Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 448/2019
Stuttgart,
07/09/2019


Weiterentwicklung und Erweiterung von STOP:
Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit unter dem Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beirat für Gleichstellungsfragen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.07.2019
22.07.2019
24.07.2019
24.07.2019

Bericht:

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Ehe und in Partnerschaften. Jede vierte Frau in Deutschland hat schon einmal körperliche Gewalt bzw. Übergriffe durch ihren (Ex-)Partner erlebt.
Seit 2001 gibt es die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP), die seither kontinuierlich von OB-ICG um notwendige Innovationen weiterentwickelt wurde. Häuslicher Gewalt als Beziehungsgewalt konnte so immer effizienter und umfassender begegnet werden. Aufzuführen sind zusätzliche Schwerpunkte wie Kinderschutz, Migrationshintergrund bei Tätern und Opfern, Täterinnenarbeit, männliche Opfer bei häuslicher Gewalt, Fair-Streit-Training, Paarberatung u. a.. Für die zukünftig notwendige umfangreiche Präventionsarbeit konnte im Rahmen eines von der Robert Bosch Stiftung geförderten Präventionsprojektes bei häuslicher Gewalt von 2013 bis 2018 eine umfassende Konzeption und Maßnahmenplanung erarbeitet werden (GRDrs 963/2018 „Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt ‚Hinschauen- Erkennen- Handeln‘ im Rahmen von STOP“).

In den nächsten Jahren stehen nun umfangreiche notwendige Arbeitsschwerpunkte und neue Handlungsfelder unter einem zukünftig erweiterten Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft an (Anlage 1). Neben einem gut strukturierten Interventionsverfahren geht es jetzt um den weiteren strukturellen Auf- und Ausbau des Präventionsverfahren und eine zielgruppenspezifische Anpassung. Dafür bedarf es einer Gesamtkoordination, die systematisch Entscheidungs- und Handlungsebenen abstimmt und vernetzt. Die für diesen Erweiterungsprozess notwendigen Personalressourcen bei OB-ICG sowie die städtischen Zuschüsse für die FrauenInterventionsstelle (Frauen helfen Frauen e. V.) und für die Fachberatungsstelle Gewaltprävention (Sozialberatung Stuttgart e. V.) werden im Folgenden dargestellt.

1. Erweiterung des Interventionsverfahrens „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP)“ um die Handlungsfelder „Prävention“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtung (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt, Istanbul-Konvention des Europarats vom 1.02.2018) mit den hierfür notwendigen zusätzlichen Personalressourcen bei OB-ICG (0,5 VK in EG 13) für die strategische Gesamtleitung, Gesamtkoordination und Steuerung der Bereiche Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit.

2. Dauerhafte Implementierung von bereits im Rahmen des Präventionsprojektes bei häuslicher Gewalt (GRDrs 963/2018) aufgebauten Präventionsstrukturen für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt durch die finanzielle Förderung von Personalressourcen bei der FrauenInterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. (0,6 VK) und der Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V. (0,6 VK).

3. Für die dauerhafte Anpassung und Erweiterung der STOP-Strukturen auf die Zielgruppenproblematik „Häusliche Gewalt und Geflüchtete/Migration“ hin und die Übernahme der Koordination der MiMis (Migrant*innen für Migrant*innen) in den Regelbetrieb (bisher Drittmittel finanziert) sind zusätzliche Personalressourcen bei OB-ICG (0,5 VK in EG 12) und ein jährliches Budget i.H.v. 20.000 EURO für die als Honorarkräfte beschäftigten MiMis notwendig.


1. Erweiterung des Interventionsverfahrens „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP)“ um die Handlungsfelder „Prävention“ und „Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) wurde 2001 in Stuttgart gegründet mit dem Ziel, Gewalt zwischen Menschen, die in nahen Beziehungen stehen oder gestanden haben, wirkungsvoll zu stoppen, den Opfern unverzüglich Unterstützung und Beratung anzubieten und die Täter für ihre Gewalttaten in Verantwortung zu nehmen. Hierfür wurde eine Koordinationsstruktur zwischen der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung, den psychosozialen Beratungsstellen und dem Jugendamt sowie der Staatsanwaltschaft und der Gerichtshilfe aufgebaut, die ein koordiniertes Vorgehen gegen häusliche Gewalt und eine gemeinsame Maßnahmenplanung ermöglichte.

