Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
49
3
Verhandlung
Drucksache:
1400/2015
GZ:
T
Sitzungstermin:
02.03.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
Herr Klenk (HochbA)
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Kostenfeststellungen des Hochbauamts für Bauvorhaben der Jahre 2010 - 2011
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 05.02.2016, GRDrs 1400/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die noch ausstehenden Kostenfeststellungen des Hochbauamts für in den Jahren 2010 bis 2011 fertig gestellte Bauvorhaben (siehe Anlage 1)
mit Gesamtkosten von 68.094.061,37 € werden anerkannt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von StR
Kotz
(CDU), er nimmt Bezug auf die Anlage 1 der Vorlage, werden die Kostensenkungen gewürdigt. Sinngemäß äußern sich StRin
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE) und StR
Körner
(SPD). StR
Körner
teilt mit, die Architektenkammer habe vor einigen Wochen Projekte beispielhaften Bauens in Stuttgart ausgezeichnet. Darunter hätten sich erfreulicherweise viele städtische Projekte befunden. Für die Zukunft hält er es in der Folge für dringend geboten, und dies wird von StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) unterstützt, das Know-how des Hochbauamtes im Blick zu haben. Im Jahresbericht dieses Amtes könne nachgelesen werden, dass von dort kapazitätsbedingt kaum noch Projekte selbst betreut werden. Mittlerweile belaufe sich die Fremdvergabequote auf nahezu 100 %, obwohl sich die Stadt selbst vorgenommen habe, mindestens 20 % selbst abzudecken.
Die zum Teil zweistelligen Kostenunterschreitungen veranlassen StRin
von Stein
(FW), die sich wie StR Rockenbauch dem Lob an das Hochbauamt anschließt, zu der Frage, ob diese nicht auch auf zu großzügige Planungen zurückzuführen sind.
Herr
NN
(Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht)
bedankt sich für das Lob. Er wolle dieses an die Kolleginnen und Kollegen weitergeben. An StRin von Stein gewandt informiert er, die sehr hohen Kostenunterschreitungen würden im Wesentlichen Sporthallen betreffen. Da bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik im Steuerbereich die Zuführungssätze nicht richtig ausgewiesen worden seien, seien in diesem Bereich die Kostenunterschreitungen deutlich höher als in anderen Bereichen.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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