Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
372
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VerhandlungDrucksache:
426/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 23.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Förderung im Bereich Bildende Kunst

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 15.09.2020, GRDrs 426/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Einrichtungen erhalten für das Jahr 2021 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

2. Neuaufnahmen a) Die Galerie AK2 erhält ab dem Jahr 2020 zur Durchführung ihres Ausstellungsprogramms eine jährlich wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 8.000 EUR.

b) Der Kunstverein Gästezimmer erhält zur Durchführung seines Programms eine jährliche wiederkehrende Zuwendung in Höhe von 7.000 EUR.

Für das Jahr 2021 gilt in beiden Fällen die Mittelbewirtschaftung vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.


3. Jährlich wiederkehrende Zuwendungen / Erhöhungen / Corona-Nothilfe-
Zuschüsse Die nachstehend genannten Institutionen erhalten in den Jahren 2020 und 2021eine Zuwendung. Die Zuwendung für das Jahr 2021 erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplan 2021 und der Genehmigung des Regierungspräsidiums.

Institution
Zuwendungshöhe
2020
2021
a) Württembergischer Kunstverein e. V. (WKV)
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
zusammen:
563.000 EUR
18.593 EUR
581.593 EUR
563.000 EUR
b) Künstlerhaus Stuttgart e. V.
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
zusammen:
553.132 EUR
13.300 EUR
566.432 EUR
553.132 EUR
c) Kunstverein Wagenhalle e. V.
- einmaliger Zuschuss für die Ausstattung des
Projektraums

zusammen:
60.000 EUR
109.000 EUR

169.000 EUR
60.000 EUR
d) Kunstverein Wagenhalle Verwaltungs-gGmbH
- Corona-Nothilfe-Zuschuss
87.000 EUR
e) Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. (JuKuS)
184.700 EUR
184.700 EUR

4. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020 und 2021 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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