· Gültigkeit eines Gutscheins: 12 Monate
· Vielfältig nutzbar für Mitgliedschaften, Sportkurse, Sportcamps, etc.
· Verteilung über die Kitas an 4- und 5jährige Kinder
· Abrechnung der Gutscheine zwischen Sportverein und Sportverwaltung
Rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wird dem Gemeinderat über die Erfahrungen bei der Einführung des minisport Gutscheins berichtet. Dabei werden insbesondere auch Auswirkungen auf die laufende Vereinsförderung (für Kinder und Jugendliche bzw. für Jugendleiter) und andere Fördertatbestände der Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung, die sich am Anteil minderjähriger Vereinsmitglieder orientieren sowie eventuelle Veränderungen bei den Sachkostenbeiträgen für Sportstättennutzung und auf den künftigen Bedarf bzw. Bereitstellung von Sportstätten dargestellt. Das vorliegende Konzept stellt die für die Einführung des Gutscheins relevanten Punkte ausführlich dar.
Finanzielle Auswirkungen Für die Abrechnung der Gutscheine sind im Teilergebnishaushalt des Amts für Sport und Bewegung im Amtsbereich 5204210 Sportförderung, zweckgebundene Mittel von 275.000 EUR im Jahr 2018 und 550.000 EUR ab 2019 als Teilansatz in der Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke veranschlagt (Auftrag 52SF0206 „minisport Gutscheine“). Alle weiteren Aufwendungen zur Einführung und Umsetzung der Konzeption werden aus dem Budget des Amts für Sport und Bewegung finanziert.
Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dr. Martin Schairer Anlagen Konzeption minisport Gutschein <Anlagen> zum Seitenanfang