Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.
Auch 2018 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:
1.1.1 Entwicklungen am Arbeitsmarkt
Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird in 2018 ähnlich wie in 2017 vermutet. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich der bereits im Sommer 2016 erkennbare Anstieg bei der Zahl der Arbeitslosen in Folge der Zunahme von arbeitsuchenden Flüchtlingen im Rechtskreis SGB II die Arbeitslosigkeit weiter fortsetzen wird.
1.1.2 Erwartete Leistungsberechtigte
Das Jobcenter Stuttgart geht für 2018 von durchschnittlich 32.144 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und 23.730 Bedarfsgemeinschaften aus. Bis Ende des Jahres 2018 erwartet das Jobcenter einen kontinuierlichen Anstieg auf 23.873 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 44.776 Leistungsberechtigten (32.260 erwerbsfähige und 12.516 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Es wird erwartet, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Flüchtling leben, von voraussichtlich 5.619 im Dezember 2017 auf einen Wert von 6.536 im Dezember 2018 steigt. Von dieser erwarteten Zahl werden 5.560 nach dem 1. Januar 2015 erstmalig durch das Jobcenter betreut werden. Für 2018 wird im Jobcenter daneben mit einem durchschnittlichen Bestand von 4.050 alleinerziehenden ELB, 1.470 ELB mit einer Schwerbehinderung sowie 19.900 Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gerechnet.
1.1.3 Verfügbare Ressourcen
Wichtige Erfolgsfaktoren für die Zielerreichung sind die Planung des Eingliederungsbudgets und der Personalausstattung. Die Planung richtet sich nach der erwarteten Marktsituation sowie der vermutlichen Finanzausstattung. Der Rahmen für die Gestaltung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird mitbestimmt durch die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Als Budget für Eingliederungsleistungen werden dem Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 24.110.400 EUR und für die Verwaltungskosten 33.905.516 EUR zugewiesen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt in Höhe von 732.714 EUR erforderlich. Das zugewiesene Gesamtbudget ist um 2.069.525 EUR und damit um 3,7 Prozent höher als im Jahr 2017. Für klassische Eingliederungsleistungen und Leistungen nach §§ 16e n. F., 16f und 16h SGB II standen 2017 abschließend Mittel in Höhe von 24.621.326 EUR zur Verfügung. Durch Umschichtungen in Höhe von voraussichtlich 1 Mio. EUR vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt standen 23.621.326 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung, von denen 2017 vermutlich 23.282.322 EUR ausgegeben werden. Da der Fokus auf die Integration von Leistungsbeziehenden in Arbeit 2018 beibehalten werden soll, werden dadurch die Mittel im Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sowie der Förderung von Arbeitsverhältnissen und der Einstiegsqualifizierung ansteigen. Bei den Mitteln für eingekaufte Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und Wiedereingliederung sind entsprechende Kürzungen erforderlich, die überwiegend durch eine bedarfsgerechte Anpassung an Platzzahlen erreicht werden können. Das Budget für Arbeitsgelegenheiten und Einstiegsgeld kann stabil gehalten werden. Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss (BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich 1.306.178 EUR für das Jahr 2018 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.
· Mit der erneuten Teilnahme am Landesarbeitsmarktprogramm Baustein Passiv-Aktiv-Tausch Plus zum 1. Juli 2017 mit insg. 53 Plätzen soll an die guten Integrationserfolge des Vorgängerprojektes angeknüpft werden und die Vermittlung von Langzeitleistungsbeziehenden in den ersten Arbeitsmarkt gesteigert werden.
· Das Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit NIFA (Zuschuss im Haushaltsjahr 2018: 65.800 EUR) wird im Jahr 2018 fortgeführt.
· Das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ läuft im April 2018 aus.
