Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
13/2016
GZ:
OBM
Sitzungstermin: 17.02.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Weiteres Vorgehen Fernwärmeversorgung Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 27.01.2016, öffentlich, Nr. 8

Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 26.01.2016, GRDrs 13/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) soll das Eigentum am Stuttgarter Fernwärmenetz und dessen Betrieb zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


OB Kuhn ruft den Beratungsverlauf in Erinnerung und skizziert den Rahmen zum weiteren Vorgehen. Die beschlossene Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart sei ein Transformationsprozess, der viel mit Wärme zu tun hat und mit der Frage, gehen wir optimal mit Nah- und Fernwärme um oder nicht? Es sei daher von entscheidender Bedeutung, wer das Fernwärmenetz in Stuttgart hat, ob investiert wird oder nicht, ob und wie es weiterentwickelt wird oder ob dies nicht geschieht. Die Landeshauptstadt habe in vielen einzelnen Entscheidungen und Konzessionsverfahren, z. B. beim Wasser und zuvor bei der Gründung der Stadtwerke beschlossen, diese öffentlichen Aufgabenstellungen zu rekommunalisieren. Weit sei man mit dem Konzessionsverfahren für das Strom- und Gasnetz gekommen, beim Thema Hochspannung und beim Thema Hochdruck noch nicht, weshalb man die entsprechenden Rechtsverfahren eingeschlagen habe. Bei der Frage der Fernwärme schlage die Verwaltung vor, dass die Stadt Stuttgart das Netz erstreiten soll und dieses auch betreiben soll. Das Ziel all dieser Bemühungen sei es, optimale infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, damit die Energiewende - die ein mittel- und langfristiges Projekt sein werde - in Stuttgart funktionieren kann. Dieses gelinge umso besser, je besser die strukturellen Voraussetzungen dafür sind.

Vonseiten der EnBW habe es im Zusammenhang mit der Einbringung dieser Vorlage Äußerungen gegeben nach dem Muster: "Jetzt gehen sie schon wieder vor Gericht". Selbstverständlich könne die EnBW dies kommentieren, doch habe die Landeshauptstadt Stuttgart natürlich auch das Recht, auf ihre Rechte zu dringen. Würde der Gemeinderat diese Entscheidung nicht treffen, erlischt der Anspruch auf Herausgabe des Fernwärmenetzes Ende 2016 und es entstünde ein "ewiges Monopol" für die EnBW.

Für angemessen und richtig halte er, an dieser Stelle eine Aussage zum Verhältnis zur EnBW zu machen: "Die EnBW ist ein wichtiger und willkommener Teilnehmer, wenn sie will, an der Energiewende in Stuttgart. Bei dem Papier Urbanisierung der Energiewende haben wir über diesen Punkt auch geredet. Insbesondere begrüße ich aus Luftreinhaltungsgründen sehr die Entscheidung, in Gaisburg ein Gaskraftwerk zu machen anstatt eines Kohlekraftwerks. Dies wird der Luftqualität im Stuttgarter Kessel guttun. Deshalb ist es auch richtig, wenn diese Entscheidung nicht nur getroffen wird, sondern so schnell wie möglich umgesetzt wird. Die genehmigungsrechtlichen Sachen liegen ja beim Regierungspräsidium.

Wir kooperieren mit der EnBW auch sehr gut in Zusammenarbeit mit der Netzgesellschaft und dem -betrieb. Da können wir uns wirklich nicht beklagen, da wird gut zusammengearbeitet. Natürlich gibt es strittige Fragen und selbstverständlich ist es das Recht der EnBW, vor allem bei Sachen, die profitabel sind, zu schauen, dass sie die weiterbetreiben können. Das kann man als Aufsichtsrat der EnBW wahrscheinlich geradezu verlangen. Aber wir als Stadt Stuttgart haben natürlich unsere eigenen Ziele und müssen die auch vertreten können. Und das tun wir. Deswegen ist der Punkt, wenn wir da auf eine Grundsatzentscheidung vor Gericht bestehen, keine Kampfansage an die EnBW, sondern eine ganz nüchterne, klare Entscheidung, zu klären, ob eigentlich die Fernwärme herausgegeben werden muss oder nicht."

