Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0410-00
GRDrs 288/2018
Stuttgart,
05/29/2018



Maßnahmenpaket zur Umsetzung der € 4 Mio. Sondermittel für Digitalisierung im Rahmen der Digitalisierungsstrategie StradiS [Digital Move - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft]



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.06.2018
28.06.2018



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 die Bereitstellung von zusätzlich 4 Mio. EUR für „innovative Digitalisierungsmaßnahmen für eine weiter fortschrittliche sowie kundenorientierte Stadtverwaltung“ beschlossen (siehe Antrag 972/2017).

Unter dem Motto [Digital Move – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft] hatte das Referat AKR zuvor die Entwicklung einer Strategie für ein digitales Stuttgart (StradiS) initialisiert, bei der sowohl der GPR als auch Vertreter sämtlicher Referate und Ämter mitwirken. Hierbei sollen in dem Dreiklang ‚Mensch↔Prozess↔IT‘ flächendeckend effiziente und effektive Geschäftsprozesse kundenorientiert und medienbruchfrei digitalisiert werden.

In enger Korrelation zu dieser Strategieentwicklung wurde das Maßnahmenpaket zur nachhaltigen und wertbeständigen Umsetzung des 4 Mio. EUR Zusatzbudgets mit folgenden Schwerpunkten erstellt:

Für die Bewältigung dieser zusätzlichen, neuen und auch neuartigen Aufgaben sind zusätzliche Personalressourcen im Bereich der zentralen IuK erforderlich. Neben den quantitativen Aspekten sind vor allem die qualitativen Anforderungen an die zu bewilligenden Ermächtigungen zu beachten, da hier in entscheidenden technischen Bereichen die zukünftig kontinuierlich weiter zu entwickelnde Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung der LHS zu legen ist. Die gegenwärtig vorhandenen Personalkapazitäten der zentralen IuK reichen hierfür nicht aus; zur Begründung wird auf die Beschreibung der Einzelmaßnahmen im Anhang verwiesen.

Die langfristigen betrieblichen Auswirkungen der Digitalisierungsmaßnahmen auf den Stellenbedarf in den Fachbereichen wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt untersuchen und dem Gemeinderat im Rahmen der StradiS-Berichterstattung regelmäßig berichten.



Finanzielle Auswirkungen

Sonderfinanzierungsrahmen 2018/2019: 4 Mio. EUR

2018
2019 ff
Personalaufwand 2018: Monate 09 - 12
111.334,- EUR
334.000,- EUR
Projektausgaben 4./7.104000: IuK-Maßnahmenplan inkl. Deckung Betriebskosten
1.888.666,- EUR
1.666.000,- EUR
Summen
2.000.000,- EUR
2.000.000,- EUR

Der Sachaufwand wird im Teilfinanz- und Ergebnishaushalt 2018/2019 des Haupt- und Personalamts 100 bei Projekt 4./7.104000 - IuK-Maßnahmenplan gedeckt. Die Personalausgaben werden durch Umschichtung der Mittel in den Personaletat gedeckt.

Für den Betrieb der Hard- und Softwareprodukte ist mit zusätzlichen Kosten von bis zu 25% des Investitionswertes auszugehen. Eine Abschätzung des späteren Anteils kann aktuell nicht getroffen werden. Die Deckung erfolgt im Teilergebnishaushalt 100 beim Profitcenter 1007410 – IuK, Kostengruppe 42210 - Unterhaltung des betrieblichen Vermögens.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag 562/2017 der SPD-Ratsfraktion; beantwortet mit GRDrs. 1142/2017
Haushaltsantrag 972/2017 der CDU-Ratsfraktion




Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister     


Anlagen

Langfassung der Begründung mit Maßnahmenliste

Begründung mit Maßnahmenliste:

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 die Bereitstellung von zusätzlich 4 Mio. EUR für Digitalisierungsmaßnahmen beschlossen (siehe Antrag der CDU-Fraktion Nr. 972/2017). Der Antrag war mit dem Ziel unterlegt, vor dem Hintergrund des geringen Spielraums für Innovationsprojekte im Doppelhaushalt „mehr angemeldete Maßnahmen im Bereich IuK mit Nachdruck anzugehen und entsprechende innovative Projekte im Zuge der Digitalisierung in Angriff zu nehmen für eine weiter fortschrittliche sowie kundenorientierte Stadtverwaltung“.

Unter dem Motto [Digital Move – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft] hatte das Referat AKR Die Gestaltungsebenen der Digitalisierung in Stuttgart sowie die zugehörigen Teilstrategien stellen sich wie folgt dar:



