Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 298/2019
Stuttgart,
10/10/2019



Erlebnisraum Neckar – Stadt am Fluss

Bericht zum Umsetzungsstand und Mittelbereitstellung für Kostensteigerungen bereits begonnener Projekte




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.10.2019
16.10.2019



Beschlußantrag:

1. Die in der Begründung dargestellte Planung zur Fortführung bereits begonnener Masterplanprojekte wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Finanzierung der Kostensteigerungen für die Masterplanprojekte Sicherheitshafen Bad Cannstatt, Naturoase Auwiesen (IKoNE) und Wasenufer sowie für das neue Teilprojekt Uferpark Austraße Tapachlink (Anlage 1) wird zugestimmt.
Die zu finanzierenden Mehrkosten sind entsprechend Anlage 1 als Vorbelastung im Entwurf zum Doppelhaushalt 2020/2021 enthalten.




Begründung:


In der GRDrs. 818/2015 sind die voraussichtlichen Kosten für die Projekte Uferpark Austraße (Teilprojekt Hangpfad), Hechtkopf Bad Cannstatt, Naturoase Auwiesen, Wasenufer und Wasenquerung aufgeführt. In Anlage 1 sind die nach heutigem Kenntnisstand zu erwartenden Gesamtkosten für Planung und Realisierung der genannten Projekte dargestellt. Die Kosten berücksichtigen den aktualisierten Kostenstand von 2018 zuzüglich einer durchschnittlichen Kostensteigerung von jährlich 2% bis zum Zeitpunkt des geplanten Baubeginns. Diesen Kosten sind die verfügbaren Mittel gegenübergestellt. Diese beinhalten die auf Grundlage von GRDrs 818/2015 in den Doppelhaushalt 2018/2019 sowie in die mittelfristige Finanzplanung eingestellten Mittel sowie die Planungs- und Projektmittel aus vorangegangenen Jahren. Die zum Teil deutlichen Kostensteigerungen erklären sich mit den seit 2016 einzukalkulierenden Eigenleistungen der ausführenden Ämter (ca. 6% der Bau- und Baunebenkosten), den zum Teil sehr hohen Baukostensteigerungen zwischen 2015 und Ende 2018, zusätzlichen und im Jahr 2015 nicht bekannten Anforderungen aus der Wasserrettung (Einsatzstellen für Rettungsboote, Anfahrbarkeit der umgestalteten Uferabschnitte mit Rettungsfahrzeugen) der Radwegeplanung (Wegebreiten), dem Artenschutz (Herstellung zusätzlicher Ersatzhabitate für besonders und streng geschützte Arten), Umplanungen zugunsten von Leitungsträgern (Landeswasserversorgung) und konstruktiven Änderungen zugunsten des Mineralwasserschutzes (veränderte Bauwerksgründung). Zudem musste das Projekt Uferpark Austraße – Teilprojekt Hangpfad aus Gründen des Biotop- und Landschaftsschutzes in zwei Teilprojekte (Neckarterrassen und Tapachlink) aufgeteilt werden.

Die zur Realisierung o.g. Projekte unter Berücksichtigung der zeitlichen Verzögerungen und der höheren Kosten in den Doppelhaushalt 2020/2021 sowie in die mittelfristige Finanzplanung einzustellenden zusätzlichen Finanzmittel sind in Anlage 1 aufgeführt.

Stand der Projekte

Die Verwaltung arbeitet ämter- und referatsübergreifend intensiv an der Fortentwicklung der Stuttgarter Flusslandschaft. Um die Projekte mit den beteiligten Stellen der Stadt frühzeitig abzustimmen sowie fachliche und rechtliche Fragen zu klären, findet monatlich ein Jour Fixe Landschaftspark Neckar unter Federführung von 61 statt. Beteiligt sind die Ämter 32, 36, 37, 66 und 67, je nach Themenstellung werden die Ämter 23, 52 und 63 sowie das Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stuttgart und das Regierungspräsidium Stuttgart hinzugezogen. Ergänzend wurde ein referatsübergreifender Lenkungskreis unter Federführung von SWU und unter Beteiligung der Referate WFB, T und SOS eingerichtet. Er soll viermal im Jahr tagen und unterstützt die Arbeit der jeweiligen Ämter, um so den Informationsfluss zwischen den Referaten zu beschleunigen, die referats- und ämterübergreifende Koordination zu verbessern und insbesondere Grundsatzentscheidungen auf kurzem Wege herbeizuführen.

