Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 57/2017
Stuttgart,
06/14/2017



Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017



Beschlußantrag:

1. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird interimsweise – bis zur langfristigen Etablierung von geeigneten Ganztagesangeboten nach Abschluss und Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus dem derzeit laufenden „Masterplan für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“ die bisher unentgeltliche Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab sofort – entsprechend dem Bedarf der Eltern - von 8 auf 15 Stunden erweitert und damit der Standard von Grundschulen eingeführt.

2. Für diese Standardverbesserung wird die Verwaltung ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von bis 2,51 Vollzeitkräften außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.

3. Bei entsprechendem Bedarf wird die Verwaltung ermächtigt, interimsweise auch das in Grundschulen vorgesehene Angebot der Flexiblen Nachmittagsbetreuung bis maximal 17:00 Uhr ohne erneuten Gemeinderatsbeschluss einzurichten und das hierfür notwendige Personal im Umfang von bis zu 5,39 Stellen außerhalb des Stellenplans unbefristet einzustellen bzw. vorhandene Verträge zu erweitern. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.

4. Über derartige Einrichtungen und Personalschaffungen wird im Rahmen eines Erfahrungsberichtes nach den Haushaltsplanberatungen informiert.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Der Gemeinderat hat am 23.3.2000 (GRDrs. 594/199) die unentgeltliche Betreuung an den 11 damaligen Sonderschulen , heute Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ-L), mit jeweils einer Gruppe und einer Betreuungszeit von 6 Std. pro Woche beschlossen. Mit GRDrs. 483/2001 wurden die unentgeltliche Betreuung von 6 auf 8 Stunden erhöht und weitere Gruppen eingerichtet.

Der Betreuungsumfang in SBBZ-L wurde seither nicht erhöht, obwohl im Jahr 2002 in Grundschulen die sogenannte „Flexible Nachmittagsbetreuung“ bis 17:00 Uhr sowie ab 2012 Schülerhäuser und Ganztagesgrundschulen einführt wurden, so dass derzeit für rund 70% der Grundschulkinder ein Ganztagesangebot zur Verfügung steht.

Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 gab es in 9 SBBZ-L insgesamt 14 Gruppen mit je 8 Stunden Betreuung. Pro Gruppe werden maximal 12 Kinder von einer Person betreut. Ergänzend werden AG-Angebote über das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung oder des Landesprogramms Jugendbegleiter angeboten.

Die Betreuung in SBBZ-L stellt an das Personal besonders hohe Anforderungen:
Die meisten Kinder kommen nach wie vor aus finanziell schlecht gestellten Familien. Die Schulen beschreiben einen großen Teil ihrer Schüler als „verhaltensauffällig“. Bereits im Jahr 2001 lautete die Begründung für die Erhöhung des Stundenumfangs, dass es schwierig sei, kompetente und fachliche versierte Betreuungskräfte für einen derart geringen Beschäftigungsumfang zu finden.

Nach 15 Jahren Erfahrung in der Gewinnung von Betreuungspersonal für das Angebot der Verlässlichen Grundschule hat sich gezeigt, dass diese Aussage mehr denn je zutrifft und sich die Situation durch den Fachkräftemangel im Bereich der pädagogischen Fachkräfte darüber hinaus noch verschärft hat.

Betreuungskräfte in SBBZ-L arbeiten in der Regel allein oder zu zweit. Eine Einarbeitung von Einsteigern durch Kollegen scheidet daher weitgehend aus. Bei der Personalauswahl muss daher auf einschlägige Erfahrung der Bewerber geachtet werden. Diese ist jedoch mit zunehmendem Fachkräftemangel immer seltener vorhanden.

Die Schulleitung der Hasenbergschule hat sich aktuell mit einem Schreiben an einen breiten Verteiler gewandt, um auf das genannte Problem der Personalgewinnung aufmerksam zu machen. Da die Schulleitung in der Aufstockung auf 15 Stunden pro Gruppe/Woche eine Lösung des bestehenden Problems sieht, wird dies zur Sicherung des Fortbestehens dieses Angebots an der Hasenbergschule erprobt.

Des Weiteren erfolgte der Hinweis, dass die Eltern von Kindern in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Stuttgart keine echte Wahlfreiheit haben, wenn sie für ihre Kinder eine ganztägige Betreuung benötigen, da an SBBZ – im Gegensatz zu inklusiv beschulenden Ganztagesgrundschulen – keine adäquate Betreuung angeboten werden kann.

Durch den derzeit laufenden Schulentwicklungsprozess – Masterplan für die SBBZ – soll insbesondere geklärt werden, welche Standortentwicklung sich gerade für die 11 SBBZ-L abzeichnet, die erhebliche Schülerverluste durch die inklusive Beschulung an Regelschulen zu verzeichnen haben. Dies führt dazu, dass vermehrt die Stellen der stellvertretenden Schulleitungen weggefallen und viele Schulleitungsstellen zudem vakant sind. Basierend auf den Ergebnissen des „Masterplans SBBZ“ kann zu gegebener Zeit die Weiterentwicklung der SBBZ-L in der Primarstufe zu tragfähigen Ganztageschulen untersucht werden. Dies wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bis zur Umsetzung einer noch zu erarbeitenden Lösung wäre die Verbesserung des Angebotes der Verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung ein praktikabler Weg, um den Eltern dieser Schüler zumindest eine Zwischenlösung anbieten zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die in der Grundschule übliche Praxis im Bereich der Verlässlichen Grundschule und bei Bedarf auch in der flexiblen Nachmittagsbetreuung zu übernehmen, um auch hier kurzfristig auf die Bedarfe der Eltern und Kinder in der Primarstufe der SBBZ-L reagieren zu können.

Die Ermittlung, mit wie vielen Plätzen und mit welchen Betreuungszeiten im kommenden Schuljahr gerechnet werden muss, erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung. Die Ermächtigung bis 17:00 Uhr wird von den Eltern sicher nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, da die meisten Kinder eine so lange Betreuungszeit gar nicht durchstehen. Die Schulen sind auch hier aktiv und wirken zum Wohle der Kinder auf die Eltern ein. Die Möglichkeit, im Einzelfall auch mehr als 15 Stunden pro Woche anzubieten, sollte jedoch grundsätzlich gegeben sein.



Finanzielle Auswirkungen

Für eine Verlängerung der Betreuungszeit in 14 Gruppen von 8 auf 15 Wochenstunden werden bis zu 2,51 Vollzeitkräfte mit einem finanziellen Gegenwert von 126.500 € außerhalb des Stellenplans unbefristet eingestellt. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.

Für eine weitere Verlängerung der Betreuungszeit auf maximal 30 Wochenstunden (7:00 – 17:00 Uhr) werden bis zu 5,39 Stellen mit einem finanziellen Gegenwert von 270.500 € außerhalb des Stellenplans unbefristet eingestellt bzw. vorhandene Verträge erweitert. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 werden die Ermächtigungen in Stellen umgewandelt.


Landeszuschüsse für zusätzliche Betreuungsgruppen werden momentan nicht gewährt, sind aber nach Aussagen des Kultusministeriums im 2. Ganztagesgipfel ab dem Schuljahr 2018 / 2019 erneut zu erwarten.


Beteiligte Stellen

Referate AKR und WFB




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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