Die EnBW habe öffentlich kommuniziert, sie habe der Landeshauptstadt viele Kooperationsangebote gemacht, welche die Stadt abgelehnt habe. Deswegen wäre es absurd, dass die Stadt Klage erhebt. Er stellt klar, diese Kooperationsangebote waren auf dem heutigen Status quo und seien immer um die Frage gegangen, was man für die Energiewende in Stuttgart noch machen könnte in den Stadtteilen. Nie hätten sich solche Angebote aber bezogen auf die Frage Betrieb des Fernwärmenetzes und der Eigentumsverhältnisse beim Fernwärmenetz. Seiner Meinung nach können auch während eines laufenden Rechtsstreits gemeinsame Projekte erfolgen in und um das Fernwärmenetz herum. Er würde sich auch freuen, wenn mehr darin investiert würde. In den letzten Jahren sei man öfters zu der Meinung gelangt, dass ein besonders starkes Interesse an Investitionen in und um das Fernwärmenetz herum gar nicht besteht. Es sei sehr gut, wenn sich dies nun ändert.

Die Vorstellung jedoch, dass die EnBW so lange ein Rechtsstreit anhängig ist, in das Netz nicht investieren werde, betrachte er an zwei Stellen für verfehlt: "Erstens, es ist in den letzten Jahren wenig investiert worden ohne Rechtsstreit. Zweitens, wenn investiert wird, ist es für die Frage, zu welchem Ertragswert wird das Netz überstellt, wenn wir gewinnen, auch eine relevante Frage. Das kann nicht den Alltag bestimmen, dessen, was jetzt mit dem Netz geschieht. Und ich sage nochmal, ganz unabhängig von der Klärung des Grundsatzstreites sind alle Investitionen, die der Energiewende in Stuttgart dienen, willkommen. Und wir haben natürlich eine konstruktive Haltung und Art darüber zu reden mit allen Verfahrensbeteiligten."

OB Kuhn begrüßt an dieser Stelle Herrn Albrecht, welcher als Fachmann in den Fragen, "wem was zusteht, wie die Rechtsprechung ist, wie die Bundeskartellbehörden Einschätzungen trifft" dem Ausschuss zur Verfügung stehe.

StR Kotz (CDU) dankt für diese Zusammenfassung, insbesondere auch zu den Themen Investitionen und Ausbau des Netzes. Auch nach seiner Meinung kann nicht zugelassen werden, dass mit 31.12.2016 ein Monopol entsteht, welches in privatgesellschaftlicher Hand ist. Wenn es ein solches Monopol gibt, dann besser in der öffentlichen Hand der Kommune als in anderen Konstruktionen. Daher sei es notwendig, diesen juristischen Schritt zu gehen, wenngleich man sich gewünscht hätte, es wäre ohne ihn gegangen. "Vielleicht kommt ja durch unseren Beschluss morgen im Gemeinderat noch etwas Bewegung in die Sache hinein." Das angestrebte Verfahren sei nicht ganz einfach, denn es gebe keine vergleichbaren Fälle, auf welche man sich beziehen kann.

An einem Punkt unterscheide sich die Ansicht seiner Fraktion jedoch gegenüber dem Verwaltungsvorschlag. Dies betreffe die Frage des Betriebs, wo man sich dafür ausspreche, dann darüber zu entscheiden, wenn gerichtlich positiv über den Anspruch der Herausgabe des Netzes entschieden wurde und zudem mehr Informationen und Daten als Grundlage für eine Entscheidung vorliegen. Er erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass über alle Fraktionen hinweg in breitem Konsens ein Interessenbekundungsverfahren, eine Konzessionsvergabe beim Fernwärmenetz beschlossen wurde. Aus diesem Grund bittet er darum, die Ziffer 1 des Beschlussantrags aufzutrennen in eine Ziffer 1 a zur Frage des Eigentums am Stuttgarter Fernwärmenetz und eine Ziffer 1b zur Frage des Betriebs.

StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) hält es für notwendig, die Vorlage zu beschließen, um die Energiewende voranzubringen, da ansonsten der Gestaltungsspielraum Ende des Jahres erlöschen wird. Die Klage erfolge auch im Sinne des Bürgerbegehrens. Bei der Frage des Betriebs des Fernwärmenetzes vertrete ihre Fraktion eine andere Auffassung, weshalb sie EBM Föll darum bittet, die rechtlichen Gegebenheiten zu erklären. Für die Fernwärme bestehe eine andere rechtliche Voraussetzung, weshalb ihre Fraktion der Vorlage unverändert zustimmen werde. Mit den Stadtwerken habe man einen Akteur gegründet, der in diesem Bereich vor Ort tätig sein will, sodass aus diesem Grund auch der Betrieb übernommen werden soll.

Dem schließt sich StR Pfeifer (SPD) an. Seine Fraktion sei der festen Überzeugung, "Energiewende heißt auch Wärmewende". Es handle sich um einen Gesamtkomplex, welcher strategisch miteinander zu bearbeiten sei. Im Hinblick auf die Pressemeldungen und die Kooperationsangebote der EnBW, die nach der letzten Beratung in der Öffentlichkeit waren, dankt er für die Klarstellung des Vorsitzenden. Er ist der Meinung, dass unabhängig von den Klagen eine gute Zusammenarbeit möglich ist und bereits praktiziert wird. Es sei einmal aus zeitlichen Gründen, aber auch als politisches Signal wichtig, deutlich zu machen, dass die Landeshauptstadt das Fernwärmenetz übernehmen will. Da es bundesweit ein erstmaliges Verfahren ist, schauen viele Kommunen darauf, wie es ausgehen wird.

Anders als die CDU sehe man durch die Formulierung "soll" in Ziffer 1 des Beschlussantrags keine Festlegung. Vielmehr werde eine Absicht erklärt, bei welcher im Lichte der Konditionen zum jeweiligen Zeitpunkt geprüft wird, was ist der beste Weg. Seine Fraktion möchte das Signal geben, auch den Betrieb übernehmen zu wollen. Daher stimme man der Vorlage heute wie auch im Gemeinderat zu und hoffe weiterhin, dass zwischen den notwendigen Schritten und dem tatsächlichen Einreichen der Klage "der Erkenntnisprozess wächst, dass andere Verfahren vielleicht günstiger wären".

StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) erinnert daran, dass er bereits vor über zehn Jahren als einziger Stadtrat Stadtwerke beantragt hatte. Schon damals sei klar gewesen, dass die Fernwärme zum integralen Bestandteil einer dezentralen kommunalen Energiewende gehört. Dieser Vorgang zeige, "dass es sich lohnt, dicke Bretter zu bohren". Aus seiner Sicht sei dieses Brett jedoch erst gebohrt, wenn der Betrieb dieses Fernwärmenetzes bei der Stadt liegt. Er habe was den Betrieb anbelangt keinerlei Bedenken, da die EnBW offensichtlich Geld damit verdient. Im anderen Fall würde sie der Stadt das Ganze gerne hergeben.

Für die Hinhaltetaktik der EnBW habe er keinerlei Verständnis, da dies zum Schaden der Stadtwerke und zum Schaden der Landeshauptstadt sei. Es seien nicht nur entgangene Gewinne, sondern beim Wasser drohe ein richtiges Problem, wenn durch Freihandelsabkommen wie TiSA eine Rekommunalisierung solch wichtiger Infrastruktur ausgeschlossen werden würde. Dann könne das zentrale Lebensmittel Wasser nicht zurück in Bürgerhand, obwohl es diesbezüglich schon lange klare Bürgerbegehren wie auch den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gibt. Er lasse auch nicht gelten, dass jemand im Aufsichtsrat der EnBW nicht anders könnte. "Die Energiewende ist eine zentrale Überlebensfrage der Menschheit. Und wenn man da immer nur als politische Vertreter auf irgendwelche ökonomischen Zusammenhänge bei der EnBW verweist, dann finde ich das deutlich als zu kurz gesprungen." Die Fraktionsgemeinschaft stimme der Vorlage mit der klaren Ansage zu, auch den Betrieb für die Fernwärme bei der Landeshauptstadt zu wissen.