Die Neckarprojekte liegen im unbeplanten Außenbereich. Wegen der komplexen planerischen Rahmenbedingungen, den hohen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen für die wasser-, natur- sowie strom- und schifffahrts-polizeilichen Genehmigungen bzw. für die Planfeststellungsverfahren, den besonderen Anforderungen an den Hochwasserschutz und aufgrund der Vielzahl innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung beteiligten Stellen besteht ein sehr hoher Abstimmungs- und Koordinationsbedarf. Die Erfahrungen mit den in Bearbeitung befindlichen Projekten Neckarufer Lindenschulviertel, Hechtkopf Sicherheitshafen Bad Cannstatt, Naturoase Auwiesen (IKoNE), Wasenufer und Wasenquerung sowie den Teilprojekten im Uferpark Austraße zeigen, dass der Planungs-, Abstimmungs- und Genehmigungsaufwand im Verhältnis zur jeweiligen Projektgröße und Bausumme außerordentlich hoch ist. Dies entspricht auch den Erfahrungen, die andere Städte mit vergleichbaren Projekten machen und gemacht haben. Dies hat zur Folge, dass die für die Stuttgarter Neckarparkprojekte angestrebte zeitliche Realisierung trotz klarer Prioritätensetzung nicht zu halten ist. Die Realisierung verzögert sich nach derzeitigem Sachstand je nach Projekt um weitere ca. 1 bis 3 Jahre. Dies gilt insbesondere für die beiden Projekte Naturoase Auwiesen (IKoNE) und Wasenufer und das von der Verlegung des Campingplatzes zeitlich abhängige Projekt Wasenquerung. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, Auflagen von Behörden sowie zusätzlichen Anforderungen von Anliegern und Inhabern von Nutzungsrechten sowie aufgrund von Sicherheitsaspekten mussten hier alternative technische Lösungsmöglichkeiten geprüft, ergänzende Untersuchungen vor Ort durchgeführt und weitere Gutachten erstellt werden, was zu erheblichen Verzögerungen im Planungsablauf geführt hat.

Der Bearbeitungs- und Planungsstand der Projekte stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Neckarufer Lindenschulviertel (siehe Anlage 2):

Für dieses Projekt liegt die abgestimmte Entwurfsplanung vor und die wasserrechtliche Genehmigung wurde erteilt. Derzeit wird die Ausführungsplanung erarbeitet und die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet. Vertieft überprüft werden muss bis zur Ausführung die Statik für die schwimmende Steganlage. Hier steht eine Klärung der vom Prüfstatiker aufgeworfenen offenen Fragen an. Aufgrund von Personalengpässen musste das beauftragte Planungsbüro für die Verkehrsanlagen im Mai 2019 den bereits erteilten Auftrag zurücknehmen. Derzeit wird ein neues geeignetes Planungsbüro für die Beauftragung gesucht. An der Zielsetzung, im Jahre 2020 mit den Bauarbeiten zu beginnen, wird derzeit noch festgehalten. Ein Baubeginn in 2020 ist aber abhängig davon, dass kurzfristig ein geeignetes Planungsbüro mit freien Kapazitäten beauftragt werden kann.

Mehrkosten in diesem Projekt aufgrund von Baukostensteigerungen und zusätzlichen Honorarausgaben aufgrund von erforderlich gewordenen Umplanungen wurden durch Reduzierung von Standards (Beläge) und durch eine Reduzierung des Raumprogrammes (Verkürzung der Steganlage) kompensiert.