1.2 Handlungsfelder und operative Schwerpunktthemen
Zu den 2018 weiter relevanten Handlungsfeldern und Schwerpunktthemen gehört die:
1.2.1 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
Jugendliche ohne Schulabschluss oder lediglich mit einem Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung einzumünden. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die inzwischen gesetzlich normierte Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten. Nichtaktivierungs-Leistungsberechtigte nach § 10 SGB II (z. B. Schüler/-innen, Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote. Als Instrumente zur Förderung von jungen Erwachsenen kommen neben dem ausbildungsorientierten Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem · die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), · die Einstiegsqualifizierung (EQ), · die Assistierte Ausbildung, · die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „BaEplus (Ausbildungschance)", sowie · Förderung schwer zu erreichender junger Menschen in Betracht. Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2018 an die Agentur für Arbeit übertragen. Für ausbildungsmarktferne junge Menschen stehen insbesondere folgende Angebote und Projekte zur Verfügung:
1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen
Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb bleibt die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart.
1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III bleiben auch in 2018 ein bevorzugtes individuell und bedarfsgerecht ausgestaltbares Förderinstrument zur Unterstützung der Leistungsberechtigten des Jobcenters bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt die unterschiedlich ausgeprägten Einschränkungen, Ressourcen und Kompetenzen der Leistungsbeziehenden. Sie sind hinsichtlich der Dauer, der Betreuungsintensität und ihrem methodischen Vorgehen differenziert ausgestaltbar. Dabei besteht ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen, die vorrangig die Integration in Arbeit fördern und Maßnahmen, die dem Abbau und der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen. Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 60 Prozent (Juni 2017). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2018 seine Aktivitäten fortführen, die der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegenwirken. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung in Vergabemaßnahmen ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung zu erwarten. Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung wird mit 156 Maßnahmenplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt. Besonders verfestigte komplexe Fallkonstellationen sollen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz aufgegriffen werden, um Perspektiven direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Da mit diesem Ansatz sehr gute Erfolge erzielt werden, soll im Jahr 2018 das Angebot ausgeweitet werden. Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der sogenannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt 28,5 Prozent (Juni 2017). Dabei beziehen 4.170 der 8.957 erwerbsaufstockenden Personen ein Einkommen von bis zu 450 EUR im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2018 weiter intensiv gefördert. Dazu steht die Maßnahme Step up II zur Verfügung ebenso wie eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet. Ziel ist es, den Beschäftigungsumfang bzw. das Arbeitsentgelt der Erwerbsaufstockenden weiter zu erhöhen. Aufgrund der intensiven und individuellen Unterstützungsmöglichkeiten, die die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung bieten und die Integration in Arbeit nachhaltig befördern können, wird auch 2018 für diesen Bereich ein großer Teil des Eingliederungstitels aufgewendet, nämlich 45,86 Prozent (10.720.373 EUR). 2017 werden für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung statt der veranschlagten 11.109.279 EUR voraussichtlich insgesamt 10.944.934 EUR ausgegeben.
1.2.2.2 Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung
Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2018 mit 416 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 94 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss und 25 Förderungen von Arbeitsverhältnissen ein besonders gewichtiger Förderschwerpunkt. Für Arbeitsgelegenheiten werden im Jahr 2017 vermutlich insgesamt 2.651.454 EUR ausgegeben. Dieses Budget wird 2018 ein um ca. 10 Prozent auf 2.452.316 EUR gekürztes Budget ausgewiesen. Dennoch stehen für die einzelnen Arbeitshilfeträger in 2018 auch die Mittel zur Verfügung, die auch 2017 für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten an sie geflossen sind, da die Maßnahmenkostenpauschalen für den Januar 2018 aus Haushaltsmitteln des Jahrs 2017 im Dezember 2017 überwiesen werden und somit 2018 nur Ausgaben für 11 Monate anfallen. Die Mittel für den Beschäftigungszuschuss werden gesondert zugeteilt und kommen nicht aus dem Eingliederungstitel. Für die öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 sind Mittel in Höhe von 4.423.598 EUR vorgesehen (Vorjahr: insgesamt 4.535.925 EUR).
