Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 692/2018
Stuttgart,
11/14/2018



Pakt für Integration - Erfüllung neuer, zusätzlicher Aufgaben aus gesetzlicher Vorschrift bei der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.11.2018
21.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:

1. Durch die Verwaltungsvorschrift zum Pakt für Integration (PIK) ergeben sich neue, zusätzliche Aufgaben zur Umsetzung der Landesförderung. Damit entsteht ein zusätzlicher Personalbedarf bei der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts. Davon wird Kenntnis genommen.

2. Das Sozialamt wird für die Erfüllung dieser Aufgaben ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal für Verwaltungs- und Assistenzaufgaben mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 8 TVöD ab 01.11.2018 unbefristet einzustellen.

3. Die Ermächtigung gilt zunächst bis zum 31.12.2019. Über eine Verlängerung wird zum
Doppelhaushalt 2020/2021 im Rahmen der Beschlussfassung zur Fortführung des
Pakts für Integration entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Pakt für Integration

Mit der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart am Pakt für Integration (GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“) wurden für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 umfangreiche Maßnahmen und dafür erforderliche Sach- und Personalressourcen beschlossen. Die Verwendung der Landesmittel muss gemäß den Rahmenbedingungen der Verwaltungsvorschrift und der Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg erfolgen.

Zum Zeitpunkt der szt. Beschlussfassung (28.09.2017) waren die Verwaltungsvorschrift „Integration“ des Landes sowie die Durchführungsverordnung nicht bekannt.

Erst mit Bescheid des Landes vom 14.08.2018 wurde die Landeshauptstadt Stuttgart offiziell über das Förderverfahren im Rahmen des Pakts für Integration (PIK) informiert. Das Förderverfahren unterscheidet sich grundsätzlich von den anderen Landesförderungen (Sucht, Sozialpsychiatrie, Behindertenhilfe). Es war im Vorfeld nicht absehbar, dass ein gänzlich neuer Weg in der Landesförderung PIK eingeführt wird.

Das neue Verfahren führt zu mehr als 100 Einzelzuschussbeantragungen und mehr als 800 Mittelabrufvorgängen für die Laufzeit von PIK. Dazu müssen nicht unerhebliche Nachweisunterlagen angefordert, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, zusammengeführt und beigelegt werden. Dies gilt gleichermaßen für die Erbringung der Verwendungsnachweise. Einzelheiten zum umfänglichen Verfahren der Förderabwicklung, das keinem anderen Förderverfahren des Landes entspricht, sind aus Anlage 1 der Vorlage ersichtlich.

Dieses Verfahren ist sehr aufwändig und löst einen enormen zeitlichen und personellen Aufwand im Verwaltungs- und Assistenzbereich der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamts (50-5) aus.

Um dies im Rahmen der jeweils vorgegebenen Fristen bewältigen zu können, ist eine Verwaltungs- und Assistenzkraft mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % einer Vollzeitkraft in EG 8 TVöD, 0,50 Stellen, erforderlich. Auf Ebene der Sachbearbeiter ist eine vollständige Arbeitsauslastung gegeben, so dass durch diese Stellen keine der angeführten Arbeiten übernommen werden können.

Wäre dieses Verfahren und der sich daraus ergebende zusätzliche Personalaufwand zum Zeitpunkt der Erstellung und Beschlussfassung der GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ bekannt gewesen, wäre ein entsprechender zusätzlicher Beschlussantrag gestellt worden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen der bisherigen städtischen Förderung für Personen in der Anschlussunterbringung bzw. der aufgrund PIK nicht notwendigen städtischen Haushaltsmittel ausreichend vorhanden gewesen (GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“, Seite 3, Ziffer 12).

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von einer Verlängerung des PIK durch das Land Baden-Württemberg über das Jahr 2019 hinaus auszugehen. Von einer zeitlichen Befristung dieser erheblichen Arbeitsbelastung kann nicht ausgegangen werden.


2. Aufgaben der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und
Förderung (50-5)


Die o. g. Abteilung 50-5 verantwortet – entsprechend anderen Handlungsfeldern wie die Suchthilfe, Sozialpsychiatrie, Wohnungsnotfallhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe – sowohl die Planung als auch die Förderung der sozialen Infrastruktur für geflüchtete Menschen.

Im Rahmen des Pakts für Integration (GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“) wurde zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen eine 1,0 Ermächtigung für die Sozialplanung des Sozialamts befristet bis zum 31.12.2019 beschlossen. Im Bereich der Förderung, der Verwaltung und Assistenz, wurde von einem Aufwand entsprechend der anderen Landesförderungen ausgegangen, daher wurden 2018/2019 keine gesonderten Stellenplananträge gestellt.

Die grundlegende gesetzliche Aufgabe der o. g. Abteilung besteht darin, die soziale Infrastruktur der Landeshauptstadt Stuttgart so zu gestalten, dass die notwendigen sozialen Dienste und Einrichtungen für anspruchsberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner in zeitgemäßer Form, rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 17 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Diese Aufgabe umfasst, Daten der sozialen Lebenslagen zu analysieren, Planungen für benachteiligte Personengruppen vorzunehmen, die Gestaltung von Fördergrundlagen und die Förderung von sozialen Einrichtungen umzusetzen (auch in Abhängigkeit von Bund und Land). Im Rahmen der abteilungsinternen Zusammenarbeit beeinflussen sich diese einzelnen Aufgabenbereiche in einem Planungsprozess. Für die Mehrzahl der Vorhaben und Maßnahmen sind gemeinderätliche Beschlüsse notwendig.