Hechtkopf am Sicherheitshafen (Anlage 3):

Für die Freiflächen liegt die abgestimmte Entwurfsplanung vor, die Unterlagen für die wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung wurden im Sommer letzten Jahres eingereicht. Das Projekt wurde hinsichtlich der Anforderungen an die Wasserrettung (Zufahrt, Einsatzmöglichkeiten für ein Schlauchboot der Feuerwehr) angepasst und um die Sanierung der geschädigten Ufer der Bundeswasserstraße Neckar (Abbruch der gebrochenen Betonplatten, Sanierung mit teilverklammerten Flussbausteinen) erweitert. Die hieraus entstehenden Kosten werden von der Bundeswasserstraßenverwaltung der Landeshauptstadt rückerstattet. Die Genehmigung wurde, nachdem Forderungen nach Nachbesserungen in den Unterlagen kurzfristig erfüllt wurden, erteilt. Aufgrund der hohen Auslastung der Planungsbüros vergingen sehr lange Zeiträume, bis angemessene Angebote für die weiteren Planungsschritte bei der Verwaltung eingingen. Wegen der hohen Honorare für die anstehende Planung der Freianlagen und der Ingenieurbauwerke (Ufersanierung, Flachwasserzonen) ist ein Vergabebeschluss für die weiteren Planungsleistungen im STA erforderlich. Dieser wird von der Verwaltung derzeit vorbereitet und den Gremien schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorgelegt.

Mehrkosten bei der Erstellung der Grünflächen wurden durch Einsparungen und Reduzierung der Ausbaustandards kompensiert. Im Bereich der Flachwasserzonen und für die Ingenieurbauwerke ist dies aufgrund der technischen Anforderungen an der Bundeswasserstraße nicht möglich.


Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus der Erweiterung des Bauprogrammes um die Sanierung des Uferdeckwerkes und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Sanierung Uferdeckwerk:
850.000.- €
Eigenanteile bauausführende Ämter:
146.000.- €
Planungskosten:
310.000.- €
Baukostensteigerungen Ingenieurbauwerke, Reserven für Unvorhergesehenes:
421.000.- €



Naturoase Auwiesen (Anlage 4):

Die Entwurfsplanung für das IKoNE-Projekt Naturoase Auwiesen war Anfang 2017 nach fast zweijähriger Abstimmungsphase mit allen Beteiligten abgeschlossen. Im Sommer 2017 legte die Landeswasserversorgung, die in den Planungsprozess ebenfalls von Beginn der Planungsprozesses an eng eingebunden war, Einspruch gegen die Planungen ein, da sie nachteilige Wirkungen auf die entlang des Dammes auf Flurstück der Landeshauptstadt Stuttgart nach Ludwigsburg führende Trinkwasserhauptleitung befürchtete und damit eine Verletzung des zwischen Landeswasserversorgung und Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 1984 geschlossenen Vertrages über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Zweckverbandes Landeswasserversorgung sah. Gleichzeitig mahnte das Regierungspräsidium Stuttgart an, die Verbindung zum Neckar nicht über ein System kommunizierender Röhren, wie es zugunsten der Sicherung der Wasserleitung vorgesehen war, zu realisieren, sondern ein offenes Gerinne zum Anschluss des neuen Auengewässers an den Neckar herzustellen. Letzteres wurde von der Landeswasserversorgung zunächst strikt abgelehnt. Inzwischen ist es in einem längeren Planungs- und Abstimmungsprozess gelungen, das neue Auengewässer mittels eines offenen Gerinnes an den Neckar anzubinden und dieses technisch so auszugestalten, dass es den Anforderungen sowohl der Landeswasserversorgung als auch des Regierungspräsidiums Stuttgart weitestgehend genügt. Darüber hinaus wurde durch eine Verbreiterung des Hochwasserschutzdammes, der im betreffenden Neckarabschnitt allein die Funktion hat, die Trinkwasserleitung zu schützen, sichergestellt, dass auch im Hochwasserfall eine Revision und Reparatur der Leitung jederzeit möglich ist, was bislang ohne die Gefahr eines Dammbruches nicht der Fall war. Insofern wird auch eine für die Landeswasserversorgung bessere Situation als heute hergestellt. Letzte Abstimmungen mit Landeswasserversorgung und Regierungspräsidium werden derzeit durchgeführt. Sobald die Abstimmungsergebnisse vorliegen, können endlich die Entwurfsplanung fertiggestellt und die Unterlagen für die Planfeststellung gefertigt werden. Dazu gehören Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und vertiefende Nachweise zur Standsicherheit des Dammes bei Hochwasserereignissen und die Untersuchung von möglichen hydrologischen Auswirkungen des Projektes auf oberstrom und unterstrom liegende Bauwerke und technische Einrichtungen. Diese Fachgutachten sind bereits fertig gestellt. Der Einspruch der Landeswasserversorgung hat zu einer Verzögerung der Planung um mehr als 2 Jahren geführt und aufgrund der erforderlichen gutachterlichen Nachweise und erforderlichen Umplanungen Planungsmittel und personelle Kapazitäten in nicht unerheblichem Maße gebunden.

