Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 1376/2017
Stuttgart,
12/22/2017



Jobcenter Geschäftsplan 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.01.2018
24.01.2018
25.01.2018



Beschlußantrag:


Begründung:


1. Geschäftsplan 2018 (Anlage 1)

Die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen wurde unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, Handlungsbedarfe und gesetzlichen Ziele vorgenommen.

Auch 2018 sind folgende Prämissen in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft handlungsleitend:

1.1 Rahmenbedingungen

1.1.1 Entwicklungen am Arbeitsmarkt

Die Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird in 2018 ähnlich wie in 2017 vermutet. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich der bereits im Sommer 2016 erkennbare Anstieg bei der Zahl der Arbeitslosen in Folge der Zunahme von arbeitsuchenden Flüchtlingen im Rechtskreis SGB II die Arbeitslosigkeit weiter fortsetzen wird.

Konjunkturspiegel Baden-Württemberg
2017
2016
Sep
Aug
Juli
Jun
Mai
Apr
Mrz
Feb
Jan
Dez
Nov
Okt
3. Quartal
2. Quartal
1. Quartal
4. Quartal
Arbeitslose
-7,2
-5,3
-6,0
-5,6
-6,2
-5,5
-4,9
-3,5
-2,9
-1,5
-0,1
-0,4
Gemeldete Arbeitsstellen
+11,8
+11,0
+10,0
+9,0
+8,5
+9,1
+7,9
+8,4
+9,0
+8,7
+9,4
+11,4
Erwerbstätige
1,6
1,5
1,4
Bruttoinlandsprodukt
+2,3
+1,1
+3,5
+1,7


Es ist mit einem stärkeren Abbau der Arbeitslosigkeit von Leistungsberechtigten ohne Fluchthintergrund in der Grundsicherung zu rechnen. Allerdings wird dieser Effekt im Jahresverlauf 2018 überlagert durch die vermehrten Arbeitslosmeldungen von Flüchtlingen, die nach den Asylverfahren im SGB II registriert werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) geht in seiner Herbstprognose von einer günstigen Entwicklung in Bezug auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 aus. Der prognostizierte Abbau der Arbeitslosigkeit ist demnach mehrheitlich auf den Bereich des SGB III (Arbeitslosenversicherung) zu erwarten. Der Flüchtlingseffekt wird als schwer kalkulierbar eingeschätzt, weshalb das IAB mit entsprechend großen Spannweiten bei seinen Prognosen operiert. Das IAB geht in seiner regionalen Arbeitsmarktprognose vom 26.09.2017 für den Agenturbezirk Stuttgart von einem Rückgang der Arbeitslosenzahl von im Mittel -1,4 Prozent aus (Korridor von -11,7 bis +8,6 Prozent). Der Agenturbezirk Stuttgart umfasst neben dem Stadtbezirk Stuttgart auch den Landkreis Böblingen.

Insgesamt gab es gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs der registrierten Stellenangebote um rund 15 Prozent auf rund 8.500 offene Stellen. Die regionalen Schwerpunkt-Branchen Automobilindustrie und Maschinenbau, die insbesondere Fachkräfte und Akademiker nachfragen, haben allerdings keinen direkten Einfluss auf den SGB II Bereich. Rund 38 Prozent der Abgänge aus SGB II-Arbeitslosigkeit in Stuttgart konzentrierten sich zuletzt auf die Bereiche Gebäudebetreuung, Einzelhandel, Gastronomie, Sozialwesen, Wach- und Sicherheitsdienste und Vorbereitung Bauarbeiten.

1.1.2 Erwartete Leistungsberechtigte

Das Jobcenter Stuttgart geht für 2018 von durchschnittlich 32.144 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und 23.730 Bedarfsgemeinschaften aus. Bis Ende des Jahres 2018 erwartet das Jobcenter einen kontinuierlichen Anstieg auf 23.873 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 44.776 Leistungsberechtigten (32.260 erwerbsfähige und 12.516 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte). Es wird erwartet, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Flüchtling leben, von voraussichtlich 5.619 im Dezember 2017 auf einen Wert von 6.536 im Dezember 2018 steigt. Von dieser erwarteten Zahl werden 5.560 nach dem 1. Januar 2015 erstmalig durch das Jobcenter betreut werden.

Für 2018 wird im Jobcenter daneben mit einem durchschnittlichen Bestand von 4.050 alleinerziehenden ELB, 1.470 ELB mit einer Schwerbehinderung sowie 19.900 Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gerechnet.

1.1.3 Verfügbare Ressourcen

Wichtige Erfolgsfaktoren für die Zielerreichung sind die Planung des Eingliederungsbudgets und der Personalausstattung. Die Planung richtet sich nach der erwarteten Marktsituation sowie der vermutlichen Finanzausstattung.
Der Rahmen für die Gestaltung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird mitbestimmt durch die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen.

Als Budget für Eingliederungsleistungen werden dem Jobcenter Stuttgart voraussichtlich 24.110.400 EUR und für die Verwaltungskosten 33.905.516 EUR zugewiesen. Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt in Höhe von 732.714 EUR erforderlich. Das zugewiesene Gesamtbudget ist um 2.069.525 EUR und damit um 3,7 Prozent höher als im Jahr 2017.