Dieses Interventionsverfahren STOP wurde in den letzten 18 Jahren von OB-ICG kontinuierlich weiterentwickelt, sodass zahlreiche Maßnahmen und Angebote dazu kamen (siehe GRDrs). GRDrs 1165/2002 Ansiedlung der Koordination STOP nach Projektende, GRDrs 735/2003 Gewährleistung von STOP im Regelbetrieb, GRDrs 353/2005 Fortgang von STOP in der Koordinationsstruktur, GRDrs 509/2007 Fortgang von STOP, GRDrs 1204/2007 Fortgang von STOP, GRDrs 309/2009 Unterstützung von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder, GRDrs 518/2011 Fair-Streit-Training Häusliche Gewalt – Konzeption und erste Erfahrungen, GRDrs 584/2012 Koordination der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) und Leitung/Koordination Präventionsprojekt, GRDrs 341/2013 Täterarbeit im Rahmen der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP), GRDrs 587/2013 Evaluation des „Fair-Streit-Training“ (FST) als neuem Interventionsmodul im Rahmen von STOP, GRDrs 103/2015 Hinschauen – Erkennen – Handeln: Wir alle können etwas tun! Präventionsprojekt gegen häusliche Gewalt / Partnergewalt, GRDrs 498/2015 Männliche Opfer bei häuslicher Gewalt, GRDrs 656/2015 Innovativer Fortgang der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt / Beziehungsgewalt, GRDrs 218/2016 Prävention für Kinder und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt: Schulung von Fachkräften, GRDrs 530/2017 Fortentwicklung von STOP und Anpassung der städtischen Förderung für die FrauenInterventionsstelle (FIS des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. und die Täterarbeit bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS), GRDrs 963/2018 Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt „Hinschauen – Erkennen – Handeln“ im Rahmen von STOP
Aufzuführen sind hier die besonderen, z. T. auch therapeutischen Angebote für Kinder, die häusliche Gewalt zwischen ihren Eltern erleben mussten (GRDrs 509/2007), die muttersprachliche Täterberatung in türkischer Sprache, aber auch die Täterinnenberatung sowie die Opferberatung für männliche Opfer und die Schutzwohnung für Männer (GRDrs 498/2015).

Neben den Interventionsmaßnahmen fiel der Fokus immer wieder auf die Frage, wie einer erneuten Gewalthandlung zwischen Paaren entgegengewirkt werden kann. Im Rahmen der Tertiär- (oder indizierten) Prävention wurden so z. B. das Fair-Streit-Training (GRDrs 518/2011) und die Paarberatung (GRDrs 530/2017) entwickelt.

Nun hat die Arbeit im Bereich „häusliche Gewalt“ eine neue gesetzliche Grundlage erhalten, die eine Erweiterung des Interventionsverfahrens STOP um das Handlungsfeld „Prävention von häuslicher Gewalt“ notwendig macht. Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen, die auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene umzusetzen sind, verlangen vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Schutz und stellen Kooperationsbündnisse, wie die Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP), vor neue Aufgaben.

Im Kapitel III Prävention werden in sechs Artikeln Präventionsmaßnahmen in klar definierten Themenbereichen vorgegeben, wie z. B. Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit, Bildung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, z. B. in den Bereichen Schule, Sozialarbeit und Gesundheit sowie vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme.

Die erforderlichen Präventionsmaßnahmen lassen sich in Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention einteilen (universelle, selektive und indizierte Prävention). Primär- Prävention richtet sich an eine größere Gruppe ohne konkreten Problemzusammenhang, Sekundär-Prävention fokussiert einzelne gefährdete Personen und/oder Gruppen, Tertiär- Prävention konzentriert sich auf bereits gewaltauffällige oder von Gewalt bedrohte Menschen.
Bisher wurden im Rahmen des STOP-Interventionsverfahrens Maßnahmen im Bereich Tertiär-Prävention umgesetzt (z.B. Fair-Streit-Training, Paarberatung). Die Erweiterung um primär- und sekundärpräventive Maßnahmen erfordert eine umfangreiche Umstrukturierung und Erweiterung der bestehenden STOP-Koordinationsstruktur.