Bereits im Vorgriff auf die Realisierung der Planung werden derzeit vorgezogene Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse und Biotopentwicklungsmaßnahmen als Kompensation für Eingriffe in ein als besonders geschütztes Biotop kartiertes Ahornsukzessionswäldchen durchgeführt. Ebenfalls im Vorgriff auf die Realisierung sollen voraussichtlich im Sommer 2020 die Freimessung von Kampfmitteln, archäologische Grabungen und vertiefende Bodenuntersuchungen für das Bodenverwertungskonzept durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für 2021 geplant. Dieser Termin kann jedoch nur eingehalten werden, wenn im weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess keine zusätzlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen und keine weiteren bislang unbekannte fachliche wie rechtliche Schwierigkeiten auftreten, das Verfahren ohne Einsprüche durchgeführt werden kann und die Genehmigungsbehörde keine bislang nicht absehbaren Auflagen und Nebenbestimmungen erlässt.

Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus den zusätzlichen technischen Anforderungen zur Sicherung der Frischwasserleitung der Landeswasserversorgung und zusätzlichen, zum Beginn der Planungen nicht absehbaren Anforderungen an Maßnahmen des Artenschutzes und zur Kompensation des Verlustes von FFH-Mähwiesen. Sie stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Kosten für zusätzliche Artenschutzmaßnahmen und Kompensation FFH-Mähwiese:
354.000.- €
Vorabmaßnahmen Kampfmittel, archäologische Untersuchungen:
68.000.- €
Eigenanteile bauausführende Ämter:
275.000.- €
Honorare:
31.000.- €
Anpassung Ingenieurbauwerke an Anforderungen Landeswasserversorgung, Baukostensteigerungen Tiefbau, Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Reserven für Unvorhergesehenes:
597.000.- €


Uferpark Austraße – Neckarterrassen (Anlage 5)

Für dieses Teilprojekt des Uferparks Austraße liegt eine abgestimmte Entwurfsplanung sowie die landschafts- und naturschutzrechtliche Genehmigung vor. Derzeit wird die Ausführungsplanung erstellt und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Der Baubeginn hängt von verfügbaren Kapazitäten beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt ab. Es ist geplant im Jahr 2020 mit den Arbeiten zu beginnen. Der Baubeschluss soll im Herbst 2019 gefasst werden (GRDrs 891/2019).