StRin von Stein (FW) weist darauf hin, dass es laut Vorlage um eine simple juristische Klärung geht, "können wir das Netz bekommen und wie funktioniert dieses?" Es gehe nun darum, diesen ersten Schritt zu tun, damit die Chance überhaupt gewahrt werden kann, das Fernwärmenetz zu erwerben, da seit 31.12.2013 der Konzessionsvertrag beendet ist. Sie hält das Vorgehen der Verwaltung für nachvollziehbar, da erst dann, wenn das Netz erworben werden kann, sich vertieft Gedanken über die Konditionen gemacht werden können. Anschließend dann sei zu klären, wie der Betrieb aussehen soll. Der Verwaltungsvorlage stimme sie daher gerne zu.

StR Prof. Maier (AfD) unterstreicht, die Netze in der Energieversorgung wie auch in der Wasserversorgung sollten in kommunaler Hand sein. Es gebe zudem den systemischen Grund, "dass wir private Monopole insbesondere wenn sie Ewigkeitsstatus beanspruchen, nicht akzeptieren". Er kann die Bitte um Aufteilung der Ziffer 1 des Beschlussantrags zwar nachvollziehen, doch gehe er davon aus, mit der Andeutung einer Kompromisslinie bereits jetzt die Verhandlungsposition der Stadt nicht zu verbessern. Daher werde seine Fraktion der Vorlage in unveränderter Form zustimmen.

StR Dr. Oechsner (FDP) verweist auf die Schwierigkeit, als Liberaler überhaupt dem zuzustimmen. Er persönlich sei "ein großer Verfechter des natürlichen Monopols, soll heißen, die Netze an sich - egal welche - gehören selbstverständlich in kommunale Hand." Weil es was den Betrieb angeht wieder ganz anders aussehe, schließt er sich der Bitte der CDU-Fraktion an. Es könne eine Option sein, den Betrieb in kommunaler Hand zu halten, dies sei jedoch nicht zwingend notwendig. Auch sehe er keinen Grund, über die Übernahme des Betriebs jetzt schon abzustimmen. Sofern der Bitte, die Beschlussantragsziffer 1 zu trennen, nicht nachgekommen wird, könne er der Vorlage nicht zustimmen.

Die rechtliche Grundlage betreffend informiert EBM Föll, die Fernwärme falle - so wenig wie das Wasser - unter das Energiewirtschaftsgesetz. Unter jenes fallen ausschließlich Strom und Gas, für die im Energiewirtschaftsgesetz ein entsprechendes Verfahren gesetzlich vorgeschrieben sei. Bei Fernwärme und Wasser bestehe - wie im damaligen Rechtsgutachten zum großen Bürgerbegehren (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) von der Kanzlei Dolde, Mayen dargelegt wurde - die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe, sofern bestimmte Voraussetzungen, z. B. dass dies in einer Gesellschaft stattfindet, die von der Stadt Stuttgart unmittelbar oder mittelbar beherrscht wird. Darüber hinaus gehe es um Relationen was Drittumsätze anbelangt, weshalb man nicht in der bestehenden Netzgesellschaft Strom-Gas platzieren kann, sondern eine eigenständige Wärmegesellschaft brauchen würde, um die Drittgeschäftsobergrenzen einzuhalten. All dies sei eindeutig gestaltbar und rechtlich zulässig - wenn man dieses will. Letztere Festlegung müsse der Gemeinderat treffen.

Wenn keine Inhouse-Vergabe vorgenommen wird und unter der Voraussetzung, dass die Stadt rechtlich obsiegt bezüglich des Herausgabeanspruchs und es kein Ewigkeitsrecht ist, dann wäre ein Konzessionsverfahren nach den Vorgaben des Europäischen Rechts durchzuführen. Dieses müsse - wie schon in den Bereichen Strom und Gas - transparent und diskriminierungsfrei erfolgen.

Inhaltlich mache es sehr wohl Sinn, Eigentum und Betrieb in einer Hand zu haben, unterstreicht er nachdrücklich. Nicht ohne Grund habe der Gemeinderat in den Konzessionsverfahren Strom und Gas Wert darauf gelegt, dass keine Verpachtungslösung zum Zuge kommt, sondern, um einen inhaltlichen Gestaltungsanspruch erfüllen zu können, dass Eigentum und Betrieb in einer Hand liegen. Dies erreiche man schrittweise bis 2019 im Bereich des Strom- und Gasnetzes, wo ab 1.1.2019 die sogenannte große Netzgesellschaft Eigentum und Betrieb in einer Hand haben wird.