Seit 2016 stehen OB-ICG zwei 0,5 Stellen in EG 12 für die Bearbeitung des Themas häusliche Gewalt zur Verfügung. Ursprünglich war geplant, neben der Koordination der STOP-Intervention das Thema Prävention aufzubauen. Seit Mitte 2016 wurde es jedoch notwendig, geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkünften in den Blick zu nehmen. Zunehmend bekam OB-ICG Kenntnis vom Auftreten häuslicher Gewalt gegen Bewohnerinnen. Die besondere Fürsorgepflicht sowie die Besonderheiten im Umgang mit diesem Personenkreis erforderten eine eigenständige Bearbeitung des Themas Geflüchtete und häusliche Gewalt und eine Anpassung des STOP-Interventionsverfahrens an diese Problematik. Das Thema Prävention konnte deshalb nur noch beiläufig bearbeitet werden.

Geplant ist nun, dass es unter dem Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft (siehe Anlage 1) zukünftig neben dem Arbeitsfeld „STOP-Intervention“ die Arbeitsfelder „STOP-Prävention“ und „STOP-Öffentlichkeitsarbeit“ geben soll. Hinzu kommt das besondere Aufgabengebiet Geflüchtete und häusliche Gewalt. Der Aufbau einer Koordinationsstruktur für STOP-Prävention soll analog der STOP-Intervention erfolgen, so dass Intervention und Prävention jeweils ein Sachgebiet werden, jedoch immer wieder miteinander verzahnt.
Im Dezember 2018 und im Februar 2019 wurde diese Umstrukturierung mit den STOP-Mitgliedern in einer Klausursitzung erarbeitet und diskutiert. Die Anregungen der Mitglieder wurden in die Planung aufgenommen.

Um die Erweiterung des Aufgabengebietes unter dem Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt weiterhin effektiv und effizient gestalten zu können, ist die Einrichtung einer übergeordneten Steuerungsebene geplant, in der die Leitungsebene der beteiligten Ämter, Institutionen und Beratungsstellen vertreten ist. Hier sollen Ziele, neue Bedarfe und Maßnahmen für die Bereiche Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt, abgestimmt und entschieden werden und an den jeweils operativ zuständigen Regelbetrieb rückgekoppelt werden.

Für die strategische Leitung und Planung dieser neuen Dachstruktur der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt sowie für die Gesamtkoordination, Bedarfsplanung und Leitung der einzelnen Arbeitsfelder Intervention, Prävention, Öffentlichkeitsarbeit sowie das besondere Aufgabengebiet Geflüchtete und häusliche Gewalt wird für OB-ICG eine zusätzliche Personalstelle (0,5 VK in EG 13) benötigt.


2. Dauerhafte Implementierung von bereits im Rahmen des Präventionsprojektes bei häuslicher Gewalt aufgebauten Präventionsstrukturen für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt

Die in der Istanbul-Konvention geforderten Maßnahmen im Kapitel III Prävention zu den Themenbereichen Bewusstseinsbildung, Bildung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen wie Lehrkräfte, (Jugend-)Sozialarbeitende und Mitarbeitende im Gesundheitswesen decken sich passgenau mit den bereits erarbeiteten Maßnahmen und Angeboten des von OB-ICG entwickelten Präventionsprojektes „Hinschauen – Erkennen – Handeln – Wir alle können etwas tun!“ (GRDrs 218/2016, 963/2018). Von 2013 bis 2018 wurde im Gender-Team (weibliche und männlicher Trainer*in) sehr erfolgreich an der Zielsetzung gearbeitet, Kinder und Jugendliche altersgerecht über häusliche Gewalt aufzuklären und sie zu befähigen, Konflikte gewaltfrei zu lösen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, in ihren späteren eigenen Partnerbeziehungen keine Gewalt auszuüben oder zu erdulden. Neben der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wurden auch Multiplikator*innen und Fachkräfte des gesamten sozialen Umfeldes, wie Mitarbeitende von Kitas, Schulen, offener und mobiler Jugendarbeit, aber auch Schulpsycholog*innen, Schulärzt*innen, Familienhebammen und viele andere mehr zum Thema häusliche Gewalt sensibilisiert und geschult.

