Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz im Detail abgestimmt. Das mobile Hallenbad soll mit einer klimaneutralen Wärmeerzeugung (Verzicht auf fossile Brennstoffe) geplant werden. Es unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um mindestens 27 % und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um mindestens 30 %. Die städtischen Mindestanforderungen zur Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (vgl. GRDrs 1493/2019) werden eingehalten. Die thermische Gebäudehülle des Bades wird mit einem hocheffizienten baulichen Wärmschutz versehen. Die Fenster werden als 3-fach verglaste Wärmeschutzfenster (Uw ≤ 0,95 W/m²K) geplant. Zur Deckung des Heizwärme- und Warmwasserbedarfs des Gebäudes ist angedacht, Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von voraussichtlich 4,0 einzubauen. Die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe erfolgt über ein Niedertemperatursystem. Für die Warmwasserbereitung ist ein Frischwassersystem in Verbindung mit der 3-Liter-Regelung angedacht. Eine thermische Desinfektion ist im Bedarfsfall mittels strombetriebener Nacherhitzung möglich. Der überwiegende Gebäudebereich wird mechanisch belüftet. Es sind mehrere Belüftungsgeräte mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 0,80) inkl. Wärmepumpen und Beckenwasserkondensatoren zur Beckenwassererwärmung vorgesehen. Die Belüftungsgeräte sind bedarfsabhängig (Temperatur, Feuchte, Präsenz) geregelt. Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt. Zudem wird darauf geachtet, dass besonders stromeffiziente Badewassertechnik verbaut wird. Alle technisch möglichen Dachflächen des mobilen Hallenbads werden mit PV Modulen belegt. Für die Standorte des mobilen Hallenbades ist mit der Energieabteilung des Amtes für Umweltschutz abzustimmen, inwiefern sich diese jeweils auch als Standorte für eine Energiezentrale für ein Wärmenetz eignen. Die Energiezentrale kann unter- oder oberirdisch ausgeführt werden. Ihr Bau kann parallel zum Aufbau des mobilen Bades oder nach dessen Abriss erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Der Gesamtfinanzierungsbedarf beträgt netto 18.600.000 EUR zuzüglich des Anteils nicht abzugsfähiger Vorsteuer (Bedarfsanteil Schulschwimmen) in Höhe von ca. 500.000 EUR in der Summe (ger.) 19.100.000 EUR. In den Wirtschaftsplänen 2024/2025 der Stuttgarter Bäder stehen für das Vorhaben – mobiles Hallenbad - Mittel in Höhe von netto 6.300.000 EUR zur Verfügung. Die überplanmäßig erforderlichen Mittel - inklusive der Kosten für den Abbau, den Transport und Wiederaufbau beim Freibad Möhringen - in Höhe von 12.800.000 EUR (einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer) werden aus noch nicht benötigten Mitteln für die Neubaumaßnahme Hallenbad Zuffenhausen in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 gedeckt, um die bauliche Beauftragung des Gesamtvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt zu realisieren. Der tatsächliche Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar:
Beteiligte Stellen Die Referate WFB und SWU haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen -- Erledigte Anträge/Anfragen -- Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Anlagen 1 bis 3 Baubeschreibung und Lageplan <Anlagen> zum Seitenanfang