Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 529/2015
Neufassung
Stuttgart,
12/11/2015



Wirtschaftsplan 2016/17
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
28.10.2015
07.12.2015
18.12.2015



Beschlußantrag:

1. Der Wirtschaftsplan 2016/17 des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wird festgesetzt:

1.1im Erfolgsplan 2016/17
(Anlagen 2d und 2e) mit
2016
2017
Betriebsaufwendungen von
113.826.700
115.675.500
Betriebserträgen von
111.587.300
113.669.600
Finanzerträgen von
708.200
708.200
Ertragssteueraufwand von
146.000
146.000
einem Unternehmensergebnis (Verlust) v.
1.677.200
1.443.700
1.2im Vermögensplan 2016/17 mit Einnahmen (Anlagen 3a/3c) und Ausgaben (Anlagen 3b/3d) von jeweils
29.582.500


28.437.400
1.3mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahme von
0
0
1.4mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung von
1.100.000
1.100.000
2.Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf
22.500.000
22.900.000



3. Der Finanzplanung 2015 bis 2019 (Anlage 4) wird zugestimmt.

4. Der vorgelegten Stellenübersicht (Anlagen 5a bis 5d) einschließlich Veränderungen wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Planung der Ansätze für die Erfolgspläne des Doppelwirtschaftsplans 2016/2017 erfolgte auf Grundlage der verbuchten Aufwendungen (Kosten) und Erträge (Erlöse) des Jahres 2014, der Planansätze 2015 und den aktuellen Erkenntnissen aus 2015 über Kosten- und Erlösentwicklungen.

Das Leistungsentgelt für den Betriebsbereich Straßenreinigung/Winterdienst wird ab 2016, wegen einer Leistungserweiterung durch den AWS und wegen der Änderung des Öffentlichen Interesses, erhöht.

Ungeachtet dieser Erhöhung des Leistungsentgelts werden lt. Planung für 2016 und 2017 im Bereich „Straßenreinigung“ Verluste erwartet. Das Leistungsentgelt wurde ausschließlich um die im „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ (GRDrs 619/2013 – Neufassung vom 04.12.2013) und anschließender Änderung der Maßnahme 5 ( Erweiterung der Reinigungszone I) und auf Grund der Änderung des Öffentlichen Interesses von 5 % auf 15%, erhöht.

Die durch den Winterdienst gegebenenfalls verursachten Mehrkosten, d.h. die über einen festgelegten „Standardwinter“ mit Kosten in Höhe von 4,5 Mio. € (ohne „Overheadkosten“) hinausgehenden Kosten, sollen durch den Stadthaushalt ausgeglichen werden.

Für den Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ ist im Vermögensplan 2016 ein Investitionszuschuss durch den städtischen Haushalt, auf Grund der Haushaltsvorlage 1237/2015 („Toilette für Alle“), eingeplant.

Ungeachtet dessen sind für diesen Bereich Verluste in 2016 und 2017 geplant. Verursacht werden diese durch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen.

Der Bereich „Fahrbetrieb“ hat seit 2008 die Fahrzeugtarife zur Entlastung des städtischen Haushalts um rd. 8,6% gesenkt. Auch in 2016 und 2017 werden für die „marktgängigen Fahrzeuge“, die auf Grund des Haushaltssicherungskonzeptes aus 2009 „gedeckelten“ Tarife beibehalten.

Für den Bereich „Werkstatt“ werden in 2016 und 2017 Verluste geplant. Grund dafür sind Instandhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden der Heinrich-Baumann-Str.4.


Finanzielle Auswirkungen

Der Erfolgsplan 2016 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 113.826.700 € und Betriebserträge von 111.587.300 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2016 in Höhe von 708.200 € und dem Ertragssteueraufwand für die Mineralische Deponie in Höhe von 146.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 1.677.200 €.

Der Erfolgsplan 2017 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 115.675.500 € und Betriebserträge von 113.669.600 €. Unter Berücksichtigung der Finanzerträge 2017 in Höhe von 708.200 € und dem Ertragssteueraufwand für die Mineralische Deponie in Höhe von 146.000 € ergibt sich ein Unternehmensergebnis (Verlust) in Höhe von 1.443.700 €.

Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2015 bleiben die Gebühren für Restabfall und Bioabfall gegenüber 2015 unverändert. Für 2017 wird ebenfalls von konstanten Abfallgebühren beim Restabfall und beim Bioabfall ausgegangen. Die Entscheidung über die tatsächliche Gebührenentwicklung 2017 trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlage.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat dieser Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Technisches ReferatEigenbetrieb AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr. Thomas Heß
Geschäftsführer


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Erfolgsübersicht 2013 (Anlage 2a), Erfolgsübersicht 2014 (Anlage 2b)
Erfolgsübersicht 2015 (Anlage 2c), Erfolgsübersicht 2016 (Anlage 2d)
Erfolgsübersicht 2017 (Anlage 2e), Erfolgsübersichten 2014 bis 2019 (Anlage 2f)
Vermögensplan Einnahmen 2016 (Anlage 3a)
Vermögensplan Ausgaben 2016 (Anlage 3b)
Vermögensplan Einnahmen 2017 (Anlage 3c)
Vermögensplan Ausgaben 2017 (Anlage 3d)
Finanzplan 2015 - 2019 (Anlage 4)
Stellenübersicht 2016/17 (Anlagen 5a bis 5d)
Kreditübersicht (Anlage 6)
Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 7)



Erfolgsübersicht und Erfolgsplan 2016/17 (siehe Anlagen 2d – 2f)

1.1 Gesamtschau und Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten
1.1.1 Gesamtschau

Der Erfolgsplan 2016 beinhaltet Betriebsaufwendungen von 113.826.700 € und Betriebserträge von 111.587.300 €. Die Betriebsaufwendungen 2017 betragen 115.675.500 €, die Betriebserträge 113.669.600 €.

Unter Berücksichtigung des Finanzertrags und des Ertragssteueraufwandes ergibt sich im Erfolgsplan 2016 des Eigenbetriebs AWS ein negatives Unternehmensergebnis von 1.677.200 €, für den Erfolgsplan 2017 ein negatives Unternehmensergebnis von 1.443.700 €. Die Gesamtergebnisse sind in 2016 und 2017 negativ, gestalten sich aber in den einzelnen Betriebsbereichen ganz unterschiedlich.

Im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ sind die Ergebnisse negativ da dort das Leistungsentgelt bis 2013 festgeschrieben war. Auf dieser Basis wurde das Leistungsentgelt für 2014 infolge des „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ (GRDrs 619/2013 – Neufassung vom 04.12.2013) erhöht. Die Erhöhung ergab sich aus der Berechnung des städtischen Anteils für diese Maßnahmen. Ungeachtet dessen war das Leistungsentgelt, bei einem durchschnittlichen Kostenanfall, bereits in den Vorjahren nicht mehr auskömmlich.

Das bis 2013 durch die Landeshauptstadt Stuttgart erstattete Leistungsentgelt war auf 14.741.100 € festgeschrieben. In 2014 wurde dieses auf 14.928.500 € erhöht und in 2015, nach Rücknahme der „Erweiterung der Reinigungszone I“, auf 14.882.100 € festgelegt. Aus den anteiligen Kosten aus dem „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ und auf Grund der Änderung des „Öffentlichen Interesses von 5 % auf 15% ergibt sich für 2016 und 2017 jeweils ein Leistungsentgelt in Höhe von 15.566.300 € für den Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“.

Im Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ bleibt das Leistungsentgelt in 2016 und 2017 mit 1.588.500 € gegenüber Plan 2015 unverändert. Für die Einführung einer „Toilette für Alle“ (Haushaltsvorlage 1237/2015) wird im städtischen Haushalt ein Investitionszuschuss eingestellt.

Erläuterungen zu den sechs Betriebsbereichen finden sich unter Ziffer 1.2.

Die geplanten Ergebnisse 2016/17, bezogen auf die jeweiligen Betriebsbereiche, können den Erfolgsübersichten entnommen werden (Anlagen 2d und 2e). Die Innenumsätze des Eigenbetriebs (vor allem Fahr- und Werkstattleistungen) sind in den Betriebsaufwendungen und -erträgen konsolidiert enthalten.

Die Entwicklung der Erfolgspläne 2016/17 im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014 und zum beschlossenen Erfolgsplan 2015 und den erwarteten Erfolgsplänen für die Jahre 2018/19 kann der Anlage 2f entnommen werden.

1.1.2 Erläuterung der einzelnen Aufwands- und Ertragsarten
1.1.2.1 Aufwandsarten

Beim Materialaufwand ist der größte Kostenblock die Position Bezug von EnBW, bei der die Zahlungen an die Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft (EnBW-KWG) für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA) mit rd. 36,4 Mio. € im Jahr 2016 und rd. 36,7 Mio. € im Jahr 2017 ausgewiesen werden. In dieser Position ist der Auflösungsbetrag der Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW mit jeweils 3,86 Mio. € enthalten. Dieser Betrag entspricht einem Zwanzigstel des hierfür aufgenommenen Darlehens mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Im Vertrag mit der EnBW ist eine Preisgleitklausel enthalten.

