Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
101/U
UmlaufverfahrenDrucksache:
158/2020
GZ:
OB 1238-01
Sitzungstermin: 27.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Förderung und Verbesserung der Situation von Prostituierten* in Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 02.04.2020, GRDrs 158/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Zur Umsetzung der Aufgaben im Fachbereich Prostitution der Abteilung für individuelle Chancengleichheit werden laut Beschluss des Gemeinderats zum Doppelhaushalt 2020/21 folgende Mittel bereitgestellt:

1. Der Förderung in Höhe von 50.000 EUR in 2020 für den Landesfrauenrat Baden-Württemberg und SISTERS e. V., zur Planung, Organisation und Durchführung der Dachkampagne #Rotlichtaus wird zugestimmt.
2. Der Förderung in Höhe von je 30.000 EUR in 2020 und 2021 für
Citizen.Kane.Kollektiv, zur Planung, Organisation und Durchführung der Freierkampagne Prävention "GirlsBoysLoveCash" wird zugestimmt.

3. Der Förderung in Höhe von je 10.000 EUR in 2020 und 2021für die Initiative
Ich bin kein Freier, zur Planung, Organisation und Durchführung der Kampagne #ichbinkeinfreier wird zugestimmt.

4. Die Finanzierung erfolgt aus den dafür bereitgestellten Mitteln im Budget der Abteilung für individuelle Chancengleichheit für Frauen und Männer (OB-ICG) THH 810 - Bürgermeisteramt, Kontengruppe 43100 - Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Zudem ist diesem Protokoll folgende Unterlage als Dateianhang beigefügt: E-Mail der Poststelle Chancengleichheit/OB-ICG zu einem Umlaufverfahren. Diese ist ebenfalls dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei in Papierform angehängt.


Mit E-Mail der Poststelle Chancengleichheit/OB-ICG vom 28.04.2020 stellt EBM Dr. Mayer Folgendes fest:

Gemäß dem nach § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO i. V. m. § 46 GOG am 22.04.2020 gestarteten Umlaufverfahren des VA ergab sich innerhalb der Rückmelde-/
Widerspruchsfrist bis zum 27.04.2020 kein Widerspruch. Damit ist der Beschlussantrag
beschlossen.

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