Gearbeitet wurde in den drei Handlungsfeldern „Multiplikator*innen“, „Kinder und Jugendliche“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Im Rahmen des Projektes wurden Schulungskonzepte und Workshop-Manuals für die Zielgruppen Fachkräfte/Multiplikator*innen und Jugendliche entwickelt, erfolgreich erprobt und von den Teilnehmer*innen als sehr gut bewertet. Insbesondere mit dem Workshop „Wenn Liebe wehtut - Gewaltprävention in Teenager-Liebesbeziehungen“ konnte eine Vielzahl von Schüler*innen aller Schularten ab Klassenstufe 8 erreicht werden, die interessiert und engagiert mitgearbeitet haben.

Der Erfolgsschwerpunkt des Projektes lag in seiner umfassenden Vernetzungsarbeit und in der Einbeziehung vieler mittelbarer und unmittelbarer Akteure*innen. Die dabei aufgebauten Vernetzungsstrukturen, Kooperationen und Kontakte können nun unmittelbar für die nachhaltige, stadtweite Verankerung der Präventionsangebote genutzt werden, wenn die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Am 14.01.2019 ging bei OB-ICG ein gemeinsamer Haushaltsantrag der FrauenInterventionsstelle (FIS) von Frauen helfen Frauen e. V. und der Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V. für die Implementierung von Präventionsmaßnahmen in Stuttgart im Gender-Team im Rahmen der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) per Mail ein. (Antrag Anlage 2).

Die beiden Fachberatungsstellen waren bereits bei dem Präventionsprojekt aktiv beteiligt und haben im Gender-Team einige Workshops im Auftrag von OB-ICG in Schulen durchführt. Sie sind bereit, die erfolgreich aufgebauten Strukturen im Themenfeld Prävention von häuslicher Gewalt bei Kinder und Jugendliche weiterzuführen und weiterzuentwickeln. Neben der Sensibilisierung und Schulung von Fachkräften und Multiplikator*innen des sozialen Umfeldes und der direkten Arbeit mit den Jugendlichen ist vorgesehen, auch neue, zeitgemäße Themenfelder, wie z. B. digitale Gewalt, in das Präventionskonzept mit aufzunehmen und neu zu konzipieren.

Dieses neue Angebot soll unter dem Dach der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft im neuen Arbeitsfeld „STOP-Prävention“ verortet werden. So ist die strategische Ausrichtung und der fachliche Austausch durch OB-ICG, Jugendamt, Sozialamt, Kinderschutz-Zentrum u.a. gegeben und kann kontinuierlich begleitet werden.
Geplant ist jährlich etwa 300 Fachkräfte und ca. 600 Schüler*innen zu erreichen. Einmal jährlich soll eine Öffentlichkeitsveranstaltung für die Bürgergesellschaft in Zusammenarbeit mit OB-ICG angeboten werden.

Für die Fortführung und Weiterentwicklung des erfolgreich erprobten Präventionsangebots für Kinder und Jugendliche und um es in der Fläche verbreiten und nachhaltig implementieren zu können, bedarf es einer Stellenerweiterung von jeweils 0,6 VK für die FrauenInterventionsstelle (FIS) von Frauen helfen Frauen e. V. und die Fachberatungsstelle Gewaltprävention der Sozialberatung Stuttgart e. V..

Das Angebot „Fachberatungsstelle Gewaltprävention“ (ehem. Männerinterventionsstelle MIS) der Sozialberatung Stuttgart e. V. wird seit 01.01.2018 im Umfang von 2,35 Stellen in Form einer Personalkostenpauschale für Fachkräfte der Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe gefördert (vgl. GRDrs 530/2017 „Fortentwicklung von STOP und Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. und die Täterarbeit bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS)“). Für die beantragte 0,6 Fachkraftstelle für Prävention errechnet sich, jeweils ausgehend von einer TVöD-Steigerung i. H. v. 2 %, ein Zuschussbedarf von 51.474 EUR für das Jahr 2020 und von 52.324 EUR ab dem Jahr 2021. Das Angebot „FIS“ von Frauen helfen Frauen e. V. wird seit 01.01.2018 im Umfang von 1,5 Stellen gefördert (vgl. GRDrs 530/2017 „Fortentwicklung von STOP und Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle (FIS) des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. und die Täterarbeit bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (ehem. MIS)“).
Die Kosten für dieses Angebot werden aufgrund der GRDrs 503/2011 „Anpassung der städtischen Förderung für die Fraueninterventionsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. und die Männerinterventionsstelle der Sozialberatung Stuttgart e. V.“ zu 100 % gefördert unter der Maßgabe, dass Verwaltungspersonalkosten nicht berücksichtigt werden können, da diese Kosten bei der Kalkulation der Tagessätze des Frauenhauses in voller Höhe eingeflossen sind.
Tatsächlich liegt der Berechnung des Tagessatzes des Autonomen Frauenhauses ein Stellenschlüssel für Verwaltung von 1:40 zugrunde, so dass über diesen Schlüssel keine Verwaltungspersonalkostenanteile des Trägers für das Angebot „FIS“ refinanziert werden.
Im Übrigen wird das Trägerangebot statt mit 1 Fachkraft im Jahr 2011 mit 1,5 Fachkräfte seit 2018 erbracht. Ab dem Jahr 2020 werden es bei Zustimmung zum Antrag des Trägers 2,1 Fachkräfte sein.