Uferpark Austraße – Tapachlink (Anlage 6)

Durch Erwerb eines brach gefallenen Gartengrundstückes konnte das Projekt etwas ausgedehnt und insbesondere um ökologische Aspekte erweitert werden. Derzeit werden die Erweiterungsflächen beplant. Da mit der Planung Strukturen und Elemente der charakteristischen Kulturlandschaft hergestellt werden, die als Habitat für die Zauneidechse geeignet sind, ist vorgesehen, einen Teil der für das geplante Wohngebiet „Mittlere Wohlfahrt“ erforderlichen Ersatzhabitate für diese Art hier zu realisieren. Nach weiteren Abstimmungen insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz soll die Entwurfsplanung fertiggestellt und die Unterlagen für die natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung eingereicht werden. Nach Genehmigung können die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet werden. Der Baubeginn hängt von verfügbaren Kapazitäten beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt ab. Es ist geplant, im Jahr 2021 mit den Arbeiten zu beginnen.

Es handelt sich um ein neues Projekt, welches aus der Aufteilung des ursprünglich vorgesehenen Projektes Hangpfad hervorgegangen und in Zusammenhang mit der GRDrs 818/2015 nicht finanziert ist. Die zusätzlichen Projektkosten (Neuplanung, Baukosten) belaufen sich auf insgesamt 635.000.- €


Wasenufer und Wasenquerung (Anlage 7)

Für das Wasenufer liegen die Entwurfsplanung für die Freianlagen in drei Varianten sowie die Vorplanung für Ingenieurbauwerke und Tragwerk vor. Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 3 vor (s. GRDrs 917/2019). Im Zuge des Planungsprozesses wurden zur Abwicklung des Fußgänger- und Radverkehrs und aus Gründen der Wasserrettung zusätzliche Anforderungen an das Projekt gestellt, die nicht in direktem Zusammenhang mit der eigentlichen Uferumgestaltung stehen, im Zuge der Planfeststellung und Umsetzung des Vorhabens aber sinnvollerweise gleich mit Berücksichtigt werden sollten. So wurde in die Planung eine Einsatzstelle für Rettungsboote integriert und die Breite des Fußgänger- und Radweges auf der Dammkrone von heute ca. 3m auf zukünftig 4m nutzbare Breite erweitert. Diese Wegeverbreiterung kann aus Gründen des Hochwasserabflusses nur landseits realisiert werden. Da die Flächen des Wasens weiterhin nicht oder nur sehr geringfügig in Anspruch genommen werden dürfen, führt die Verbreiterung zu kostenintensiven aufwändigen Konstruktionen mit Stützbauwerken und weiteren dammsichernden technischen Maßnahmen. Weiterhin mussten aus Gründen des Mineralwasserschutzes alternative Gründungs- und Konstruktionslösungen für den Bereich der geplanten Anlegestelle für Kreuzfahrtschiffe entwickelt werden. Diese Ausweitung des Planungs- und Bauprogramms führt zu deutlichen Kostensteigerungen. Nach Beratung und Projektbeschluss für die vorliegende Planung in den Gremien sollen Ingenieurbauwerke, Tragwerk und Freianlagen soweit weiterbearbeitet werden, dass bis Herbst 2021 die Planfeststellungsunterlagen einschließlich Fachgutachten zu Hydraulik, Hochwasserabfluss, Dammstabilität und Baugrund, Umweltverträglichkeitsstudie und landschaftspflegerischem Begleitplan bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden können.

Für die Wasenquerung liegt die Vorplanung vor. Diese soll in den kommenden Monaten planerisch bis zur Entwurfs- und Ausführungsplanung fortgeführt werden. Eine vollständige Realisierung ist aus Sicht der Verwaltung nur in Verbindung mit dem Umbau des Wasenufers und nach Verlagerung der Zeltwiese des Campingplatzes sinnvoll, da die Wasenquerung bei vorgezogener Realisierung direkt auf eine zukünftige, über längere Zeiträume hinweg bestehende Baustelle führen würde.