Die erwähnte Abteilung bereitet städtische Grundsatzbeschlüsse vor, setzt kommunalpolitische Vorgaben um und ist in die Abläufe der städtischen Finanzplanung eingebunden. Die Abteilung erstellt die Mehrzahl der Gemeinderatsdrucksachen für Haushaltsplanberatungen des gesamten Amts, stimmt diese in der Stadtverwaltung, mit den Trägern und Betroffenen ab. Zum städtischen Doppelhaushalt 2018/2019 wurden 31 mitteilungsrelevante Haushaltsvorlagen und 8 Haushaltsvorlagen in unmittelbarer Zuständigkeit erarbeitet. An diversen weiteren, auch amtsübergreifenden Vorlagen, wurde mitgewirkt. Des Weiteren wird in der Folge die Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse, die die soziale Infrastruktur oder Zuwendungen von Trägern betreffen, in der Abteilung koordiniert.

Aufgrund der gesetzlichen Aufgabe zur Zusammenarbeit und Koordination der Träger (§ 17 Abs. 3 SGB I) hat die Abteilung ein umfangreiches Gremiensystem in allen sozialen Handlungsfeldern. Neben der Abstimmung mit dem Gemeinderat und innerhalb der Stadtverwaltung sind wesentliche Aufgaben die gemeinsame Planung, die Besprechung der Angemessenheit von Angeboten, von Qualität und Quantität, das jährliche Bewilligungsverfahren sowie das Controlling der Maßnahmen der Träger im Rahmen der Förderung. Im Rahmen der Arbeit beider Sachgebiete der Abteilung sind vielfältige Besprechungen erforderlich, die das Fertigen von Einladungen, Tagesordnungen, Protokollen etc. notwendig machen; diese Aufgaben werden selbständig durch Verwaltungs- und Assistenzkräfte gesteuert und umgesetzt. Ebenso werden Bescheide, versehen mit Formularen, eigenständig versandt.

Die o. g. Abteilung ist in den fachlichen Austausch auf Landes- und Bundesebene intensiv eingebunden. Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung beraten und vertreten teilweise den Städtetag Baden-Württemberg zu aktuellen Themen. Ebenso bringen sie ihr Wissen in den Gremien des Kommunalverbands für Jugend und Soziales ein. Zudem werden über eigene Fachtagungen, Projekte und Veröffentlichungen fachliche Themen diskutiert und publiziert.

Die Verwaltungs- und Assistenzkräfte arbeiten selbständig und zeitlich überwiegend im Projekt- und Tagungsmanagement und im Bereich der Publikationen (u. a. Preisgestaltung von Druckaufträgen, Layout-Entwicklung, Tagungsplanung und Durchführung).

Für diese Aufgaben stehen derzeit 1,35 Stellenanteile zur Verfügung: 0,75 Stellen in EG 5 TVöD, 0,60 Stellen in EG 8 TVöD. Die 1,35 Stellen stehen für die gesamte Abteilung mit 14,55 Personalstellen (13,35 Stellen und 1,20 Ermächtigungen) zur Verfügung.

Weitere Stellenanteile im Verwaltungs- und Assistenzbereich sind auch deshalb notwendig, da sich die Aufgaben der Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung in den letzten beiden Jahren maßgeblich verändert haben:

Neue Aufgaben sind die Partizipation und Beteiligung von Zielgruppen und die Quartiersarbeit mit allen Einwohnern. Diese Prozesse wurden notwendig, da die Betroffenen ihre Vorstellungen in die Planung der sozialen Infrastruktur einbringen möchten. Eine gezielte und prozesshafte Berücksichtigung und Einbindung dieser Interessen soll zur Vermeidung von Problemen in der Umsetzung der Planungen führen. Deshalb gestaltet die Abteilung seit 2010 punktuell und seit 2017 in allen Handlungsfeldern Partizipations- und Beteiligungsstrukturen, um den Zielgruppen eigene Stellungnahmen zu Planungen zu ermöglichen sowie vielfältige Quartiersprojekte und Beteiligungsprozesse für die Einwohner/-innen in den betroffenen Stadtbezirken.

Dabei sind die Verwaltungs- und Assistenzkräfte wichtige Ansprechpartner. Viele (beteiligte) Einwohner/-innen bzw. Betroffene wenden sich an sie als Erstanlaufstelle, u. a. um Informationen und das weitere Vorgehen bestätigt zu bekommen. Mit der Zunahme der Zielgruppen und der Beteiligungsformen haben sich wiederum proportional die Aufgaben der Verwaltungs- und Assistenzkräfte vermehrt.

Im Sozialamt gibt es keine auf Dauer freien Stellenanteile, so dass es im Wege der Personalleihe personalwirtschaftlich nicht möglich ist, die erforderlichen 50 % Personalkapazität im Verwaltungs- und Assistenzbereich innerhalb des Sozialamtes zur Verfügung zu stellen.

Der in GRDrs 532/2017 „Pakt für Integration – Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019“ benannte Mittelansatz „Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation“ (S. 16) ist nicht umsetzbar, weil für diesen Ansatz keine Landesmittel herangezogen werden können. Diese Mittel stehen ausschließlich dem Land zur Verfügung. Eine eigene städtische Evaluation erfolgt daher nicht.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Schaffung von 0,50 Ermächtigung in Entgeltgruppe 8 TVöD entstehen Personalkosten in Höhe von 25.950 EUR/Jahr.

Die Deckung des Aufwands erfolgt durch Sperrung von Mitteln im Teilergebnishaushalt THH500 Sozialamt, Amtsbereich 5003140 – Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.000-500 – Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle Bürgermeister

Anlagen

1. Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart gemäß VwV Integrationsmanagement vom 14.08.2018

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