Aus Sicht der Sozialverwaltung ist es nachvollziehbar, dass der Verein Frauen helfen Frauen e. V. inzwischen eine jährliche erhebliche finanzielle Belastung durch entstehenden Verwaltungskosten für FIS geltend macht, diese Belastung künftig für nicht mehr tragbar erachtet und die Einbeziehung der Kosten in Höhe von 12.000 EUR in die 100 % Förderung ab dem Jahr 2020 beantragt.

Bei Ausbau um eine 0,6 Fachkraftstelle und Einbeziehung der Verwaltungspersonalkosten von 12.000 EUR jährlich errechnet sich für das Jahr 2020 ein Zuschussbedarf in Höhe von rd. 59.000 EUR und ab dem Jahr 2021, ausgehend von einer TVöD-Steigerung in Höhe von 2 %, ein Zuschussbedarf von rd. 60.000 EUR.


3. Themengebiet Häusliche Gewalt und Geflüchtete

Eine besondere Zielgruppe unterhalb des STOP-Daches stellen die geflüchteten Menschen dar. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die besondere Fürsorgepflicht sowie die Sprachbarriere aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse erforderten eine Anpassung des STOP-Interventionsverfahrens an diese Problematik.
2017/2018 wurde das erprobte und bewährte STOP-Interventionsverfahrens auf die Zielgruppe Geflüchtete angepasst und übertragen sowie in mehreren Modulen umgesetzt. Unter der Federführung von OB-ICG wurde ein eigener Arbeitskreis Häusliche Gewalt und Geflüchtete zur Erarbeitung und Abstimmung konkreter Handlungsempfehlungen und Pilotangeboten gegründet. Folgende Maßnahmen und Angebote konnten entwickelt werden.

· Übertragung der Interventionsmaßnahmen von STOP auf die Zielgruppe „häusliche Gewalt ausübende Geflüchtete“:
Ein dreigliedrig aufgebautes Interventionsangebot für Geflüchtete wird 2019 weitergeführt. Im Rahmen dieses Pilotprojekts wurden auch muttersprachlich Dolmetschende fachlich fundiert zur Thematik Beziehungsgewalt und Gewaltprävention ausgebildet. Die Durchführung liegt bei der Fachberatungsstelle Gewaltprävention (GRDrs 371/2019).
· Etablierung eines Männercafés als Treffpunkt für Männer mit und ohne Fluchterfahrung:
Unter Federführung von OB-ICG wurde 2018 als weiteres Kooperationsprojekt mit der Fachberatungsstelle Gewaltprävention, dem Mehrgenerationenhaus Heslach sowie dem Freundeskreis „Flüchtlinge Böblinger Straße“ ein Männercafé als regelmäßige und sozialpädagogisch begleitete Maßnahme eingerichtet und erfolgreich etabliert. Seit 2019 wird das Männercafé nun einmal wöchentlich von MiMi-Mentoren organisiert und begleitet. Die zweistündigen Treffen bieten einen niedrigschwelligen und geschützten Raum für Männer, zum Kennenlernen und Austausch über Themen, die gerade von Interesse sind. Die MiMi-Mentoren sorgen dafür, dass auch Themen in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt regelmäßig angesprochen werden. Sie fungieren als Ansprechpersonen und informieren die Teilnehmenden über Hilfsangebote von Fachberatungsstellen (GRDrs 371/2019, Anlage 2).
· Erarbeitung trägerübergreifender, vernetzter Handlungsstrukturen bei häuslicher Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften:
Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in den Gemeinschaftsunterkünften erachteten es als dringend notwendig, ein übersichtliches, einheitliches und trägerübergreifend verbindliches Handlungs- und Ablaufschema im Fall von häuslicher Gewalt und bei Verdacht auf häusliche Gewalt zur Verfügung zu haben. Unter Federführung von OB-ICG wurde eine Projektgruppe gegründet, mit Vertreter*innen der Trägerorganisationen, wie etwa der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e. V., der Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e. V. Stuttgart, dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Stuttgart e. V., der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und dem Malteser Hilfsdienst e. V. Stuttgart sowie dem Jugendamt Stuttgart.
· Durchführung und Weiterentwicklung des MiMi Gewaltpräventionsprojekts mit Migrantinnen für Migrantinnen sowie mit Migranten für Migranten: Für die nachhaltige Fortführung der o. g. Formate und weitere Bearbeitung des Themengebiets Häusliche Gewalt und Geflüchtete/Migration sowie die Übernahme der Koordination der MiMis (Migrant*innen für Migrant*innen) in den Regelbetrieb (bisher Drittmittel finanziert) sind zusätzliche Personalressourcen bei OB-ICG (0,5 VK in EG 12) und ein jährliches Budget für die als Honorarkräfte beschäftigten MiMis in Höhe von 20.000 Euro notwendig. Erforderliche Personal- und Förderressourcen