Die Realisierung von Wasenufer und Wasenquerung hängt von der erforderlichen Verlegung von Teilen des Campingplatzes (Zeltwiese) ab. Hierzu wurden von der Verwaltung und in.stuttgart Lösungsvorschläge erarbeitet. Gemeinsame Zielsetzung ist es, die „Binnenflächen“ der Einfahrbahn für eine intensivere Nutzung zu aktivieren und Teile der Flächen für die Verlagerung des Campingplatzes zu nutzen. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die in Abstimmung mit in.stuttgart, dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt, dem Amt für Sport und Bewegung sowie dem Tiefbauamt derzeit fertiggestellt und zu gesonderter Beratung den Gremien vorgestellt werden soll. Dabei wurden Lösungen entwickelt, die mit und ohne Beibehalt der Einfahrbahn realisiert werden könnten. Sie können in Stufen modular entwickelt werden, so dass eine relativ kurzfristige Verlagerung des Campingplatzes möglich wäre. Der Pachtvertrag über die Flächen der Einfahrbahn läuft 2030 aus. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss über den Fortbestand der Einfahrbahn über diesen Zeitraum hinaus politisch beschlossen werden.

Die Mehrkosten stellen sich im Einzelnen wie nachfolgend aufgeführt dar. Sie resultieren insbesondere aus den Anforderungen der Wasserrettung (Slipanlage, Verbreiterung des Dammuferweges auf mind. 4 m Breite) und den daraus resultierenden technischen Anpassungsmaßnahmen. Die Verbreiterung des Dammuferweges auf mindestens 4m Breite geht auch auf Anforderungen aus der Radwegeplanung hervor. Einsparmöglichkeiten durch Reduzierung der Standards bei den Freianlagen wurden ausgeschöpft (Beläge, Ausstattung, Möblierung). Eine Reduzierung der Standards bei den Ingenieurbauwerken ist aus technischen Gründen und aufgrund der technischen Anforderungen an Einrichtungen der Bundeswasserstraße, der Lage im Heilquellenschutzgebiet und aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht möglich.


Kosten für Artenschutzmaßnahmen:
476.000.- €
Zusatzkosten Slipanlage für die Wasserrettung:
252.000.- €
Zusatzkosten Verbreiterung Dammuferweg:
642.000.- €
Anpassungsmaßnahmen aufgrund Verbreiterung Dammuferweg:
900.000.- €
Eigenanteile bauausführende Ämter:
655.000.- €
Honorare LPh 1-4:
257.500.- €
Honorare LPh 5 ff, Gutachten:
942.500.- €
Baukostensteigerungen Freianlagen und Ingenieurbauwerke, Reserven für Unvorhergesehenes:
1.522.500.- €

Die Mitelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses der Entwurfsvariante 3 (GRDrs 917/2019).


Finanzielle Auswirkungen

Die vorbereitende Planung der Masterplanprojekte erfolgt im Teilergebnishaushalt 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 – Stadtplanung. Für die Umsetzung der einzelnen Projekte werden die Mittel im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt bzw. 670 – Garten-, Friedhofs- und Forstamt als Investitionsmaßnahmen bereitgestellt.

Die in der Finanzplanung bisher im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft enthaltenen Pauschalmittel von insgesamt 6,84 Mio. EUR werden mit der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 auf die investiven Projekte umgesetzt. Die aufgrund von Mehrkosten erforderlichen Mittel sind als Vorbelastung in den Doppelhaushalt 2020/2021 bzw. die Finanzplanung aufgenommen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat T


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Masterplan "Erlebnisraum Neckar" - Übersicht Kostenstand
"Projekte bis 2022"
Anlage 2 - Neckarufer Lindenschulviertel
Anlage 3 - Hechtkopf am Sicherheitshafen
Anlage 4 - Naturoase Auwiesen
Anlage 5 - Uferpark Austraße - Neckarterrassen
Anlage 6 - Uferpark Austraße - Tapachlink
Anlage 7 - Wasenufer und Wasenquerung


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