Für klassische Eingliederungsleistungen und Leistungen nach §§ 16e n. F., 16f und 16h SGB II standen 2017 abschließend Mittel in Höhe von 24.621.326 EUR zur Verfügung. Durch Umschichtungen in Höhe von voraussichtlich 1 Mio. EUR vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt standen 23.621.326 EUR für Eingliederungsleistungen zur Verfügung, von denen 2017 vermutlich 23.282.322 EUR ausgegeben werden.

Da der Fokus auf die Integration von Leistungsbeziehenden in Arbeit 2018 beibehalten werden soll, werden dadurch die Mittel im Bereich der beruflichen Weiterbildung und der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine sowie der Förderung von Arbeitsverhältnissen und der Einstiegsqualifizierung ansteigen. Bei den Mitteln für eingekaufte Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und Wiedereingliederung sind entsprechende Kürzungen erforderlich, die überwiegend durch eine bedarfsgerechte Anpassung an Platzzahlen erreicht werden können. Das Budget für Arbeitsgelegenheiten und Einstiegsgeld kann stabil gehalten werden.

Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss (BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich 1.306.178 EUR für das Jahr 2018 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden. Sie stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.


Schätzwerte 2018 in EUR (Plan)
Vorjahresvergleich in EUR (Plan)
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
Gesamtbudget
dar. EGT
dar. VK
58.015.916
23.377.686
34.638.230
55.946.391
23.253.596
32.692.795
Abzug bzw. die Hinzurechnung des Umschichtungsbetrages sind berücksichtigt

Die Mittel des Eingliederungsbudgets wurden durch das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln des Europäischen Sozialfonds bzw. des Bundes erheblich erhöht. Diese Budgeterhöhung kann insbesondere für die Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, die Stärkung der sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden.



Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II

Für ergänzende kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II in Höhe von 3.150.000 EUR werden von der Landeshauptstadt folgende Leistungen zusätzlich finanziert (siehe Anlage 1, Punkt 2):
Auch im Jahr 2018 müssen die zur Verfügung stehenden Ressourcen wirksam, wirtschaftlich und rechtskonform eingesetzt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

1.2 Handlungsfelder und operative Schwerpunktthemen

Zu den 2018 weiter relevanten Handlungsfeldern und Schwerpunktthemen gehört die:

Die Angebote und Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder des Jobcenters Stuttgart werden 2018 weitgehend fortgeführt. Sie berücksichtigen zum einen identifizierte Chancen und Risiken, zum zweiten sind sie eng mit den Zielen des SGB II sowie mit den mit dem Land Baden-Württemberg zu vereinbarenden Zielen verknüpft.

Handlungsfeldübergreifend sind 2018 die Digitalisierung von Leistungen und die Aktualisierung von Software-Lösungen zu entwickeln und zu entscheiden.

1.2.1 Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit

Jugendliche ohne Schulabschluss oder lediglich mit einem Hauptschulabschluss haben bei den gegebenen Bildungsanforderungen der Arbeitgeber regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung oder nachhaltige Beschäftigung einzumünden. Deshalb wird bei den unter 25-Jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf individuell passende Zugänge und Begleitung bis zu einem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt. Die inzwischen gesetzlich normierte Strategie "Ausbildung vor Beschäftigung" wird beibehalten.

Nichtaktivierungs-Leistungsberechtigte nach § 10 SGB II (z. B. Schüler/-innen, Erziehende mit Kindern unter drei Jahren) erhalten frühzeitig auf ihre Situation zugeschnittene Beratungsangebote.

Als Instrumente zur Förderung von jungen Erwachsenen kommen neben dem ausbildungsorientierten Fallmanagement der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor allem
· die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH),
· die Einstiegsqualifizierung (EQ),
· die Assistierte Ausbildung,
· die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „BaEplus (Ausbildungschance)", sowie
· Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
in Betracht.

Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2018 an die Agentur für Arbeit übertragen.

Für ausbildungsmarktferne junge Menschen stehen insbesondere folgende Angebote und Projekte zur Verfügung:

Für junge Menschen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nach dem SGB II leistungsberechtigt wären, aber bisher diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnten, bietet §16 h SGB II die Möglichkeit, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen. Die Fachstelle für junge Menschen U25 des Jobcenters erarbeitet hierzu in enger Abstimmung mit dem Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf konzeptionelle und planerische Beiträge und wird konkrete Maßnahmen in 2018 anbieten um die Zielgruppe zu fördern.

Für die U25-Maßnahmen werden in 2018 im Eingliederungstitel 3.028.728 EUR bzw. 12,96 Prozent bereitgestellt. Im Jahr 2017 waren 2.736.659 EUR bzw. 11,77 Prozent des Eingliederungstitels dafür vorgesehen, die tatsächlichen Ausgaben werden sich voraussichtlich auf 2.964.976 EUR belaufen.

1.2.2 Aktivierung und Verbesserung von Integrations- und Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen

Die Herausforderungen im Handlungsfeld "Aktivierung und Chancenerhöhung von Langzeitleistungsbeziehenden sowie Langzeitarbeitslosen" bestehen unvermindert weiter. Deshalb bleibt die bedarfsdeckende und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehenden ein besonderer Schwerpunkt der Geschäftspolitik des Jobcenters Stuttgart.