Träger
Angebot
Zusätzlicher Stellenbedarf
Zusätzlicher Förderbedarf
2020 2021
In EURIn EUR
Frauen helfen
Frauen e. V.
FIS
Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
0,60
59.000
60.000
Sozialberatung Stuttgart e. V.Fachberatungsstelle Gewaltprävention
Prävention für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt
0,60
51.000
52.000
Landeshauptstadt StuttgartOB-ICG – EG 13
Strategische Gesamtleitung, Gesamt-koordination und Steuerung STOP (Intervention, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit)

OB-ICG – EG 12
Koordination und Planung Häusliche Gewalt und Geflüchtete, Leitung MiMis
0,50






0,50
Zu behandeln im Rahmen des Stellenplanverfahrens des städtischen Doppelhaushalts 2020/2021
Landeshauptstadt StuttgartMiMi
Budget für Honorarkräfte und Veranstaltungen
20.000
20.000

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Frauen helfen Frauen e. V.
59
60
60
60
60
60
Sozialberatung Stuttgart
e. V.
51
52
52
52
52
52
MiMi-Budget, 440
20
20
20
20
20
Finanzbedarf
130
132
132
132
132
132
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen: STOP
Frauen helfen Frauen e. V. und Sozialberatung Stuttgart e. V.
423
431
431
431
431
431
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
EG 13, STOP - Strategische Gesamtleitung, Gesamtkoordination, Steuerung STOP-Dach
0,5
EG 12, STOP – Geflüchtete und häusliche Gewalt , Koordination MiMi
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
83,6
83,6
83,6
83,6
83,6
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat WFB hat am 17.06.2019 Kenntnis genommen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bei den im vorliegenden Antrag der Träger genannten Personalmehrbedarfen von 1,20 VZK die städtischen Stellenbeschaffungskriterien nicht erfüllt wären bzw. nicht nachgewiesen sind. Grundsätzlich handele es sich um eine freiwillige Aufgabe.
Zum Stellenantrag von Frauen helfen Frauen im Umfang von 0,6 VZK vertritt WFB die Ansicht, dass es keinen Anlass gäbe, die beantragten Verwaltungspersonalkosten in Höhe von 12.000 € zukünftig in die Förderung aufzunehmen (Seite 5, 2. und 3. Absatz).

Referat SI hat am 25.06.mitgezeichnet, AKR hat am 26.06.2019 Kenntnis genommen, JB am 27.06.2019 mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

     





Fritz Kuhn


Anlagen:

Anlage 1: Übersicht STOP-Dach
Anlage 2: Gemeinsamer HaushaltsantragFrauenInterventionsstelle (FIS) und Fachberatungsstelle Gewaltprävention


<Anlagen>

zum Seitenanfang


File Attachment Icon
GRDRS 448_2019-Anlage 1.pdf
File Attachment Icon
GRDrs 448_2019, Anlage 2.002.pdf