Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
421
18
VerhandlungDrucksache:
297/2015
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 28.10.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Bildungshaus NeckarPark
- Grundsatzbeschluss

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 17.06.2015, nicht öffentlich, Nr. 180
Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 15.07.2015, öffentlich, Nr. 253
Gemeinderat vom 16.07.2015, öffentlich, Nr. 119
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 11.06.2015, GRDrs 297/2015, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Von der fortgeschriebenen schulischen Bedarfssituation in Stuttgart Bad-Cannstatt (insbesondere Stadtteil Veielbrunnen) wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage mit der Weiterentwicklung des Bildungshauses NeckarPark, bestehend aus einer Kindertageseinrichtung mit 10 Gruppen, einer zweizügigen Ganztagesgrundschule und Räumen für das Gemeinwesen auf dem Grundstück Q10 sowie einer 1-teilbaren Turnhalle auf Teilen des Grundstücks Q16, beauftragt.

3. Die Verwaltung wird hierzu mit der weitergehenden Untersuchung und Prüfung des Vorhabens unter Berücksichtigung folgender Prämissen beauftragt:

Nach ihrem Hinweis auf die gestrige Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im Schulbeirat merkt BMin Dr. Eisenmann an, von der mit dem vorangegangenen Gemeinderat entwickelten grundsätzlichen Zielsetzungen, im NeckarPark ein Bildungshaus zu etablieren, das weit über eine Grundschule hinaus geht, werde mit der GRDrs 297/2015 abgewichen. Die für die Sekundarstufe I oder gar darüber hinaus gehende Schulnutzung erforderlichen Schülerzahlen könnten nicht nachgewiesen werden. Es werde nun abweichend vom bisherigen Konzept eine Kita und eine Grundschule vorgeschlagen.

Mit dem NeckarPark, so StRin Gröger (SPD), sei in der Vergangenheit mit zwei Schwerpunkten gestartet worden. Einer dieser Schwerpunkte habe gelautet "Bildung als Standortvorteil". Im Laufe der Jahre hätten unzählige Werkstattgespräche stattgefunden. Natürlich habe sich im Laufe der Zeit manches verändert, aber auch heute sei über das zukünftige reale Leben im NeckarPark noch nichts bekannt. Außer der Bestandsbevölkerung im Gebiet Veielbrunnen wohne dort noch niemand. Die kommende Aufsiedlung werde wohl bisher noch nicht im Blickfeld befindliche Nuancen aufweisen. Von daher gehe es zum heutigen Zeitpunkt eigentlich auch darum, Flächen zu sichern, die möglicherweise in der Zukunft benötigt werden. Unisono hätten im Bezirksbeirat Cannstatt alle Fraktionen erklärt, es könne nicht sein, jetzt auf eine zweizügige Grundschule zurückzufallen. Unter anderem sei von dort eine dreizügige Grundschule gefordert worden. Angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes müsse es von daher darum gehen, Flächen für die Zeit zu sichern, in der mehr Informationen vorliegen. Ansonsten verbaue man sich den Weg zu eventuell zusätzlich erforderlichen Grundschulklassen bzw. zu einer weiteren dort erforderlichen Schulart. Gesehen werden müsse dabei, dass alle in der Umgebung befindlichen Schulen baulich keine Erweiterungsmöglichkeiten aufweisen. Zudem sollte die Turnhalle weiterhin als Zweifeld-Turnhalle geplant werden.

Zu bedenken gibt die Vorsitzende, sollten Reserveflächen für schulische Zwecke vorgesehen werden, würde dies die Wohnbauflächen reduzieren. Desweiteren unterstreicht sie, die Schulverwaltung verfüge über durchaus verlässliche Zahlen.

Die Vorlage spiegelt für StRin Ripsam (CDU) die Realitäten wider. Ihre Fraktion nehme von den Fakten Kenntnis und der Vorlage werde zugestimmt. Ebenfalls zustimmend zur Vorlage äußert sich StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE).

Mit der Vorlage könne nicht begründet werden, Flächen für schulische Zwecke vorzuhalten. Dem gegenüber unterstützt StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) die Position von StRin Gröger zu Vorbehaltsflächen.

Anschließend wird von EBM Föll vorgetragen, die Thematik sei intensiv im Lenkungskreis unter Einbeziehung aller Akteure (Referate, Ämter) diskutiert worden. Zusammengebracht werden müsse eine Vielzahl von Anforderungen. Dabei erinnert er, dass entlang der Mercedes- und der Benzstraße eine 21 Meter hohe Lärmabschirmbebauung benötigt wird, um überhaupt Wohnen in diesem Gebiet möglich zu machen. Eine 21 Meter hohe Bebauung für eine Schule sei problematisch. Die ursprüngliche Machbarkeitsstudie habe vier Geschosse für die Schule vorgesehen. Auch dies sei bereits für eine Schule relativ hoch, aber mit vier Geschossen werde nur eine Höhe von 16 Metern erreicht. Wohnungsbau sei die Zielsetzung des Gemeinderates. Der Rahmenplan, der Wohnen vorsieht, sei durch den Gemeinderat mit sehr großer Mehrheit beschlossen worden. Ohne die lärmabschirmende Bebauung sei Wohnen dort aber wie gesagt nicht möglich. Die lärmabschirmende Bebauung, die zügig umgesetzt werden muss, sei als Teilelement auf dem ursprünglichen Gebiet Q 10 vorgesehen. Nur dort lasse sich dies auch umsetzen. Diese Fläche könne nicht als Vorbehaltsfläche eingeplant werden; die lärmabschirmende Wirkung müsse erzielt und sichergestellt sein, bevor Wohnungen fertiggestellt werden. Natürlich könne in die Wohnbauflächen eingegriffen werden, dies würde aber zu Lasten der wohnungspolitischen Zielsetzungen gehen. Der NeckarPark sei zum Erreichen dieser Ziele eines der entscheidenden Entwicklungsgebiete. Die vorgesehenen 600 Wohneinheiten würden nach Auffassung der Verwaltung benötigt, um die wohnungspolitischen Zielsetzungen der Landeshauptstadt von durchschnittlich 1.800 Wohnungen/Jahr, davon 600 geförderte Wohnungen, zu erreichen.

In der weiteren Gebietsentwicklung werde sich zeigen, dass es auf den für schulische Nutzung und Kita-Nutzung vorgesehenen Flächen (Q10) Verdichtungs-/Entwicklungsmöglichkeiten geben wird (über eine zweizügige Grundschule und über eine 10-zügige Kindertagesstätte hinaus). Um diese Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten habe man sich bewusst entschieden, die Turnhalle nicht auf Q10 vorzusehen. Die Turnhalle solle zusammen mit der Energiezentrale auf einer Teilfläche von Q16 realisiert werden. Diese Überlegungen hätten im Lenkungskreis, nach Abwägung aller Argumente, alle Beteiligten gut geheißen.

Dies bestätigt die Vorsitzende. Sie unterstreicht dabei, die zweizügige Grundschule habe sich nicht durch eine Ausweitung der Wohnbauflächen ergeben. Vielmehr gehe die grundsätzliche Entscheidung auf die Rahmenbedingungen zurück.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

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