1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung
Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die Strategie "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen. Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die
1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden
Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen. Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten:
1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben können. Das betrifft zuvorderst den Bereich der Arbeit. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden,
1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl
Der Zugang von Geflüchteten und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II stellt auch das Jobcenter weiterhin vor große Herausforderungen. Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende 2018 mit rund 5.560 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen mit Zugang nach dem 1. Januar 2015 und damit mit rund 881 zusätzlichen Flüchtlingen gegenüber der Hochrechnung zum Jahresende 2017 (4.679 Flüchtlinge). Diese Prognose ist aufgrund der unsicheren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher bleibt es weiterhin erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf anzupassen. Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes haben ein Recht auf alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II. Somit kommt dem Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zu. Um dieser optimal begegnen zu können, war eine organisatorische Anpassung notwendig: Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordert ein ausgeprägtes zielgruppenspezifisches Wissen - sowohl zu den Bedarfen der geflüchteten Menschen als auch zu den Angeboten relevanter Netzwerkpartnerinnen und -partnern. Zudem muss die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Daher wurde für geflüchtete Menschen die Abteilung "Migration und Teilhabe" (MuT) zum 01.09.2016 neu geschaffen. Die Planung begann im Herbst 2015. Nach der Gründung der Abteilung im September 2016 eröffnete im Dezember 2016 die erste Liegenschaft. Seitdem befindet sich die Abteilung Migration und Teilhabe im Aufbau, der - je nach zur Verfügungsstellung der erforderlichen Liegenschaften - voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein wird. Die Abteilung Migration und Teilhabe besteht aus drei Sachgebieten.
1.3 Arbeitsmarktprogramm 2018
Das Arbeitsmarktprogramm 2018 umfasst alle Eingliederungsleistungen mit den jeweiligen finanziellen Budgets. Es wurde unter Berücksichtigung der Jobcenter-Strategie, der Schwerpunktziele und der Ressourcen konzipiert. Die folgende Tabelle stellt die Budgets, gegliedert nach einzelnen Eingliederungsleistungstypen, dar. Eine differenzierte Darstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Geschäftsplan (Anlage 1, Punkt 1.2).
1.4 Zustimmung zur Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen
Zwei Drittel des Eingliederungstitels des Jobcenters werden im Rahmen der Vergabe beschafft. Ein Drittel des Budgets wird über Einzelfallhilfen verausgabt. Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart sehen vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten bzw. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen
1.5 Entwicklung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gliedern sich in
Für 2018 wird (bezogen auf den Stand November 2017) mit einer Erhöhung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) aufgrund der erwarteten weiteren Anerkennung von Flüchtlingen gerechnet. Insgesamt werden ca. 700 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften bzw. 1.050 zusätzliche leistungsberechtigte Flüchtlinge erwartet. Diese Zunahme übersteigt den zu erwartenden Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 100 BG bzw. 200 Personen, die bereits Leistungen beziehen („Altbestand“, ohne Flüchtlinge, die seit dem 1.1.2015 in den Rechtskreis SGB II gewechselt sind). Per Saldo geht die Prognose für 2018 von einer Zunahme der Anzahl der BGs um insgesamt ca. 600 BGs bzw. 850 Personen auf dann 23.730 (Jahresdurchschnittswert) bzw. 23.873 (Jahresendwert) aus. Im Dezember 2018 wird das Jobcenter damit insgesamt 44.776 Leistungsberechtigte unterstützen (32.260 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren 12.516 nicht erwerbsfähige Angehörige – insb. Kinder) – s. a. 1.1.2 und 1.7.1.
1.5.2 Regelbedarfe
Die monatlichen Regelbedarfe ab Januar 2018 hat der Bund wie folgt erhöht:
1.5.3 Mehrbedarfe
Die Leistungshöhe der Mehrbedarfe errechnet sich grundsätzlich aufgrund eines Prozentsatzes des für den/die jeweilige Leistungsberechtigte(n) geltenden Regelbedarfs. Mit den steigenden Regelbedarfen erhöhen sich auch die Leistungshöhen der Mehrbedarfe für
1.5.4 Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden leicht ansteigen: So erhöhen sich die Beiträge zur Krankenversicherung pro erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und pro Monat um 1,62 € und die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,41 €. In Summe sind im Bereich Sozialversicherungen damit Mehrausgaben in Höhe von ca. 65.500,00 Euro zu erwarten. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei den bundesfinanzierten Leistungen in Höhe von 165,2 Mio. Euro bereits enthalten (vgl. 1.5.3).
