Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: L/OB
GRDrs 1077/2015
Stuttgart,
11/25/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Stuttgarter Fokus-Aktionsplan UN-BRK - Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Beteiligungsprozesses

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zahlreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Diese wurden im Rahmen der Vollversammlung des Gemeinderates am 3. Dezember 2015 in der GRDrs 415/2015 behandelt. In Anlage 2 sind alle Maßnahmen aufgelistet, die im Hinblick auf ihre tatsächliche und finanzielle Machbarkeit von den zuständigen Fachreferaten überprüft werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen Vorschläge zur schrittweisen Umsetzung (inkl. zeitlicher Perspektive) erarbeitet werden. Diese Ergebnisse sollen dem Gemeinderat bis Herbst 2016 vorgelegt werden. In Anlage 1 zur GRDrs 415/2015 wurden jene Maßnahmen dargestellt, die als vordringlich bewertet wurden und für die es bereits Möglichkeiten zur konkreten und zeitnahen Umsetzung gibt.

Im Rahmen der Haushaltplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 haben die Gemeinderatsfraktionen bereits zu verschiedenen Maßnahmen aus Anlage 1 zur GRDrs 415/2015 konkrete Anträge. Diese wurden bisher mit folgenden Ergebnissen behandelt: Antrag Nr. 438, 479, 570 - beantwortet mit GRDrs 422/2015
Kosten: 30.000 Euro jährlich Antrag Nr. 930/2015 - beantwortet mit GRDrs 308/2015
Hierfür sind derzeit keine Mittel eingeplant. Antrag Nr. 587 Nr. 3 Antrag Nr. 289/2015 - wurde beantwortet mit Stellungnahme vom 15.10.2015
Antrag Nr. 439/2015, 570/2015 Ergebnis der 1. Lesung Referat T (lfd. Nr. 1): Vertagung in die 2. Lesung Antrag Nr. 571, 458
Die Verwaltung sichert zu, dass auch alle Maßnahmen aus Anlage 2 zur GRDrs 415/2015 auf ihre tatsächliche und finanzielle Machbarkeit überprüft und Vorschläge zur schrittweisen Umsetzung gemacht werden. Dies beinhaltet konkrete Kostenschätzungen und eine zeitliche Perspektive. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt.

Die konkreten Umsetzungsvorschläge werden schließlich in einem Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK mit Angaben zu Zuständigkeiten, Kosten und zeitlicher Perspektive zusammengefasst und publiziert (auch in leichter Sprache).

Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird in einem abgestuften Prozess überprüft. Der Beirat für Menschen mit Behinderung soll diesen Prozess begleiten, die einzelnen Fachreferate bei der Umsetzung der Maßnahmen beraten und unterstützen. Der Beirat bewertet den Prozess und seinen Umsetzungsstand. Schließlich folgt zum ersten Halbjahr 2019 eine wissenschaftliche Evaluation des Prozesses und seiner Ergebnisse, um Grundlagen für künftige Strukturen zu legen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgelegt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU: 274, 289, 439, 438; Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 216, 479; SPD: 570, 571; FDP: 930

CDU: 274, 289, 439, 438; Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 216, 479; SPD: 570, 571; FDP: 930




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister




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