Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
L/OB
GRDrs
1077/2015
Stuttgart,
11/25/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.12.2015
Stuttgarter Fokus-Aktionsplan UN-BRK - Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Beteiligungsprozesses
Beantwortung / Stellungnahme
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zahlreiche Maßnahmenvorschläge erarbeitet worden. Diese wurden im Rahmen der Vollversammlung des Gemeinderates am 3. Dezember 2015 in der GRDrs 415/2015 behandelt. In Anlage 2 sind alle Maßnahmen aufgelistet, die im Hinblick auf ihre tatsächliche und finanzielle Machbarkeit von den zuständigen Fachreferaten überprüft werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen Vorschläge zur schrittweisen Umsetzung (inkl. zeitlicher Perspektive) erarbeitet werden. Diese Ergebnisse sollen dem Gemeinderat bis Herbst 2016 vorgelegt werden. In Anlage 1 zur GRDrs 415/2015 wurden jene Maßnahmen dargestellt, die als vordringlich bewertet wurden und für die es bereits Möglichkeiten zur konkreten und zeitnahen Umsetzung gibt.
Im Rahmen der Haushaltplanberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 haben die Gemeinderatsfraktionen bereits zu verschiedenen Maßnahmen aus Anlage 1 zur GRDrs 415/2015 konkrete Anträge. Diese wurden bisher mit folgenden Ergebnissen behandelt:
·
Projekt „Machen wir was!“ als dauerhaftes Projekt fördern
Antrag Nr. 438, 479, 570 - beantwortet mit GRDrs 422/2015
Kosten: 30.000 Euro jährlich
Ergebnis der 1. Lesung Referat SJG (lfd. Nr. 18):
Dem Antrag wurde zugestimmt.
·
Barrierefreier (Online-) Stadtführer für ALLE zum Thema Barrierefreiheit
Antrag Nr. 930/2015 - beantwortet mit GRDrs 308/2015
Hierfür sind derzeit keine Mittel eingeplant.
Ergebnis der 1. Lesung Referat SJG (lfd. Nr. 3):
Der Antrag wurde mit GRDrs 308/2015 beantwortet.
·
Barrierefreie Friedhöfe
Antrag Nr. 587 Nr. 3
Barrierefreie Erschließung des Haupteingangs des Friedhofs und der Kreuzkirche sowie für weitere bauliche Verbesserungen des Friedhofs Heslach
Ergebnis der 1. Lesung Referat T (lfd. Nr. 137):
Der Antrag wurde abgelehnt.
·
Toilette für ALLE
Antrag Nr. 289/2015 - wurde beantwortet mit Stellungnahme vom 15.10.2015
Antrag Nr. 439/2015, 570/2015
Kosten für eine Toilette für ALLE:
einmalig 300.000 Euro, zzgl. ca. 158.000 Euro jährlich.
Ergebnis der 1. Lesung Referat T (lfd. Nr. 1):
Vertagung in die 2. Lesung
·
ÖPNV muss flächendeckend barrierefrei sein
Antrag Nr. 571, 458
Barrierefreie Bushaltestellen
Ergebnis der 1. Lesung Referat T (lfd. Nr. 122), Neue Vorhaben (lfd. Nr. 82):
Der Antrag wurde abgelehnt.
·
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung / Stellenpool für Menschen mit Behinderung
Antrag Nr. 570/2015, II Nr. 3 und 4 - beantwortet mit GRDrs 1174/2015
Ergebnis der 1. Lesung Referat AK (lfd. Nr. 37):
Vertagung in die 2. Lesung
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Leitbild des Gemeinderates zur UN-Behindertenrechtskonvention
Antrag Nr. 216/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD - beantwortet mit GRDrs 793/2015 im SGA am 30.11.2015 und im Gemeinderat am 03.12.2015
·
Gründung eines Beirats für Menschen mit Behinderung
Antrag Nr. 274/2015
Voraussichtliche Kosten insgesamt: 17.800 Euro
Der Beirat für Menschen mit Behinderung benötigt für seine Aufgaben entsprechende Finanzmittel für die Durchführung der Sitzungen. Die Sitzungsgelder der gemeinderätlichen Mitglieder des Ausschusses in Höhe von 2.900 Euro und die der stimmberechtigte Beiratsmitglieder in Höhe von 2.400 Euro sind im Teilhaushalt 800 zu veranschlagen.
Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 12.500 Euro für notwendige, sitzungsbezogene Assistenz- und Übersetzungsdienstleistungen für die Beiratsmitglieder, die diese aufgrund ihrer Behinderung benötigen, sowie
Honorare, Reisekosten und die Kosten der Bewirtung von Sitzungen. Die Sachkosten sind
im Teilhaushalt 810 zu veranschlagen.
Die Darstellung der konkreten Ausgestaltung und Zusammensetzung des Beirats für Menschen mit Behinderung erfolgt im Fachausschuss.
Die Verwaltung sichert zu, dass auch alle Maßnahmen aus Anlage 2 zur GRDrs 415/2015 auf ihre tatsächliche und finanzielle Machbarkeit überprüft und Vorschläge zur schrittweisen Umsetzung gemacht werden. Dies beinhaltet konkrete Kostenschätzungen und eine zeitliche Perspektive. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt.
Die konkreten Umsetzungsvorschläge werden schließlich in einem Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK mit Angaben zu Zuständigkeiten, Kosten und zeitlicher Perspektive zusammengefasst und publiziert (auch in leichter Sprache).
Der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird in einem abgestuften Prozess überprüft. Der Beirat für Menschen mit Behinderung soll diesen Prozess begleiten, die einzelnen Fachreferate bei der Umsetzung der Maßnahmen beraten und unterstützen. Der Beirat bewertet den Prozess und seinen Umsetzungsstand. Schließlich folgt zum ersten Halbjahr 2019 eine wissenschaftliche Evaluation des Prozesses und seiner Ergebnisse, um Grundlagen für künftige Strukturen zu legen. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat vorgelegt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
CDU: 274, 289, 439, 438; Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 216, 479; SPD: 570, 571; FDP: 930
CDU: 274, 289, 439, 438; Bündnis 90/DIE GRÜNEN: 216, 479; SPD: 570, 571; FDP: 930
Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
<Anlagen>