1.5.5 Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung werden sich gegenüber dem Vorjahr um circa 15 Mio. Euro auf circa 151,6 Mio. Euro im Jahr 2018 erhöhen. Diese Erhöhung ist neben der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auch auf die erhöhten Gebühren bei den Flüchtlingsunterkünften zurückzuführen. Für die Flüchtlinge ab Zugang Oktober 2015 werden die Unterbringungskosten durch den Bund vollständig übernommen.
Die Mietpreissteigerungen wurden aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte mit monatsdurchschnittlich 10 EUR pro Bedarfsgemeinschaft im „Altbestand“ kalkuliert.
1.6 Verwaltungskosten
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 vom 28. Juni 2017 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (inklusive Ausgaberesten in Höhe von 350 Mio. EUR) Haushaltsmittel von 4,365 Mrd. EUR veranschlagt (Vorjahr: 4,307 Mrd. EUR). Nach einem Abzug für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,335 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6881 Prozent (Vorjahr: 0,6592 Prozent), somit voraussichtlich 29.830.676 EUR. Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB II beabsichtigt der Bund weitere 540 Mio. EUR für die Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen, die nach einem gesonderten Maßstab verteilt werden (Vorjahr: 450 Mio. EUR). Entgegen dem Verfahren in den beiden letzten Jahren ist jedoch geplant, die Mittel in nur einer Tranche zuzuteilen. Das Jobcenter Stuttgart erhält einen Anteil von 0,7546 Prozent, damit voraussichtlich 4.074.840 EUR. Insgesamt würde sich das Budget damit auf 33.905.516 EUR belaufen und würde sich im Vergleich zur Zuteilung für 2017 um 2.020.246 EUR erhöhen (plus 6,3 Prozent). Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen. Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist zum einen der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2018, Ende 2017, abzuwarten, zum anderen das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2018. Aufgrund der Bundestagswahl 2017 und der bis dato nicht erfolgten Regierungsbildung wird der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz erst 2018 verabschieden können, so dass zumindest für das erste Halbjahr 2018 von einer vorläufigen Haushaltsführung auszugehen ist und eine vorläufige Zuteilung nur in Höhe des vom Bundesministerium der Finanzen festgelegten Prozentsatzes der maßgeblichen Obergrenze erfolgen wird. Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvor-schrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 40.846.969 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 34.638.230 EUR. Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt von 732.714 EUR erforderlich (Geschäftsplan 2017: 1.087.730 EUR). Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 6.208.739 EUR. Weiterhin hat die LHS Stuttgart die nicht abrechenbaren Kosten von 3.717.973 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS Stuttgart somit auf 9.926.712 EUR (Geschäftsplan 2017: 9.379.390 EUR).
1.7 Stellenplanrelevante Entscheidungen
1.7.1 Bestandsentwicklung
Für die Analyse Entwicklungen im Jobcenter Stuttgart wurde der Bestand der Leistungsberechtigten in zwei Bestandsgruppen untergeteilt:
2. Restlicher „Altbestand“, inkl. der Leistungsberechtigten, die in Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften leben, die vor 2015 zugegangen sind.
1.7.2. Personalbedarfsrechnung
Die Personalbedarfsberechnung basiert auf den prognostizierten Kundenzahlen zum Jahresende 2018. Die Ermittlung des Personalbedarfs erfolgt in zwei getrennten Schritten für den „Altbestand“ und die Gruppe der „Flüchtlinge seit 2015“, wobei die Stellen dem „Altbestand“ und die Ermächtigungen der Gruppe „Flüchtlinge seit 2015“ zugeordnet wird. In die Personalbedarfsermittlung gehen sämtliche BG, aber nicht alle ELB im Bestand ein, da je nach Fallkonstellation von einem geringeren Betreuungsaufwand ausgegangen wird. Dabei orientiert sich die Berechnung an der „Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses für das sonstige Personal in den gemeinsamen Einrichtungen“ aus dem Oktober 2012. Bei der Berechnung wird insbesondere die Gruppe der § 10-Fälle bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die in ihrer Mehrheit noch eine Schule besuchen und dem Arbeitsmarkt daher (noch) nicht zur Verfügung stehen, zu 75 Prozent nicht berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf der betreuungsrelevanten Stellen und Ermächtigungen von 404,67 VZK, damit 14,87 VZK weniger gegenüber dem Geschäftsplan 2017:
2.1 Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte
Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2018 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in § 48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt: