mit dem Beschluss der Sanierungssatzung festzulegen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Frist in Stuttgart in der Regel eingehalten werden kann. Bei Bedarf kann die Frist jedoch, wie gesetzlich vorgesehen, durch Beschluss verlängert werden. 7. Kosten und Finanzierung Ein Förderantrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm Innenentwicklung – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) wurde 2011 von der Verwaltung gestellt. Mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16.03.2012 ist das Gebiet mit einer Bundes-/Landesfinanzhilfe von 1,2 Mio. € aufgenommen worden. Der Förderrahmen (100 %) beträgt 2 Mio. €. Der Anteil der Landeshauptstadt Stuttgart (40 %) beträgt somit rund 0,8 Mio. €. Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde eine dem Stand der Planung entsprechende Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) zur Durchführung der Sanierung aufzustellen. Die überschlägige Kostenschätzung aus den vorbereitenden Untersuchungen für die Durchführung der Sanierung im abgegrenzten Teilbereich ergab nach Abzug von sanierungsbedingten Einnahmen einen Mittelbedarf von rd. 4 Mio. € (unrentierliche Ausgaben). Der nunmehr bewilligte Förderrahmen beträgt 2 Mio. €. Das bedeutet, dass bei der Umsetzung der Sanierungsziele Prioritäten gesetzt werden müssen. Die hier vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt dies. Es ist allerdings geplant, zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Erhöhung des Förderrahmens zu stellen. In der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2016 sind bisher keine Mittel veranschlagt. Die in den Haushaltsjahren 2012 / 2013 erforderlichen Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Amtsbereich 6107020 -Stadterneuerung- kassenmäßig bereitgestellt. Die 2014 ff benötigten Finanzmittel werden für den Doppelhaushalt 2014/2015 angemeldet. Die Gesamtfinanzierung des Verfahrens erfolgt in der mittelfristigen Finanzplanung 2013 bis 2017. zum Seitenanfang Anlage 3 zur GRDrs 362-2012.pdf Anlage 2 zu GRDrs 362-2012.JPG