Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
1124/2019
Stuttgart,
11/18/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
20.11.2019
Begegnungsstätten für Ältere in Stuttgart – Abbau von Barrieren
Beantwortung / Stellungnahme
Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist in der Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten.
Ausgehend vom Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK soll die Entwicklung Stuttgarts zu einer inklusiven Stadtgesellschaft mit unterschiedlichen Maßnahmen vorangebracht werden. Menschen mit und ohne Behinderung sollen ganz selbstverständlich miteinander leben, lernen, wohnen und arbeiten (vgl. GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“ und GRDrs 793/2015 „Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“).
Mit GRDrs 469/2018 „Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden“ wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart eine Übersicht über den Status der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden sowie über den Ausstattungsstand von Veranstaltungs- und Versammlungsräumen durch Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vorgelegt.
Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart erhob im Jahr 2018 bei allen Begegnungsstätten für Ältere den Bedarf an Maßnahmen zur Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit in Form einer Selbsteinschätzung. Die von den Trägern gemeldeten Bedarfe beziehen sich auf die Bereiche barrierefreier Zugang, behindertengerechte Toiletten und benutzergerechte Ausstattung.
24 von insgesamt 34 Begegnungsstätten für Ältere haben konkrete Bedarfe im Sinne der angefragten Form der Barrierefreiheit angemeldet. Art und Umfang der einzelnen gemeldeten Maßnahmen sind vielfältig. Sie umfassen barrierefreie Zugänge, automatische Türöffner, barrierefreie Toiletten, Hörschleifen, Schallschutzmaßnahmen, Verbesserung der Beleuchtung, Schattierungsmaßnahmen, verbesserte Beschilderung, Internetzugänge, seniorengerechte Möbel etc.
Der bisher von den Trägern bezifferte Mittelbedarf beträgt insgesamt rd. 427.000 EUR. Für einzelne der genannten Maßnahmen liegen noch keine Kostenschätzungen vor. Insgesamt kann von einem Mittelbedarf in Höhe von mind. rd. 500.000 EUR ausgegangen werden. Einzelheiten zur Bedarfsmeldung der Träger sind aus
Anlage 1
ersichtlich.
Mit der Bereitstellung von jeweils 50.000 EUR pro Jahr könnten in den nächsten Jahren sukzessive viele der erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit in den Begegnungsstätten für Ältere in Angriff genommen werden.
Aus Sicht der Sozialverwaltung wäre dann eine stufenweise Herangehensweise beim Abbau der Barrieren zielführend: In einem ersten Schritt könnten die vordringlichsten Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in den Begegnungsstätten für Ältere erfolgen, wie z. B. die Herstellung von barrierefreien Zugängen und von barrierefreien Toiletten. Im Weiteren könnten durch Hörschleifen, Schallschutzmaßnahmen, Verbesserung von Beleuchtung und Beschilderungen Barrieren für Seh- und Hörbehinderte abgebaut werden. In einem dritten Schritt könnten seniorengerechte Maßnahmen wie Ruhestühle, Schattierungs- bzw. Klimaschutzmaßnahmen etc. mit städtischer Förderung unterstützt werden.
Sofern ein Förderbudget in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr für die nächsten Jahre bereitgestellt wird, wird die Sozialverwaltung im 1. Halbjahr 2020 dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats eine Umsetzungsvorlage mit aktualisierten Beträgen zur Beschlussfassung vorlegen. Soweit von den Maßnahmen städtische Gebäude tangiert sind, werden sich Sozialverwaltung und Liegenschaftsverwaltung diesbezüglich im Vorfeld abstimmen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
---
369/2019, Bündnis 90/DIE GRÜNEN; 901/2019, Ziff. 1, SPD; 1017/2019, FDP
Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin
<Anlagen>
Anl. 1 zu GRDrs 1124_2019 Begegnungsstätten für Ältere, Abbau von Barrieren.pdf