1.2.2.1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III bleiben auch in 2018 ein bevorzugtes individuell und bedarfsgerecht ausgestaltbares Förderinstrument zur Unterstützung der Leistungsberechtigten des Jobcenters bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt die unterschiedlich ausgeprägten Einschränkungen, Ressourcen und Kompetenzen der Leistungsbeziehenden. Sie sind hinsichtlich der Dauer, der Betreuungsintensität und ihrem methodischen Vorgehen differenziert ausgestaltbar.

Dabei besteht ein Gleichgewicht zwischen Maßnahmen, die vorrangig die Integration in Arbeit fördern und Maßnahmen, die dem Abbau und der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen.

Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil der Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 60 Prozent (Juni 2017). Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2018 seine Aktivitäten fortführen, die der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegenwirken. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung in Vergabemaßnahmen ist eine Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung eingetreten und eine weitere Verbesserung zu erwarten.

Die Aktivierungsmaßnahme „PiA – Produktiv in Arbeit“ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III mit den Schwerpunkten Beschäftigung, Qualifizierung und sozialpädagogische Begleitung wird mit 156 Maßnahmenplätzen mit produktionsorientierten Arbeiten fortgesetzt.

Besonders verfestigte komplexe Fallkonstellationen sollen mit einem aufsuchenden systemischen Beratungsansatz aufgegriffen werden, um Perspektiven direkt in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Da mit diesem Ansatz sehr gute Erfolge erzielt werden, soll im Jahr 2018 das Angebot ausgeweitet werden.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Der Anteil der sogenannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart beträgt 28,5 Prozent (Juni 2017). Dabei beziehen 4.170 der 8.957 erwerbsaufstockenden Personen ein Einkommen von bis zu 450 EUR im Monat. Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2018 weiter intensiv gefördert. Dazu steht die Maßnahme Step up II zur Verfügung ebenso wie eine weitere Maßnahme, die sich speziell an erwerbsaufstockende Frauen richtet. Ziel ist es, den Beschäftigungsumfang bzw. das Arbeitsentgelt der Erwerbsaufstockenden weiter zu erhöhen.

Aufgrund der intensiven und individuellen Unterstützungsmöglichkeiten, die die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung bieten und die Integration in Arbeit nachhaltig befördern können, wird auch 2018 für diesen Bereich ein großer Teil des Eingliederungstitels aufgewendet, nämlich 45,86 Prozent (10.720.373 EUR). 2017 werden für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung statt der veranschlagten 11.109.279 EUR voraussichtlich insgesamt 10.944.934 EUR ausgegeben.

1.2.2.2 Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung

Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt deshalb auch im Jahr 2018 mit 416 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 94 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss und 25 Förderungen von Arbeitsverhältnissen ein besonders gewichtiger Förderschwerpunkt.

Für Arbeitsgelegenheiten werden im Jahr 2017 vermutlich insgesamt 2.651.454 EUR ausgegeben. Dieses Budget wird 2018 ein um ca. 10 Prozent auf 2.452.316 EUR gekürztes Budget ausgewiesen. Dennoch stehen für die einzelnen Arbeitshilfeträger in 2018 auch die Mittel zur Verfügung, die auch 2017 für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten an sie geflossen sind, da die Maßnahmenkostenpauschalen für den Januar 2018 aus Haushaltsmitteln des Jahrs 2017 im Dezember 2017 überwiesen werden und somit 2018 nur Ausgaben für 11 Monate anfallen.

Die Mittel für den Beschäftigungszuschuss werden gesondert zugeteilt und kommen nicht aus dem Eingliederungstitel.

Für die öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 sind Mittel in Höhe von 4.423.598 EUR vorgesehen (Vorjahr: insgesamt 4.535.925 EUR).

1.2.3 Erhöhung der Bildungsbeteiligung

Abschlussorientierte Qualifizierungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Die Strategie "Erhöhung der Bildungsbeteiligung" der Leistungsberechtigten leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Integrationschancen.
Das Jobcenter konzentriert sich deshalb auf die


Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind in 2018 13,72 Prozent des Eingliederungsbudgets vorgesehen (3.206.561 EUR). 2017 wurden 3.091.515 EUR ausgegeben.

1.2.4 Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt / Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden

Bei Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen sind insbesondere darauf auszurichten, geschlechtsspezifischen Nachteilen entgegenzuwirken. Familienspezifische Lebensverhältnisse von Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen, sind zu berücksichtigen.

Das Jobcenter verfolgt diese Ziele mit einer abgestimmten und in der Geschäftsplanung verankerten Gender-Strategie mit den folgenden wesentlichen Schwerpunkten:


Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll auch der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden.

Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2018 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Um die Integration von (Allein-) erziehenden Frauen und Frauen ohne Kinder weiter zu stärken, wurden die Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung / (Wieder-) Eingliederung in den Beruf zu einer Maßnahme, dem „Forum Frauen“, zusammengefasst. Ziel ist es, allen Frauen den Zugang zu Maßnahmen bzw. die Teilhabe an Maßnahmen zu sichern, und die Zuweisung der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Dabei werden die bisherigen Ziele der bestehenden frauenspezifischen Projekte in einer geänderten Organisationsform weiterhin verfolgt. Das „Forum Frauen“ startet zum Januar 2018 und wird personell wesentlich besser ausgestattet, um Frauen bei der Suche nach Arbeit und der oft damit verbundenen Suche nach Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder wesentlich zielgerichteter unterstützen zu können.

