Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 504/2013
Stuttgart,
07/18/2013


Erhebung zu Kleinbauten und Veränderungen im Außenbereich



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.07.2013
24.07.2013

Bericht:

Erhebung des historischen und aktuellen Gebäude- und Nutzungsbestandes der Stuttgarter Außenbereichsgrundstücke (tatsächlicher sowie legaler Status) durch ein zu beauftragendes externes Fachbüro

Erhebung und Dokumentation durch das Fachbüro im folgenden Umfang:

- flächendeckende Überprüfung der Grundstücke vor Ort, mit fotografischer und kartografischer Erfassung von Grundstück und baulichem Bestand

- flächendeckende Überprüfung der Grundstücke in Aktenbeständen der Naturschutz-, Baurechts- und (bei städt. Flächen) Liegenschaftsverwaltung

- Erstellung einer grundstücksbezogenen Dokumentation (physisch sowie digital) aus der vorgenannten Erhebung: Beschreibung historischer Zustand/Entwicklung/ aktueller Zustand, Lagepläne, Luftbilder, Fotodokumentation, einschließlich Geodaten.

Begründung

Bei einer Gesamtfläche von 207 qkm weist Stuttgart einen Anteil von 26,4 % bzw. 54,6 qkm Garten-, Wiesen-, Reb- und Ackerflächen (somit alle Flächen außerhalb der überbauten Flächen, Parks und Sportanlagen, Waldflächen, Gewässer- und Ödflächen) auf. Auf diesen z. T. unter Schutz stehenden Flächen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gebietsweise erhebliche Fehlentwicklungen bezüglich illegaler Kleinbauten, Geländeveränderungen etc. ergeben.

In der UTA-Sitzung am 26.06.2012 bestand fraktionsübergreifend Konsens, dass die Aktivitäten der Verwaltung zur Überwachung des Außenbereichs und der Bekämpfung dortiger Fehlentwicklungen zu intensivieren sind. Auf die Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.08.2012, Nr. 264/2012, wird hingewiesen.

Als Grundlage für ein systematisches Handeln muss zunächst eine Erfassung des auf den Stuttgarter Außenbereichsgrundstücken vorhandenen Bestandes an Kleinbauten und Geländenutzungen erfolgen.

Eine solche Erhebung muss den ursprünglichen/historischen Bestand, den Genehmigungsstatus, die legale und illegale Fortentwicklung und den aktuellen Bebauungs- und Nutzungszustand der Grundstücke einschließen und dokumentieren. Sie wird anschließend in Akten- und digitaler Form den betroffenen Stellen zur Verfügung gestellt. Mit dem Ergebnis liegt die Grundlage für ein systematisches Vorgehen in den jeweiligen Schutzgebieten vor. Das Ergebnis wird dem UTA zu gegebener Zeit vorgestellt, das weitere Vorgehen abgestimmt.

Die Leistung wird an ein externes Büro vergeben, da beim Amt dafür keine Kapazitäten vorhanden sind. Hierfür sind insgesamt 300.000,00 € erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Finanzbedarf
150
150
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
Finanzbedarf
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
0
0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
Personalkosten
0
0
Sachkosten
0
0
Abschreibungen
0
0
Kalkulatorische Verzinsung
0
0
Summe Folgekosten
0
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

264/2012




Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:




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