"Energiewende heißt, dass im Prinzip Strom, Gas und Wärme zusammenwachsen und sehr viel stärker miteinander in Verbindung stehen als dies in den zurückliegenden Jahrzehnten der Fall war." Noch könne man nicht absehen, welche Entwicklungen es in den nächsten 20, 30 oder 40 Jahren geben wird, doch müsse davon ausgegangen werden, dass der Verbund zwischen Strom, Gas und Wärme sehr viel intensiver sein wird als es gegenwärtig der Fall ist. Gerade deswegen mache es Sinn, auch den Betrieb in diesem Verbund zu haben, weil nur das Eigentum zu haben, lediglich eine gute Finanzanlage wäre, aber für die Energiewende eigentlich keine Relevanz hätte. Er halte es für richtig, zum jetzigen Zeitpunkt klarzumachen, dass die Stadt Stuttgart nicht nur das Eigentum haben will, sondern auch den Betrieb, um das Zusammenwachsen von Strom, Gas und Wärme sicherstellen zu können. Er bittet darum, dem Beschlussantrag in der vorliegenden Form zuzustimmen.

StR Kotz bleibt bei seiner Bitte, die Beschlussantragsziffer 1 in zwei Teile aufzugliedern, da seine Fraktion bei der Frage des Eigentumserwerbs am Stuttgarter Fernwärmenetz zustimmen wolle, aber nicht zum heutigen Zeitpunkt über die Frage des Betriebs des Fernwärmenetzes entscheiden möchte. Der Beschlussantragsziffer 2 wiederum werde man zustimmen. Er kündigt an, auch im Gemeinderat eine entsprechende Abstimmung zu beantragen.

StR Dr. Oechsner schlägt vor, die Ziffer 1 a wie die bisherige Ziffer 1 ohne die Worte "und dessen Betrieb" zu formulieren. Die Ziffer 1 b könnte dann heißen: "Die Landeshauptstadt Stuttgart strebt zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Übernahme des Betriebs an." Mit einer solch offenen Formulierung könne jeder zustimmen. StR Kotz lehnt diesen Vorschlag ab.

EBM Föll macht darauf aufmerksam, im Falle einer Aufspaltung der Ziffer 1 wie von StR Dr. Oechsner vorgeschlagen übernehme man nicht mehr 1:1 den Inhalt des Bürgerbegehrens, weil dann die Begründung in der Vorlage nicht mehr stimmig sei. Wenn die Frage des Betriebs offen bleiben soll, dann müsse über das Bürgerbegehren separat entschieden werden. Wie ausgeführt, sei dies im Prinzip - was das Grundanliegen angeht - ein zulässiges Bürgerbegehren, wenngleich die Begründung zum Bürgerbegehren kritische Punkte enthalte, aus der sich eine Nichtzulässigkeit ergeben könnte. Er spreche ganz bewusst im Konjunktiv, da dies eine Rechtsfrage sei, zu der er heute keine abschließende Meinung äußern könne und möchte. Insofern rate er dazu, der Bitte von StR Kotz zu folgen und über die von ihm vorgetragenen Formulierungen getrennt in 1 a und 1 b abzustimmen.

Für StR Körner ist wichtig, dass es bei einem Soll-Beschluss zum Betrieb bleibt. Er empfiehlt ebenfalls über die von StR Kotz vorgetragene Variante abzustimmen. Damit ermögliche man es möglichst vielen Fraktionen, für den Grundsatzbeschluss "Übernahme und Eigentum" im Boot zu bleiben, was bei diesem bedeutenden Thema wichtig sei. StR Dr. Oechsner zieht daraufhin seinen Formulierungsvorschlag zurück.



OB Kuhn lässt abschließend über den Beschlussantrag in der von der CDU-Fraktion beantragten Fassung abstimmen:

1a) Die Landeshauptstadt Stuttgart soll das Eigentum am Stuttgarter Fernwärmenetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.

Er stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

1b) Die Landeshauptstadt Stuttgart soll den Betrieb des Stuttgarter Fernwärmenetzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt übernehmen.

Er stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 11 Ja- und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zu.



2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Er stellt fest: Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.


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