Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
386
23
VerhandlungDrucksache:
553/2019
GZ:
T
Sitzungstermin: 17.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze
- Stand der Baumaßnahme
- Vorläufige Neufestsetzung der Gesamtkosten
- Vergabe betriebs- und sicherheitstechnische Aus-
stattung, Tunnelbeleuchtung
- Honorarerhöhungen
- Finanzierung

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.07.2019, öffentlich, Nr. 351a

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 6 Gegenstimmen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 01.07.2019, GRDrs 553/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Bericht zum Stand der Baumaßnahme

Vom Bericht zum Stand der Baumaßnahme B 10 Rosensteintunnel mit B 10/B 14 Verbindung am Leuze wird Kenntnis genommen.

2. Vorläufige Neufestsetzung der Gesamtkosten 3. Vergabe B 10 Rosensteintunnel, 4. Vergabe B 10/B 14 Verbindung am Leuze, Straßenbeleuchtung 5. Honorarerhöhungen

5.1 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen:
5.2 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen: 5.3 Honorarerhöhung für Ingenieurleistungen,
Prüfingenieur Baubereich B 10 Rosensteintunnel

Frank Breinlinger, Tuttlingen/Stuttgart

Das bereits zur Verfügung gestellte Gesamthonorar wird von 135.000 EUR um 40.000 EUR auf 175.000 EUR erhöht.


6. Finanzierung

6.1 Die Fortschreibung der mit GRDrs 874/2018 festgesetzten Gesamtkosten von 331.200.000 EUR (incl. Eigenleistungen von 15.125.000 EUR, bereinigt um einklagte Rückzahlungsansprüche) um 13.810.000 EUR (incl. Eigenleistungen von 780.000 EUR) auf 345.010.000 EUR (incl. Eigenleistungen von 15.905.000 EUR) wird beschlossen.

6.2 Die Gesamtauszahlungen von 329.105.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt beim Projekt 7.665003 - Rosensteintunnel, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Jahr 2019 und früher 297.205.000 EUR
Jahr 2020 14.000.000 EUR
Jahr 2021 17.900.000 EUR

6.3 Der Mehrbedarf von 13.810.000 EUR (davon Auszahlungen von 13.030.000 EUR und Eigenleistungen von 780.000 EUR) wird als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt.

7. Begleitmaßnahmen beim Eigenbetrieb SES



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 5 Gegenstimmen ohne Aussprache mehrheitlich zu.

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