Unter der Position Materialaufwand, Bezug von sonstigen Fremden sind für 2016 rd. 19,3 Mio. € und für 2017 rd. 19,2 Mio. € eingeplant. Hierunter fallen vor allem bezogene Leistungen wie zum Beispiel die Zahlungen an den Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Energiekosten, Treibstoffkosten, Fahrzeugreparaturkosten, Winterdienstleistungen für die Gehwege, Miet-und Wartungskosten für die Automatik-Toilettenanlagen, Streumittel und Instandhaltungskosten. Der Gebäudebestand des AWS ist zu großen Teilen relativ alt. In 2016 und 2017 sind, neben den Investitionen auf Grund der geplanten Neukonzeption der Betriebsstellen, auch größere Instandhaltungsmaßnahmen in der Heinrich-Baumann-Straße 4 geplant, u.a. muss die Heizungsanlage erneuert werden.

Die gesamten Personalkosten betragen incl. Personalnebenkosten in den Jahren 2016 rd. 40,4 Mio. € und 2017 rd. 41,8 Mio. €.

Infolge der Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung im Betriebsbereich Abfallwirtschaft und durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ erhöhen sich die Personalkosten gegenüber dem Rechnungsergebnis 2014 deutlich.

Bezogen auf die Personalkosten aus dem Wirtschaftsplan 2015 bedeutet eine Tariferhöhung um 2,0 % eine Erhöhung der Personalkosten um rd. 753 T€. Detaillierte Erläuterungen zu Stellenschaffungen und Stellenwiederbesetzungen finden sich unter Ziffer 5.

Die Abschreibungen betragen im Jahr 2016 rd. 7,0 Mio. € und im Jahr 2017 rd. 7,4 Mio. €. Die Abschreibungen werden mit Ausnahme für die Deponie Einöd AII (Abschreibung nach Inanspruchnahme bzw. Verfüllungsgrad) linear berechnet. Infolge der Erweiterung des Fuhrparks (Erweiterung der Leistungen im Bereich „Abfallwirtschaft“, „Straßenreinigung“ und „Vermietung an städtische Ämter“) erhöhen sich die Abschreibungen.

Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 2,3 Mio. € in 2016 und in Höhe von rd. 2,1 Mio. € in 2017 entstehen durch ein zum 01.01.2005 aufgenommenes Annuitätendarlehen in Höhe von 77,3 Mio. € mit einer zwanzigjährigen Laufzeit für die Verbrennungskostenvorauszahlung an die EnBW-KWG und durch die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG).

Der sonstige Steueraufwand für 2016 und 2017 in Höhe von jeweils rd. 0,14 Mio. € setzt sich aus der Grundsteuer sowie aus der vom Fahrbetrieb zu zahlenden Kfz-Steuer zusammen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für 2016 in Höhe von rd. 8,3 Mio. € und für 2017 in Höhe von rd. 8,2 Mio. € sind u.a. Aufwendungen für Steuerungs- und Serviceleistungen der Stadtverwaltung enthalten. Daneben enthält diese Position die Aufwendungen für Mieten, Versicherungen, Fernsprechentgelte, Öffentlichkeitsarbeit, EDV-Aufwand, Fortbildungen und externe Gutachten.

1.1.2.2 Ertragsarten

Wichtigste Position bei den Betriebserträgen (Umsatzerlöse) stellen die öffentlich rechtlichen Erträge von rd. 52,9 Mio. € in 2016 und von rd. 53,0 Mio. € in 2017 dar. Hierunter fallen sämtliche Gebühren. Neben den Abfall- und Gehwegreinigungsgebühren auch die Gebühren der mineralischen Deponie.

Unter der Position Erlöse aus Kooperationen sind für 2016 mit rd. 17,1 Mio. € und für 2017 mit rd. 17,3 Mio. € die Erstattungen der Kooperationspartner Landkreis Esslingen und Rems-Murr-Kreis für die Abfallverbrennung in Stuttgart-Münster enthalten, da der AWS vertragsgemäß für diese gegenüber der EnBW-KWG eine Mittlerrolle wahrnimmt.

Die Erlöse von der Stadt Stuttgart beinhalten die Fahr- und Werkstattleistungen der beiden Hilfsbetriebe „Fahrbetrieb“ und „Werkstatt“ in Höhe von rd. 9,1 Mio. € in 2016 und von rd. 9,2 Mio. € in 2017. Das positive Ergebnis im Bereich „Fahrbetrieb“ resultiert aus der Einrechnung der kalkulatorischen Zinsen in die Tarife. Dieser Überschuss wird im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses an den Stadthaushalt abgeführt.

Die Vorgabe des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (GRDrs 849/2009) wurde im Bereich „Fahrbetrieb“ mit 150 T€ auch in 2016 und 2017 berücksichtigt.

