Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 121/2016
Stuttgart,
04/26/2016



Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart
- Förderung ab 2016




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
09.05.2016
11.05.2016



Beschlußantrag:

1. Die Förderung der Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt ab 01.01.2016 nach den in Anlage 1 dargestellten Fördergrundsätzen und den Allgemeinen Nebenbestimmungen.

2. Der jährliche Förderaufwand ist im Teilergebnishaushalt THH 500 –
Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, veranschlagt.



Begründung:


Mit der GRDrs 250/2015 „Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in Stuttgart“ wurde zuletzt über die Situation in den Tagesstätten der Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ), den Erfordernissen der personellen Weiterentwicklung auf jeweils 1 Fachkraftstelle pro Tagesstätte sowie die dafür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel berichtet.

Für die inhaltliche Weiterentwicklung und zur Aufstockung der Fachkraftstellen wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 für das Jahr 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 65.500 EUR und für das Jahr 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 131.000 EUR bereitgestellt.


Insgesamt stehen damit für das Jahr 2016 Mittel in Höhe von 343.505 EUR (vorhandenes Budget 278.005 EUR und zusätzliche Mittel 65.500 EUR) und ab dem Jahr 2017 jährliche Mittel in Höhe von 409.005 EUR (vorhandenes Budget 278.005 EUR und zusätzliche Mittel 131.000 EUR) zur städtischen Mitfinanzierung des Angebots der Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart bereit.

Die bisherige jährliche, institutionelle Förderung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der GRDrs 812/2004 „Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden; Förderung der Tagesstätten und Fachberatungsstellen nach § 72 BSHG sowie der Tagesstätten für psychisch kranke Menschen – städtische Förderung ab 01.01.2005“. Die Förderung der Tagesstätten für psychisch kranke Menschen einschließlich der Förderrichtlinien und des Umfangs des Förderbudgets in Höhe von 278.005 EUR wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Württemberg - Hohenzollern und Baden (LWV) zum 01.01.2005 unverändert übernommen.

Aufgrund der übernommenen Fördersystematik setzt sich die bisherige Förderung pro Träger aus einem auf volle Tausender gerundeten Sockelbetrag als prozentualem Anteil von 26.946 EUR und einem Aufstockungsbetrag von 0,30 EUR pro Einwohner des Einzugsbereiches (Stand per 31.12. des vorletzten Jahres) zusammen. Hierzu wird der jeweilige Mietzins addiert. Dieser jeweils rechnerische Zuschuss wurde bereits in den letzten Jahren der LWV-Zuständigkeit nicht festgesetzt. Vielmehr wurden die in der 1. Tabelle aufgeführten Zuschüsse für die Träger festgesetzt.

Diese Fördersystematik soll aufgrund der damit verbundenen Unsicherheit vereinfacht und bestehenden Förderungen angeglichen werden. Mit der Umstellung der städtischen Förderung des Angebots auf eine Pauschalfinanzierung ab 2016 (Pauschale pro Fachkraftstelle in Höhe von 64.470 EUR im Jahr 2016) wird die förderseitige Gleichbehandlung mit dem Angebot „Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII“ (vgl. GRDrs 832/2005 „Förderung der Fachberatungsstellen und Tagesstätten für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 und 68 SGB XII“) erreicht.

Einzelheiten zu den Fördergrundsätzen ab 2016 sind aus Anlage 1 ersichtlich.

Auf Basis der GRDrs 250/2015 „Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen in Stuttgart“ stellt sich die Förderung nach der bisherigen Fördersystematik wie folgt dar:



TrägerAnzahl
Tages-stätten
geförderte
Stellen
Förderung 2015
in EUR
Caritasverband für Stuttgart e. V.
2
1,05
79.789
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
3
1,30
100.193
Klinikum Stuttgart
3
1,50
98.023
Gesamt
8
3,85
278.005

Umsetzung der neuen Fördersystematik ab 2016 mit dem Budget 2016:

Die zusätzlichen zur Verfügung stehenden Mittel der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 sind auf der Grundlage der neuen Fördersystematik analog der Anzahl der Tagesstätten pro Träger verteilt.

Damit wird folgender Stellenausbau möglich:

I. Ausbau 2016: Förderbudget 343.505 EUR (Pauschale 64.470 EUR)

TrägerAnzahl
Tages-stätten
Stellen 2016Förderung 2016 in EUR
Caritasverband für Stuttgart e. V.
2
1,49
96.164
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
3
1,94
124.755
Klinikum Stuttgart
3
1,90
122.586
Gesamt
8
5,33
343.505

Damit ist 2016, bezogen auf die neue Fördersystematik, ein Ausbau um insgesamt 1,48 Stellen möglich.

II. Ausbau 2017: Förderbudget 409.005 EUR (Pauschale 65.512 EUR)

TrägerAnzahl
Tagesstätten
Stellen 2017Förderung 2017 in EUR
Caritasverband für Stuttgart e. V.
2
1,72
112.539
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
3
2,27
149.319
Klinikum Stuttgart
3
2,25
147.147
Gesamt
8
6,24
409.005

Damit ist 2017, bezogen auf die neue Fördersystematik, ein Ausbau um weitere 0,91 Stellen möglich.




Um die sozialplanerisch für erforderlich erachtete Personalausstattung von 1 Fachkraft pro Tagesstätte zu erreichen, wären ab dem Jahr 2018 zusätzliche Haushaltsmittel für 1,76 Stellen erforderlich.



Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2016/2017 stehen zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1 Grundsätze zur Förderung von Tagesstätten für psychisch kranke Menschen in Stuttgart ab dem 01.01.2016





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GRDrs 121_2016 Anlage 1.pdfGRDrs 121_2016 Anlage 1.pdf