Die Strategiearbeit selbst ist ebenfalls in einem kontinuierlich über die nächsten Jahre laufenden Geschäftsprozess systematisiert, der auch partizipative Elemente der Bürgerbeteiligung enthält. Dieser Prozess wurde inzwischen beim Städtetag Baden-Württemberg als „Best Practice“ vorgeschlagen.
In vier Arbeitsgruppen werden die Teilstrategien
1. Digitale Bürgerschnittstelle - Angebote und Services für Bürgerschaft und Dritte auf Basis digitalisierter „e2e“ (Ende zu Ende) Geschäftsprozesse
2. Digitalisierte Stützprozesse zur Versorgung der Verwaltung
3. Rahmenbedingungen für Personal, Organisation und Arbeitsplätze in der digitalisierten Verwaltung
4. Serviceorientierte, sichere, dem Stand der Technik entsprechende IT/TK Infrastruktur
erarbeitet, die dann zu einer Gesamtstrategie zusammengefügt werden. Federführend hierfür ist das ämterübergreifende „StradiS Kern- und Führungsteam“. Für den nachhaltigen Erfolg der Digitalisierungsstrategie ist ein organisatorisches Konzept für effiziente Arbeitsprozesse und die Mitnahme und Ausrichtung der Menschen, die diese gestalten und nachhalten, besonders wichtig. Nur mit diesen Grundlagen kann der Einsatz von IT-Verfahren den gewünschten Nutzen und die Innovationskraft entfalten. Organisatorische Strukturen werden dabei Veränderungen erfahren.

Die erste Version einer so erarbeiteten LHS Digitalisierungsstrategie soll im Frühherbst 2018 erscheinen und im Folgenden jährlich aktualisiert und erweitert werden (kontinuierlicher Strategieprozess).

Aufgrund einer im Rahmen dieser Strategiearbeit durchgeführten IuK Bestandsaufnahme wurden technische Bereiche identifiziert, in denen dringender Handlungs- und Investitionsbedarf besteht. Im Reform- und Strukturausschuss am 14.03.2018 hat die Verwaltung hierzu erste Initiativen und Maßnahmen vorgestellt.

In weiterer enger Korrelation zur StradiS Strategieentwicklung wurde das vorliegende Maßnahmenpaket zur nachhaltigen und wertbeständigen Umsetzung des 4 Mio. EUR Zusatzbudgets mit folgenden Schwerpunkten erarbeitet:

Lfd. Nr.
4 Mio. EUR Maßnahmenpaket zur Digitalisierung
€ 2018
€ 2019
Vorläufiger Stellenbedarf
1. Innovative Digitalisierungsmaßnahmen
1.aECM Competence Center, Basis für RIS,
E-(Personal-)Akte, andere
226.000 497.0002xEG13
1.bBonuscard Online 80.000
1.cFördermittel Online 80.000
2. Maßnahmen zur Erhöhung der IT Sicherheit und IT Rechtskonformität
2.aISMS mit IT-Security Competence Center und Intrusion Detection & Prevention System (IDPS) 182.000 444.0001xEG14
2.bErhöhung der IT/TK Netzsicherheit in Verwaltungsnetz und Sonderzonen 363.000 50.000
2.cBeschleunigung Netz2020: Erneuerung Zonenmanagement und Verstärkung Firewalls 200.000 200.000
3. Maßnahmen zur IT Effizienzsteigerung
3.aSchulen (Verw. Bereich) in LHS Master Domäne 195.000 555.000
3.bLHS-weites Asset und Lizenzmanagement und Anpassung Lizenzbedarf/-nutzung, inkl. Risikorückstellung 828.000 84.0001xEG12
Gesamt1.994.0001.990.000
Im dargestellten Budgetrahmen von 4 Mio. EUR sind die Personalkosten für die Ermächtigungen von September 2018 bis Dezember 2019 eingerechnet; weitere Details siehe „Beschreibung der Einzelmaßnahmen“.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ab Herbst 2018 werden in einem ersten Schritt die Ermächtigungen aus dem Beschlussantrag 3 benötigt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/21 ist dann über den Stellenbedarf insgesamt zu entscheiden.

Im weiteren Verlauf der strukturellen Veränderungen hin zu digital unterstützten Arbeitsprozessen wird die Verwaltung ihre Ergebnisse den städtischen Gremien regelmäßig vorstellen und die dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen definieren.

Beschreibung der Einzelmaßnahmen:

1. Innovative Digitalisierungsmaßnahmen, die außerhalb und innerhalb der Verwaltung als fortschrittlich und kundenorientiert erlebbar sind

1.a Aufbau eines stadtweiten Enterprise Content Management (ECM) Competence Centers (CC) – Basis für die Modernisierung des RIS und Einführung der E-(Personal-)Akte


1.b Bonuscard Online


1.c Fördermittel online
2. Maßnahmen zur Erhöhung der IT Sicherheit und IT Rechtskonformität, die aufgrund des steigenden Digitalisierungsgrades der Verwaltung, der sich ausweitenden Bedrohungslage im Bereich Cyber-Kriminalität sowie gestiegener gesetzlicher Anforderungen (z.B. EU-DSGVO) zwingend erforderlich sind

2.a ISMS mit IT-Security Competence Center und Intrusion Detection & Prevention
System (IDPS) 2.b Erhöhung der IT/TK Netzsicherheit in Verwaltungsnetz und Sonderzonen
2.c Beschleunigung Netz2020: Erneuerung Zonenmanagement und Verstärkung Firewalls
3. Maßnahmen zur IT Effizienzsteigerung durch Vereinheitlichung und Zentralisierung IT-technischer Strukturen für ein verbessertes Risikomanagement und für die Minimierung weiterer zukünftiger IuK Budget- und Personalanforderungen

3.a Integration der Schulen in die LHS-Master-Domäne (Verwaltungsbereich,
Schulsekretariate) 3.b LHS-weites Asset und Lizenzmanagement und Anpassung Lizenzbedarf/-nutzung, inkl. Risikorückstellung

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