Für die Betriebsbereiche Straßenreinigung/Winterdienst und Öffentliche Toilettenanlagen erhält der AWS unter der Position Leistungsentgelte Stadt Stuttgart für seine erbrachten Leistungen einen Kostenersatz durch die Stadt. Das Leistungsentgelt für die „Straßenreinigung/Winterdienst“ war bis 2013 auf Grund des Haushaltssicherungsgesetzes aus 2009 auf den Betrag von 14.741.100 € festgeschrieben. Wegen der Umsetzung des „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ wurde im Rahmen des Wirtschaftsplans 2014/2015 eine Erhöhung des Leistungsentgelts beschlossen. Nach Rücknahme einer Maßnahme aus diesem „10-Punkte-Programm“ in 2015 wurde das Leistungsentgelt für 2015 nachträglich reduziert. Für 2016 und 2017 wurden die Mehrkosten aus dem „10-Punkte-Programm zur Sicherheit und Sauberkeit in Stuttgart“ neu berechnet. Diese zusätzlichen Kosten, die für die Erweiterung der Reinigungszone I und für die weiteren Maßnahmen aus dem „10-Punkte-Programm“ ab 2016 anfallen, werden über zusätzliche Gebühreneinnahmen bzw. über eine Erhöhung des Leistungsentgelts ausgeglichen. Daneben ergeben sich weitere Mehrkosten für den städtischen Haushalt aus der Erhöhung des Öffentlichen Interesses von 5 % auf 15 % für den Bereich der Reinigungszone I und II. Das Leistungsentgelt erhöht sich somit in 2016 und 2017 auf jeweils 15.566.300 €.

Das Leistungsentgelt für den Bereich „Öffentliche Toilettenanlagen“ bleibt gegenüber dem Plan 2015 unverändert.

Preis- und Tarifsteigerungen werden in 2016 und 2017 zu weiteren Kostenerhöhungen führen.

Die für diese Bereiche geplanten Verluste in 2016 und 2017 werden gegen den Gewinnvortrag bzw. gegen die „allgemeine Rücklage“ gebucht. Durch den Winterdienst verursachte Mehrkosten sollen durch den Stadthaushalt ausgeglichen werden.

Die sonstigen Erlöse enthalten mit jeweils rd. 8,4 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 alle privatrechtlichen Erlöse insbesondere Reinigungs-, Papier-, und Deponieerlöse sowie die Benutzerentgelte für die ÖTAs. Die aktuelle Papierausschreibung resultiert aus 2014. Diese endet teilweise zum 31.12.2015. Hier besteht Unsicherheit bzgl. der Preise in 2016 und 2017. Die eingesammelte Altpapiertonnage geht, trotz einer Erhöhung der Behälterzahlen, tendenziell zurück. Daraus ergibt sich ein niedriger Erlösansatz für die Planung 2016/2017.

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind vor allem Erlöse aus Anlagenabgängen, Unfallkostenersätze, Kantinen- sowie Mieterlöse ausgewiesen.

Die Umsätze der Betriebsbereiche untereinander („Innenumsätze“), vor allem Fahr- und Werkstattleistungen, werden unter der Ertrags- und Aufwandsposition „Bezug von Betriebsbereichen“ und „aus Lieferung Betriebsbereiche“ konsolidiert in einer eigenen Spalte ausgewiesen. Diese Innenumsätze gleichen sich betragsmäßig innerhalb des AWS aus und werden nicht in die ausgewiesenen Gesamtbetriebserträge bzw. Gesamtbetriebsaufwendungen mit eingerechnet.

1.2 Sicht auf die einzelnen Betriebsbereiche
1.2.1 Straßenreinigung und Winterdienst

Gegenüber den Kosten 2014 gemäß Jahresabschluss 2014 sind die Plankosten für 2016 und 2017 deutlich erhöht. Das liegt zum einen daran, dass die jährlich fortlaufenden Preis- und Tarifsteigerungen zu einer durch den AWS nicht beeinflussten Kostensteigerung führen (bei einer Tarifsteigerung um 2,0 % betragen die Mehrkosten beim Personal rd. 200 T€ pro Jahr) zum anderen daran, dass die beiden Winterperioden in 2014 sehr schneearm waren. Dies wirkte sich insbesondere in einem geringeren Verbrauch der Streumittel und in geringeren Kosten für Fremdwinterdienstunternehmer in 2014 aus.

Die Planansätze für die Winterdienstkosten in 2016 und 2017 basieren dagegen auf einem durchschnittlichen Winter.