Für Frauen in besonders schwierigen Lebenssituationen oder erheblich eingeschränkten beruflichen Perspektiven werden spezifische Maßnahmen angeboten: Die Vorbereitung und Begleitung von Teilzeitausbildungen von Alleinerziehenden werden über den Landes-ESF gefördert. Die Angebote richten sich insbesondere an Frauen, die über 25 Jahre alt sind.

Der Zielgruppe der Migrantinnen (auch weibliche Flüchtlinge) bzw. den spezifischen Angeboten für Migrantinnen wird ebenfalls in 2018 mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Bei der Kinderbetreuung, vor allem in Randzeiten, sind durch das Bundesprogramm KiTa Plus neue Impulse gesetzt worden; für 2018 werden erste Ergebnisse erwartet.

Im Rahmen der umfassenden Gender-Strategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen, insbesondere für neue Kolleginnen und Kollegen, unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern.

Für die geschlechtsspezifische Maßnahmenförderung ist ein Budget von 1.670.093 EUR vorgesehen.

1.2.5 Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ziel ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben können. Das betrifft zuvorderst den Bereich der Arbeit.

Inklusion ist ein permanenter Prozess, der von allen Akteurinnen und Akteuren der Gesellschaft aktiv gestaltet werden sollte. Das Jobcenter Stuttgart versteht sich als Teil dieses Gestaltungsprozesses. Als bedeutender Akteur auf dem Stuttgarter Arbeitsmarkt sollen dafür Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden,


Das Projekt „Barrierefrei in Erwerbstätigkeit in Stuttgart“ wird ein Hebel für dieses Unterfangen sein und eine Maßnahme des Jobcenters Stuttgart zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Das breite Spektrum der Regel- und Ermessensleistungen des Jobcenters bleibt von dieser zusätzlichen Förderung unberührt und wird ggf. ergänzt. Beispielsweise unterstützt die IHK Stuttgart das Vorhaben durch die gezielte Ansprache von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, um mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Das Jobcenter sieht darüber hinaus eine Beteiligung an Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation („rehapro“) gem. § 11 SGB IX (neu) vor, welche die Bundesregierung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes beschlossen hat. Der Start der Modellvorhaben ist frühestens für das Jahr 2018 vorgesehen. Die maximale Laufzeit beträgt fünf Jahre. Das Gesamtvolumen zur Finanzierung der Modellvorhaben beläuft sich auf eine Milliarde Euro. Davon stehen bis 2022 jeweils 500 Millionen Euro den Jobcentern und den Rentenversicherungsträgern zur Verfügung. Für das Jobcenter Stuttgart wäre eine Fördersumme von 17 Mio. EUR angemessen. Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen sind die örtlichen Jobcenter und die Rentenversicherungsträger als federführende Bedarfsträger der Modellvorhaben. Das Ziel der Modellvorhaben ist die Erprobung neuer Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungs- oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen. Außerdem steht auch die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation im Fokus. Deshalb sind innovative Ideen und Vorschläge zur Stärkung der Rehabilitation gefragt, die im Rahmen der Modellvorhaben erprobt werden können. Der Förderrahmen soll zeitnah zum Inkrafttreten des § 11 SGB IX (neu) zum 01.01.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nach der Veröffentlichung des Förderrahmens können Jobcenter und Rentenversicherungsträger Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen. Das Jobcenter sieht hier einen Bedarf und kann durch Einwerbung zusätzlicher Fördermittel das Eingliederungsbudget sinnvoll ergänzen.

Sollte ein vom Jobcenter Stuttgart beantragtes Modellvorhaben bewilligt werden, ist im Rahmen einer separaten Gemeinderatsdrucksache über das Vorhaben und über Stellenanteile für Projektleitung/-koordination und Abrechnung zu entscheiden.
Potenzielle Träger sollen – sofern die Förderrichtlinien keine anderen Vorgaben machen – im Rahmen einer Weiterleitung von Zuschüssen (Zuwendungsrecht) gefördert werden.

Der stabile Arbeitsmarkt soll auch in 2018 zur "Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung" genutzt werden.

1.2.6 Bewältigung der Herausforderungen von Flucht und Asyl

Der Zugang von Geflüchteten und Asylberechtigten in den Rechtskreis SGB II stellt auch das Jobcenter weiterhin vor große Herausforderungen. Derzeit rechnet das Jobcenter bis Ende 2018 mit rund 5.560 erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen mit Zugang nach dem 1. Januar 2015 und damit mit rund 881 zusätzlichen Flüchtlingen gegenüber der Hochrechnung zum Jahresende 2017 (4.679 Flüchtlinge). Diese Prognose ist aufgrund der unsicheren Zuwanderungszahlen und der daraus resultierenden Übergänge in das SGB II noch unsicher. Daher bleibt es weiterhin erforderlich, die Ausstattung des Jobcenters flexibel an den Bedarf anzupassen.
Anerkannte Flüchtlinge, Geduldete (deren Abschiebung seit mindestens 18 Monaten ausgesetzt ist), Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge des Bundes haben ein Recht auf alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft sowie zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II. Somit kommt dem Jobcenter Stuttgart eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Integration zu. Um dieser optimal begegnen zu können, war eine organisatorische Anpassung notwendig: Insbesondere die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen und Anbietern von Unterstützungsleistungen erfordert ein ausgeprägtes zielgruppenspezifisches Wissen - sowohl zu den Bedarfen der geflüchteten Menschen als auch zu den Angeboten relevanter Netzwerkpartnerinnen und -partnern. Zudem muss die Chance genutzt werden, bürgerschaftliches Engagement zielgerichtet und koordiniert einzubinden. Daher wurde für geflüchtete Menschen die Abteilung "Migration und Teilhabe" (MuT) zum 01.09.2016 neu geschaffen. Die Planung begann im Herbst 2015. Nach der Gründung der Abteilung im September 2016 eröffnete im Dezember 2016 die erste Liegenschaft. Seitdem befindet sich die Abteilung Migration und Teilhabe im Aufbau, der - je nach zur Verfügungsstellung der erforderlichen Liegenschaften - voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen sein wird.

Die Abteilung Migration und Teilhabe besteht aus drei Sachgebieten.

Das Jobcenter Stuttgart ist seit Januar 2016 AZAV-zertifiziert, um im Rahmen der „Netzwerke Aktivierung, Beratung, Chancen“ für bestimmte Zielgruppen und Zielsetzungen bedarfsgerecht und unbürokratisch Maßnahmen selbstständig durchführen zu können. Die Beschaffung der Leistung erfolgt im Rahmen einer Inhouse-Vergabe.

Konzeptionelle Eckpunkte der Abteilung Migration und Teilhabe sind:
Kernpunkt des Konzepts ist die räumliche und fachliche Verzahnung: Der oder die jeweils zuständige Fallmanager/-in, Leistungsgewährer/-in, Intensivcoach der Netzwerke ABC und Arbeitgeberberater/-in bilden eine "Beratungsinsel". Die Spezialisierung auf Zielgruppen unterbleibt (zum Beispiel die Aufteilung in U25 oder 50 Plus). So wird um eine Familie oder Bedarfsgemeinschaft herum eine angemessene Beratungsstruktur aufgebaut. Die Fallsteuerung übernimmt der oder die jeweilige Fallmanager/-in.

Der Anforderung der Unternehmen, die sich übersichtliche Strukturen mit zentralen und kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern wünschen, kann zum einen durch auf die Zielgruppe spezialisierte Mitarbeitende des jobcenterinternen Arbeitgeberteams und zum anderen durch die den Unternehmen zugewandte Geschäftspolitik des "Netzwerks ABC" Rechnung getragen werden.

Die gute Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, mit der in den Liegenschaften der Abteilung "Migration und Teilhabe" schon im Januar 2016 eine gemeinsame Anlaufstelle eingerichtet wurde, wird fortgeführt.
Begleitend zu den für das Jobcenter allgemein gültigen Zielen hat sich die Abteilung darüber hinaus unter anderem vorgenommen

In 2018 soll die Verzahnung der einzelnen Bereiche zu einem passgenauen und qualitätsvollen Dienstleistungsangebot für geflüchtete Menschen "aus einer Hand" unter ständiger, zielgerichteter Beachtung der vielfältigen externen Angebotsstruktur weiterentwickelt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt in 2018 stellt die Ausgestaltung der fallbezogenen Zusammenarbeit zwischen den Integrationsmanagerinnen und –managern und den persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern dar. Ziel ist die Kohärenz der Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters und den Integrationsvereinbarungen der Integrationsmanagerinnen und –managern des Paktes für Integration.

Netzwerk Aktivierung, Beratung, Chancen

Der Aufbau des Netzwerks ABC soll in 2018 abgeschlossen werden. Das Sachgebiet "Netzwerk ABC" besteht aus drei Einheiten (s. Anlage 1, 1.3 Punkt P):
Mit dieser Schwerpunktsetzung wird den Anforderungen der Themen "Inklusion" und "Gesundheitsförderung" Rechnung getragen.

1.3 Arbeitsmarktprogramm 2018

Das Arbeitsmarktprogramm 2018 umfasst alle Eingliederungsleistungen mit den jeweiligen finanziellen Budgets. Es wurde unter Berücksichtigung der Jobcenter-Strategie, der Schwerpunktziele und der Ressourcen konzipiert.

Die folgende Tabelle stellt die Budgets, gegliedert nach einzelnen Eingliederungsleistungstypen, dar. Eine differenzierte Darstellung zu den einzelnen Maßnahmen erfolgt im Geschäftsplan (Anlage 1, Punkt 1.2).



1.4 Zustimmung zur Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen

Zwei Drittel des Eingliederungstitels des Jobcenters werden im Rahmen der Vergabe beschafft. Ein Drittel des Budgets wird über Einzelfallhilfen verausgabt.

Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Stuttgart sehen vor, dass die Entscheidung über Art und Umfang der Beschaffung bei den nachfolgend genannten voraussichtlichen Auftragswerten bzw. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bei den nachfolgend genannten Vergabesummen

getroffen wird.

Da die Auftragsvolumina der vom Jobcenter Stuttgart zu beschaffenden Maßnahmen bis auf wenige Einzelfälle regelmäßig den Auftragswert von 290.000 EUR überschreiten, können Neubeschaffungen wegen der zu beachtenden vergaberechtlichen Fristen, Einbringungsfristen und Termine der zuständigen Gemeinderatsausschüsse nur mit einem großen zeitlichen Vorlauf erfolgen.

Eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die z. B. nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2018 ausgeschrieben wird, kann frühestens am 15.05.2018 in den zuständigen Gemeinderatsausschuss eingebracht, am 26.05.2018 bezuschlagt werden und am 26.06.2018 beginnen. Eine volle Haushaltswirksamkeit der Maßnahme liegt somit erst ab August 2018 vor.

Sollte der Gemeinderat bereits mit dem Geschäftsplan 2018 zentral den Beschaffungen zustimmen und zudem die Entscheidungen über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen auf den Oberbürgermeister (und damit gem. § 49 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf den ihn im zuständigen Geschäftskreis ständig vertretenden Beigeordneten, hier Bürgermeister Dr. Fabian Mayer) übertragen, könnte eine Maßnahme mit einem Auftragswert von mehr als 290.000 EUR, die nach Zustimmung des Gemeinderates am 21.01.2018 ausgeschrieben wird, bereits am 20.04.2018 bezuschlagt werden und am 22.05.2018 beginnen. Eine volle Haushaltswirksamkeit läge somit bereits ab Juli 2018 vor.

Es handelt sich bei der Übertragung der Entscheidung über die Vergabe auf den Oberbürgermeister um einen Fall des § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO und dabei jeweils um einzelfallbezogene Entscheidungen. Eine dauerhafte Übertragung im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 2 GemO, die nur durch die Hauptsatzung und nicht durch einfachen Beschluss geregelt werden könnte, liegt nicht vor.

Es ist deshalb erforderlich, dass der Gemeinderat mit der Zustimmung zum Geschäftsplan auch über die Art und den Umfang der unten stehenden und im Geschäftsplan ausdifferenzierten (s. Anlage 1, „1.3 Beschaffung und Vergabe neuer Maßnahmen“) Beschaffung neuer Maßnahmen im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände („Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung“) zustimmt und die Entscheidungen über die Vergabe dieser Leistungen jeweils bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, auf den Oberbürgermeister und damit die Verwaltung überträgt.


1.5 Entwicklung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gliedern sich in


Die Beträge für Regelbedarfe und Mehrbedarfe sind bundesweit einheitlich und werden jährlich fortgeschrieben. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheit bestimmt sich aufgrund der unterschiedlichen kommunalen Wohnungsmärkte anhand eines schlüssigen Konzepts auf Grundlage der Daten des Mietspiegels.

Kostenträger für die Regelbedarfe, der Mehrbedarfszuschläge sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist der Bund. Kostenträger für die Kosten der Unterkunft, die Erstausstattungen sowie der Leistungen für Bildung- und Teilhabe ist die Stadt Stuttgart.
Der Bund beteiligt sich in 2018 mit einer landesspezifischen Quote von 52,2 Prozent an den Kosten der Unterkunft. Dies schließt auch die Erstattung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie der flüchtlingsinduzierten Mehraufwendungen der Kosten für Unterkunft ein.

Die Beteiligungsquote von 52,2 % setzt sich im Einzelnen wie folgt zusammen:
1.5.1 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften

Für 2018 wird (bezogen auf den Stand November 2017) mit einer Erhöhung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) aufgrund der erwarteten weiteren Anerkennung von Flüchtlingen gerechnet. Insgesamt werden ca. 700 zusätzlichen Bedarfsgemeinschaften bzw. 1.050 zusätzliche leistungsberechtigte Flüchtlinge erwartet.

Diese Zunahme übersteigt den zu erwartenden Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 100 BG bzw. 200 Personen, die bereits Leistungen beziehen („Altbestand“, ohne Flüchtlinge, die seit dem 1.1.2015 in den Rechtskreis SGB II gewechselt sind).

Per Saldo geht die Prognose für 2018 von einer Zunahme der Anzahl der BGs um insgesamt ca. 600 BGs bzw. 850 Personen auf dann 23.730 (Jahresdurchschnittswert) bzw. 23.873 (Jahresendwert) aus. Im Dezember 2018 wird das Jobcenter damit insgesamt 44.776 Leistungsberechtigte unterstützen (32.260 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren 12.516 nicht erwerbsfähige Angehörige – insb. Kinder) – s. a. 1.1.2 und 1.7.1.


1.5.2 Regelbedarfe

Die monatlichen Regelbedarfe ab Januar 2018 hat der Bund wie folgt erhöht:

Alleinstehende, Alleinerziehende
Partner, Ehegatten
18-24 -Jährige in Eltern BG
15-17 -Jährige in Eltern-BG
6-13 -Jährige
0-5 -Jährige
2018
416 €
374 €
332 €
316 €
296 €
240 €
2017
409 €
368 €
327 €
311 €
291 €
237 €
+ 7,00 €
+ 6,00 €
+ 5,00 €
+ 5,00 €
+ 5,00 €
+ 3,00 €

1.5.3 Mehrbedarfe

Die Leistungshöhe der Mehrbedarfe errechnet sich grundsätzlich aufgrund eines Prozentsatzes des für den/die jeweilige Leistungsberechtigte(n) geltenden Regelbedarfs. Mit den steigenden Regelbedarfen erhöhen sich auch die Leistungshöhen der Mehrbedarfe für


Insgesamt sind bei der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Erhöhung des Regelbedarfs bei den bundesfinanzierten Leistungen für das Jahr 2018 Ausgaben in Höhe von circa 165,2 Mio. Euro zu erwarten. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Zunahme um circa. 4,9 Mio. Euro.