Die durch den Winterdienst gegebenenfalls verursachten Mehrkosten, d.h. die über einen festgelegten „Standardwinter“ mit Kosten in Höhe von 4,5 Mio. € (ohne „Overheadkosten“) hinausgehenden Kosten, sollen durch den Stadthaushalt ausgeglichen werden.

Die zusätzlichen Kosten, die für die Erweiterung der Reinigungszone I und für die weiteren Maßnahmen aus dem „10-Punkte-Programm“ ab 2016 anfallen, werden über zusätzliche Gebühreneinnahmen bzw. über eine Erhöhung des Leistungsentgelts ausgeglichen. Zusätzlich erhöht sich das Leistungsentgelt durch die Erhöhung des Öffentlichen Interesses. Die Gebührenerlöse sinken dadurch.

Bauliche Maßnahmen betreffen die Betriebsstelle Leobener Straße. Diese ist vor ca. 30 Jahren in Holzbauweise als Provisorium errichtet worden. Diese ist inzwischen baufällig geworden. Ein Neubau ist notwendig.

1.2.2 Abfallentsorgung

Im Materialbereich ist der größte Kostenblock die Zahlungen an die EnBW-KWG für die Verbrennung von Abfällen in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA). Durch den langfristigen Vertrag mit der Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft (EnBW-KWG), der eine Preisgleitklausel enthält, ist die Entsorgung von Restmüll bis Ende 2024 gesichert.

Nachdem die Restmüllgebühren bereits in 2008 um durchschnittlich 4,04 %, in 2009 um durchschnittlich 5,02 %, in 2011 um durchschnittlich 7,52 %, in 2012 um durchschnittlich 3,09 %, in 2013 um durchschnittlich 4,08 % und in 2015 um durchschnittlich weitere 2,12 % gesenkt wurden, liegen den Planjahren 2016 und 2017 konstante Gebührensätze auf Basis der Abfallgebührenkalkulation 2016 zu Grunde.

Am 19.11.2015 wurden durch den Gemeinderat gegenüber 2015 konstante Restabfall- und Bioabfallgebühren beschlossen.

Seit 2015 wird der Bioabfall wieder ganzjährig wöchentlich abgeholt. Bedingt durch das Gesetz zur „Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ wurde im Verlauf des Jahres 2015 mit der verpflichtenden flächendeckenden Bioabfallsammlung in Stuttgart begonnen.

Die Entscheidung über die tatsächliche Gebührenentwicklung trifft der Gemeinderat im Rahmen der hierzu vom AWS zu erstellenden Abfallgebührenvorlagen.

Die Ausschreibung des Altpapiers in 2014 brachte gegenüber der letzten Ausschreibung deutlich geringere Erlöse pro Tonne. Dadurch und wegen zurück gehender Sammelmengen kommt es zu Erlösrückgängen im Bereich Altpapier in der Größenordnung von ca. 1,3 Mio. € gegenüber dem Plan 2014/2015. Seit 2013 verlangt DSD und andere Duale Systembetreiber eine körperliche Abtretung bzw. eine Erlösabtretung der in der „grünen Tonne“ eingesammelten Verpackungsmaterialien. Dadurch verringert sich die Menge an Altpapier/PKK, die durch den AWS vermarktet werden kann.

Besondere bauliche Maßnahmen betreffen den Umbau/Erweiterung von vorhandenen Betriebsstellen auf Grund von zusätzlichem Flächenbedarf im Zuge der Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung. Im Wirtschaftsplan 2016/2017 sind die Kosten für einen Standort, als Ersatz für den voraussichtlichen Wegfall der Betriebsstelle in der Türlenstraße (Bezirk Mitte), noch nicht berücksichtigt da noch kein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Daneben wurde in 2015 mit der Bauplanung (Leistungsphasen 1-7) für die Biovergärungsanlage begonnen. Ab 2016 sollen die Baumaßnahmen beginnen.


1.2.3 Mineralische Deponie

Da die Gebührenkalkulation 2016 für diesen Bereich noch nicht vorliegt, werden den Planansätzen für 2016 und 2017 die Entgelte und Gebühren aus 2015 zu Grunde gelegt.

Das positive Ergebnis ergibt sich u.a. durch Zinserträge des in Höhe der Deponierückstellungen angesparten Fonds. Dieser ist notwendig, um die späteren Rekultivierungs- und Nachsorgeaufwendungen der Deponie abzudecken.

Generell ist die Deponie als letzte Entsorgungsmöglichkeit mineralischer Abfälle im Stadtgebiet auf eine langfristige wirtschaftliche Nutzung ausgelegt. Aus diesem Grunde wurden die Entgelte und Gebühren auf einem marktüblichen Niveau festgelegt.


1.2.4 Öffentliche Toilettenanlagen

Das geplante Leistungsentgelt für 2016 und 2017 bleibt gegenüber Plan 2015 unverändert.

Der Ansatz beinhaltet weiterhin die vorgegebene Kürzung aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009 in Höhe von 80 T€.

Für die Einführung einer „Toilette für Alle“ (Haushaltsvorlage 1237/2015) wird im städtischen Haushalt ein Investitionszuschuss in Höhe von 300.000 €eingestellt.

Die Finanzierung der Automatik - WC - Anlagen erfolgt seit 2010 durch den AWS. Der Miet- und Wartungsvertrag mit dem Vermieter der Automatik-Toilettenanlagen beinhaltet eine Preisgleitklausel, so dass es zu einer jährlichen Erhöhung der Kosten kommt.

Tarif-und Kostensteigerungen sowie der Ansatz von durchschnittlichen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen führen in 2016 und 2017 zu einem negativen Bereichsergebnis.






1.2.5 Fahrbetrieb

Der Betriebsbereich „Fahrbetrieb“ ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich damit selbst tragen sollte.

Die Fahrzeugtarife für die „marktgängigen Fahrzeuge“ wurden seit 2007 bis zur Vorkalkulation 2015 um 8,6 % gesenkt.

Die positiven Planergebnisse 2016 und 2017 resultieren aus den in die Tarife eingerechneten kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagevermögen. Kostenrechnerisch wird ein Betriebsergebnis von Null Euro zugrunde gelegt. Der handelsrechtliche Überschuss des „Fahrbetriebs“ wird im Rahmen des Jahresabschlusses an den städtischen Haushalt abgeführt.

Die Ansätze in den Anlagen 2d und 2e Spalte „Fahrbetrieb“ beinhalten bereits die vorgegebenen Kürzungen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2009.


1.2.6 Werkstatt

Der Betriebsbereich Werkstatt ist ein Hilfsbetrieb, der seine Leistungen voll kostendeckend innerhalb des AWS und an andere Ämter und Eigenbetriebe der Stadt verrechnet und sich selbst tragen sollte.

Zum überwiegenden Teil finanziert sich die „Werkstatt“ über die Leistungen, die sie in Form von KFZ – Reparaturen für den „Fahrbetrieb“ erbringt.

Als größter Nutzer des Areals Heinrich-Baumann-Straße 4 ist der Bereich „Werkstatt“ am meisten von Instandhaltungskosten oder Investitionen in die Gebäude der Heinrich-Baumann-Straße 4 betroffen.

Die notwendigen Instandhaltungen (z.B Heizungsanlage) führen in 2016 und 2017 zu einem negativen Planergebnis.

Überschüsse in diesem Bereich werden an den Stadthaushalt abgeführt, Verluste verbleiben beim AWS und sind über den Gewinnvortrag oder über die Rücklagen auszugleichen.


2. Vermögensplan 2016/17 (siehe Anlagen 3a – 3d)

Im Vermögensplan 2016 (Anlagen 3a und 3b) sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 29.582.500 € ausgewiesen. Die Sachanlageinvestitionen belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2016 auf insgesamt rd. 22,2 Mio. € und können der Einzelaufstellung in Anlage 3b entnommen werden.

Im Vermögensplan 2017 (Anlagen 3c und 3d) sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 28.437.400 € ausgewiesen. Die Sachanlageinvestitionen belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2017 auf insgesamt rd. 20,8 Mio. € und können der Einzelaufstellung in Anlage 3d entnommen werden.

Schwerpunkte in beiden Wirtschaftsjahren bilden die Investitionen in den Fuhrpark, der ersatzweise Neubau von Salzsilos, die Investitionen in den Aufbau einer Bioabfallvergärungsanlage und der Umbau von Betriebsstellen im Rahmen der Neukonzeption der Betriebsstellen. Daneben sind ab 2016 Investitionen für die Einführung der Telematik in die Fahrzeuge der Abfallwirtschaft sowie die Ausrüstung der Abfallsammelbehälter mit Transpondern geplant.

Lt. Anmerkung unseres Wirtschaftsprüfers dürfen für Deponien in der Stilllegungs- bzw. Nachsorgephase keine Investitionen mehr getätigt werden. Ausgaben sind daher in diesen Phasen ausschließlich als Kosten zu behandeln.

Zur Finanzierung dieser Investitionen stehen im Jahr 2016 u. a. rd. 7,1 Mio. € und im Jahr 2017 rd. 7,5 Mio. € aus erwirtschafteten Abschreibungen und aus Anlageabgängen zur Verfügung.

Die Investitionen wurden bisher mit kurzfristigen Mitteln aus dem Betriebsmittelkonto finanziert. Gemäß Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes in dessen Berichten über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 des Eigenbetriebs AWS ist diese Vorgehensweise umzustellen.