1.5.4 Sozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden leicht ansteigen: So erhöhen sich die Beiträge zur Krankenversicherung pro erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und pro Monat um 1,62 € und die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,41 €.
In Summe sind im Bereich Sozialversicherungen damit Mehrausgaben in Höhe von ca. 65.500,00 Euro zu erwarten. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bei den bundesfinanzierten Leistungen in Höhe von 165,2 Mio. Euro bereits enthalten (vgl. 1.5.3).

1.5.5 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Die laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung werden sich gegenüber dem Vorjahr um circa 15 Mio. Euro auf circa 151,6 Mio. Euro im Jahr 2018 erhöhen. Diese Erhöhung ist neben der Zunahme der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auch auf die erhöhten Gebühren bei den Flüchtlingsunterkünften zurückzuführen. Für die Flüchtlinge ab Zugang Oktober 2015 werden die Unterbringungskosten durch den Bund vollständig übernommen.

Die Mietpreissteigerungen wurden aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte mit monatsdurchschnittlich 10 EUR pro Bedarfsgemeinschaft im „Altbestand“ kalkuliert.

1.6 Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 vom 28. Juni 2017 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (inklusive Ausgaberesten in Höhe von 350 Mio. EUR) Haushaltsmittel von 4,365 Mrd. EUR veranschlagt (Vorjahr: 4,307 Mrd. EUR). Nach einem Abzug für zentrale Einbehalte verbleiben rund 4,335 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden. Das Jobcenter Stuttgart erhält hiervon einen Anteil von 0,6881 Prozent (Vorjahr: 0,6592 Prozent), somit voraussichtlich 29.830.676 EUR.
Für die flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen im SGB II beabsichtigt der Bund weitere 540 Mio. EUR für die Verwaltungskosten zur Verfügung zu stellen, die nach einem gesonderten Maßstab verteilt werden (Vorjahr: 450 Mio. EUR). Entgegen dem Verfahren in den beiden letzten Jahren ist jedoch geplant, die Mittel in nur einer Tranche zuzuteilen. Das Jobcenter Stuttgart erhält einen Anteil von 0,7546 Prozent, damit voraussichtlich 4.074.840 EUR.
Insgesamt würde sich das Budget damit auf 33.905.516 EUR belaufen und würde sich im Vergleich zur Zuteilung für 2017 um 2.020.246 EUR erhöhen (plus 6,3 Prozent).
Von diesem Betrag ist vorläufig auszugehen. Für die Feststellung des endgültigen Betrages ist zum einen der Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2018, Ende 2017, abzuwarten, zum anderen das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2018. Aufgrund der Bundestagswahl 2017 und der bis dato nicht erfolgten Regierungsbildung wird der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz erst 2018 verabschieden können, so dass zumindest für das erste Halbjahr 2018 von einer vorläufigen Haushaltsführung auszugehen ist und eine vorläufige Zuteilung nur in Höhe des vom Bundesministerium der Finanzen festgelegten Prozentsatzes der maßgeblichen Obergrenze erfolgen wird.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvor-schrift (KoA-VV) werden sich voraussichtlich auf insgesamt 40.846.969 EUR belaufen. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 34.638.230 EUR. Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt von 732.714 EUR erforderlich (Geschäftsplan 2017: 1.087.730 EUR).

Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 6.208.739 EUR. Weiterhin hat die LHS Stuttgart die nicht abrechenbaren Kosten von 3.717.973 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS Stuttgart somit auf 9.926.712 EUR (Geschäftsplan 2017: 9.379.390 EUR).

1.7 Stellenplanrelevante Entscheidungen

1.7.1 Bestandsentwicklung

Für die Analyse Entwicklungen im Jobcenter Stuttgart wurde der Bestand der Leistungsberechtigten in zwei Bestandsgruppen untergeteilt:


Die getrennte Betrachtung der beiden Gruppen macht deren unterschiedliche Entwicklung bis Dezember 2018 deutlich: Der Altbestand sinkt wesentlich, wobei sich im Bestand im Bereich der Flüchtlinge für die Zugangsjahre 2015 und 2016 Zugänge und Abgänge annähernd ausgleichen. Aktuell ergibt sich folgende Prognose für den Dezember 2018: Bezogen auf die Prognose im Geschäftsplan 2017 wird demnach ein Rückgang von insgesamt 750 BG und 967 ELB, davon 281 ELB unter 25 Jahre, angenommen.


1.7.2. Personalbedarfsrechnung

Die Personalbedarfsberechnung basiert auf den prognostizierten Kundenzahlen zum Jahresende 2018.
Die Ermittlung des Personalbedarfs erfolgt in zwei getrennten Schritten für den „Altbestand“ und die Gruppe der „Flüchtlinge seit 2015“, wobei die Stellen dem „Altbestand“ und die Ermächtigungen der Gruppe „Flüchtlinge seit 2015“ zugeordnet wird.
In die Personalbedarfsermittlung gehen sämtliche BG, aber nicht alle ELB im Bestand ein, da je nach Fallkonstellation von einem geringeren Betreuungsaufwand ausgegangen wird.
Dabei orientiert sich die Berechnung an der „Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses für das sonstige Personal in den gemeinsamen Einrichtungen“ aus dem Oktober 2012. Bei der Berechnung wird insbesondere die Gruppe der § 10-Fälle bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren, die in ihrer Mehrheit noch eine Schule besuchen und dem Arbeitsmarkt daher (noch) nicht zur Verfügung stehen, zu 75 Prozent nicht berücksichtigt.

Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf der betreuungsrelevanten Stellen und Ermächtigungen von 404,67 VZK, damit 14,87 VZK weniger gegenüber dem Geschäftsplan 2017:

Personalbedarfsrechnung für 2018
Betreuungs-
relation
2017
2018
BG /
ELB
Stellen *)
BG /
ELB
Stellen *)
Differenz
Stellen
zu 2017
ELB U25
1:75
3.832
51,10
3.495
46,60
-4,50
ELB Ü25
1:150
26.854
179,03
26.166
174,44
-4,59
BG LG
1:130
24.623
189,41
23.873
183,64
-5,77
Saldo
419,54
404,67
-14,87
*) inkl. Ermächtigungen der Abteilung Migration und Teilhabe

Im Zuge der Personalbedarfsrechnung für 2018 werden die o. g. 14,87 VZK durch die Nichtverwendung von (unbesetzten) Ermächtigungen in entsprechender Höhe ausgeglichen. Nach der im Geschäftsplan 2017 erfolgten Reduzierung um 15,1 VZK belaufen sich die Ermächtigungen im Geschäftsplan 2018 für den Flüchtlingsbereich insgesamt auf 36,13 VZK (ggü. den im Geschäftsplan 2016 zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten im Umfang von 66,07 VZK).

Anträge des Jobcenters zu Stellenschaffungen und Änderungen von Stellenvermerken sind in separaten Gemeinderatsdrucksachen enthalten.



2. Zielsystem


2.1 Ziele, Zielindikatoren, Zielwerte

Das Zielsystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht für das Jahr 2018 unverändert weiter. Der Gesetzgeber hat in § 48a SGB II für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II folgende Steuerungsziele festgelegt:

Zielsystem des Bundes
Nr.
Ziele
Zielindikatoren
1Reduzierung der HilfebedürftigkeitSumme der Leistungen zum Lebensunterhalt
2Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und SelbständigkeitIntegrationsquote
3Vermeidung von langfristigem LeistungsbezugVeränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden

Für die Messung der Ziele werden Indikatoren mit Zielwerten bzw. Veränderungswerten vereinbart, deren Berechnungsweise für die Ziele 1 bis 3 im gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2018 im SGB II festgelegt ist.

Für das Jahr 2018 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG) entschieden, dass die Ziele 2 und 3 wie im Vorjahr dezentral zu planen sind. Dadurch soll eine realistische und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden.

Die Kennzahl zum Ziel 1 soll im Gegensatz zu den Werten der Ziele 2 und 3 nicht mehr festgeschrieben werden, sondern in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen werden.

Zusätzlich vereinbart das Land Baden-Württemberg mit dem Jobcenter Stuttgart weitere Ziele:

Ziele des LandesZielindikatoren
4Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden in ErwerbstätigkeitVerbesserung der Integrationsquote von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit
5Verbesserung der Inklusion-

Die vorgeschlagenen Zielwerte sind aus den Handlungsbedarfen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen abgeleitet.

Die Landeshauptstadt Stuttgart schlägt dem Ministerium für das Ziel 2 vor, dass es erreicht wird, wenn die Integrationsquote insgesamt um mehr als 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr steigt.

Für das Ziel 3 wird eine Steigung von bis zu 3,4 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr um maximal diesen Anteil steigt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben. Da die meisten Flüchtlinge im Jahr 2018 noch keine 21 Monate im Leistungsbezug gewesen sein können, gilt der vorgeschlagene Wert auch unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwanderung.

Abweichend zum bisherigen Verfahren wird für das Jahr 2018 bei Ziel 4 ebenfalls wie bei Ziel 2 eine Veränderung der Integrationsquote von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Selbständigkeit vorgeschlagen. Das Ziel wäre demnach im Jahr 2018 erreicht, wenn sich die Ergänzungsgröße "Integrationsquote der Alleinerziehenden" nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 Kennzahlen-VO im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent erhöht.

Für das Ziel 5 werden keine Zielwerte vereinbart.

Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger folgende Zielwerte vereinbart:

Zielindikatoren
Angebotswerte 2018
1Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
-
2Veränderung der Integrationsquote (K2)
Steigerung der Quote um mind. 0,4 %
3Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (JFW K3)
Erhöhung des Bestands um
höchstens 3,4 %
4Veränderung der Integrationsquote von Alleinerziehenden (K2E4)
Steigerung der Quote um mind. 1,6 %
5Verbesserung der Inklusion
-

Die Verwaltung geht für das Jahr 2018 von einer spürbaren Steigerung der Bestandszahlen an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften um 3 Prozent bis 4 Prozent aus, die durch die Zuwanderung von Flüchtlingen ausgelöst wird.

Die Angebote gelten noch nicht als vereinbart.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Geschäftsplan 2018

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