Ab 2016 werden die langfristigen Investitionen im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen im Bereich „Abfallwirtschaft“ und im Bereich „Straßenreinigung/Winterdienst“ durch die temporäre Entnahme von Mittel aus dem „Fonds“, der der langfristigen Finanzierung der Nachsorgekosten der Deponien dient, entnommen. Die Entnahmen werden u.a. über die verdienten Abschreibungen im Verlaufe von jeweils zehn Jahren dem Fonds wieder zugeführt.

Die Investitionen in den anderen Bereichen werden weiterhin kurzfristig, d.h. über das Betriebsmittelkonto, finanziert.

Die Finanzierung der Aufwendungen im Deponiebereich erfolgt durch entsprechende Entnahmen aus dem Rekultivierungsfonds.

Das im Jahr 2005 auf dem Kreditmarkt aufgenommene Darlehen im Zusammenhang mit dem neuen Entsorgungsvertrag der Abfallverbrennungsanlage Münster wird über eine zwanzigjährige Laufzeit planmäßig getilgt.



Weitere Einzelheiten hierzu können der als Anlage 6 beigefügten Kreditübersicht entnommen werden.


3. Finanzplan 2015 – 2019 (siehe Anlage 4)


Im Finanzplan sind die Ausgabenerfordernisse und Deckungsmöglichkeiten bis zum Jahr 2019 dargestellt. Der Finanzplanung 2015 - 2019 liegen die unter Ziffer 1 aufgeführten Prämissen zugrunde.


4. Stellenübersicht (siehe Anlagen 5a – 5d)


Die Anzahl der Planstellen des AWS beträgt im Wirtschaftsjahr 2016 insgesamt 794,62 Stellen, davon 780,12 Beschäftigten- und 14,5 Beamtenstellen.

Im Wirtschaftsjahr 2017 sind bei AWS insgesamt 804,62 Planstellen ausgewiesen, davon 790,12 Beschäftigten- und 14,5 Beamtenstellen.


Wirtschaftsjahr 2016

1. Stellenstreichungen

Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen in der Abteilung Abfallwirtschaft und Altersteilzeit

Im Zuge Altersteilzeit Streichung von 1,0 Fahrer-/Vorarbeiterstelle in EG 6 in der Abteilung Abfallwirtschaft, Sperrabfall.

10-Punkte-Programm / Reduzierung der Reinigungszone I
Die Erweiterung der Reinigungszone I wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 18.12.2014 (GRDrs 678/2014) zurückgenommen und die Bildung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema beschlossen. Aus derzeitiger Sicht werden für eine im Umfang deutlich reduzierte Erweiterung der Reinigungszone I noch 3,0 von 11,0 der zum Stellenplan 2014 geschaffenen Strassenreinigungswartstellen benötigt. 2,0 Stellen werden für den zusätzlichen Reinigungsbedarf im AI-Areal benötigt. 6,0 dieser neu geschaffenen Stellen EG 2Ü können daher gestrichen werden.


2. Stellenschaffungen

a) Flächendeckende Bioabfallsammlung
Mit GRDRs 56/2014 hat der Gemeinderat am 17.07.2014 die Einführung der flächendeckenden Bioabfallsammlung beschlossen. Nach derzeitiger Planung kann mit der flächendeckenden Einführung im Juli 2015 begonnen werden. Zur Realisierung und Unterstützung der flächendeckenden Einführung ist folgendes Personal befristet bis Ende 2017 erforderlich:

1,0 Mitarbeiter Öffentlichkeitsarbeit EG 6
1,0 Sachbearbeiter Personal und Recht EG 10
1,0 Projektleiter Beratung EG 9
4,0 Sachbearbeiter Beratung EG 8
3,0 Mitarbeiter Beratung EG 6, davon 2,0 dauerhaft
4,0 Lader/Fahrer im Behälterdienst EG 4, davon 2,0 dauerhaft

Auf Dauer sind darüber hinaus notwendig:
11,0 Fahrer EG 6 ab 01.01.2016
11,0 Lader EG 3 ab 01.01.2016

b) Gesamtstädtisches Kantinenkonzept
Zur Sicherstellung des Betriebs und zur Verbesserung des Angebots in den dezentralen Kantinen des Eigenbetriebs AWS wird eine 1,0 Stelle Kantinenführer/-in EG 3 geschaffen. Dies entspricht auch dem Wunsch des Gesamtpersonalrats zur Schaffung dieser Stelle und zur Vermeidung der Beschäftigung von Leiharbeitskräften. Die Stelle ist zu 28 % gebührenfinanziert.

c) Gesundheitsmanagement
Die Personalreduzierungen in der Restrukturierung der Abfallentsorgung durch Tourenoptimierung sind seit 2015 abgeschlossen. Die zur Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen M14 bis M16 (Reduzierung der Reservequote: leistungsgeminderte Mitarbeiter, AZV-Tage, Krankenquote) erforderlichen Personalkapazitäten sind bisher nicht vorhanden. Für diese Aufgabe wird eine derzeit nicht besetzte Stelle aus der Abteilung 3 in EG 12 herangezogen.

d) Behälterwaschwagen
Im Zuge der flächendeckenden Einführung der Bioabfallsammlung ist über die in GRDrs 56/2014 genannten Maßnahmen und Bedarfe hinaus in den Jahren 2016 und 2017 jeweils die Beschaffung eines Behälterwaschfahrzeugs vorgesehen. Für das erste Fahrzeug sind ab 1.1.2016 1,0 Fahrerstelle in EG 6 und 1,0 Laderstelle in EG 3 erforderlich.

e) Wöchentliche Altpapierleerung Innenstadt
Für die Sicherstellung der wöchentlichen Altpapierleerung in der Innenstadt sind ab 2016 1,0 Fahrer in EG 6 und 2,0 Lader in EG 3 erforderlich.




f) Leitung Abteilung 3
Die bisherige Stabsstelle AWS-S wird aufgelöst und die Stelle (EG 13) für die Leitung der Abteilung 3 (bisher AWS-GF in Personalunion) verwendet.


Wirtschaftsjahr 2017

Stellenschaffungen

Flächendeckende Einführung Biotonne
Zur Vervollständigung der Personalausstattung sind ab Januar 2017 4,0 Fahrer in EG 6 und 4,0 Lader EG 3 erforderlich.

Behälterwaschwagen
Zweites Fahrzeug mit 1,0 Fahrer in EG 6 und 1,0 Lader in EG 3 ab Januar 2017.


5. Kreditaufnahme 2016/2017 (vgl. Anlage 6)

Eine Kreditaufnahme ist für 2016 und 2017 nicht geplant.


6. Kassenkredite 2016/2017 (vgl. Anlage 6)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgelegt auf rd. 20% der Betriebs- und Finanzerträge. Dies entspricht im Planjahr 2016 22,5 Mio. € und im Planjahr 2017 22,9 Mio. €.


7. Verpflichtungsermächtigung 2016/2017

Für Fahrzeugbeschaffungen wurden in 2016 1,1 Mio. € und in 2017 1,1 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen veranschlagt, die jeweils im Folgejahr fällig werden (Anlage 7). Für die Baumaßnahmen werden vor den Baubeschlüssen keine Verpflichtungsermächtigungen notwendig.


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Anlage 2a Erfolgsübersicht 2013.pdfAnlage 2a Erfolgsübersicht 2013.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2014.pdfAnlage 2b Erfolgsübersicht 2014.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2015.pdfAnlage 2c Erfolgsübersicht 2015.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2016.pdfAnlage 2d Erfolgsübersicht 2016.pdfAnlage 2e Erfolgsübersicht 2017.pdfAnlage 2e Erfolgsübersicht 2017.pdfAnlage 2f Erfolgsübersichten 2014 bis 2019.pdfAnlage 2f Erfolgsübersichten 2014 bis 2019.pdfAnlage 3a Vermögensplan 2016 Einnahmen.pdfAnlage 3a Vermögensplan 2016 Einnahmen.pdfAnlage 3b Vermögensplan 2016 Ausgaben.pdfAnlage 3b Vermögensplan 2016 Ausgaben.pdfAnlage 3c Vermögensplan 2017 Einnahmen.pdfAnlage 3c Vermögensplan 2017 Einnahmen.pdfAnlage 3d Vermögensplan 2017 Ausgaben.pdfAnlage 3d Vermögensplan 2017 Ausgaben.pdfAnlage 4 Finanzplan 2015 - 2019.pdfAnlage 4 Finanzplan 2015 - 2019.pdfAnlage 5a Stellenuebersicht 2016 Beamte.pdfAnlage 5a Stellenuebersicht 2016 Beamte.pdfAnlage 5b Stellenübersicht 2016 Beschaeftigte.pdfAnlage 5b Stellenübersicht 2016 Beschaeftigte.pdfAnlage 5c Stellenuebersicht 2017 Beamte.pdfAnlage 5c Stellenuebersicht 2017 Beamte.pdfAnlage 5d Stellenübersicht 2017 Beschaeftigte.pdfAnlage 5d Stellenübersicht 2017 Beschaeftigte.pdfAnlage 6 Kreditübersicht.pdfAnlage 6 Kreditübersicht.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdfAnlage 7 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen.pdf