Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
343/2018
GZ:
0333-00
Sitzungstermin: 13.06.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umbildung von Unterausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien sowie Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Organe öffentlicher Einrichtungen und gemeinnütziger Vereine und Stiftungen und Beiräte

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.05.2018, GRDrs 343/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die in den Anlagen 1 - 20 und 28 - 38 aufgelisteten Gremien werden wie in den jeweiligen Anlagen dargestellt umgebildet.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet in die in den Anlagen 21 - 27 genannten Gremien die dort aufgeführten Mitglieder des Gemeinderats rein ehrenamtlich für den Zeitraum bis zum Zusammentritt des neuen Gemeinderats nach der nächsten Wahl zum Gemeinderat.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StR Winter (90/GRÜNE) weist darauf hin, dass im Beirat für Gleichstellungsfragen, Anlage 2, folgender Tausch durchgeführt werden soll: StRin Nuber-Schöllhammer wird als ordentliches Mitglied gestrichen, an diese Stelle soll die bisherige Stellvertreterin StRin Münch rücken. StRin Nuber-Schöllhammer wird die Stellvertreterposition von StRin Münch übernehmen.

BM Dr. Mayer informiert, dass durch ein Versehen der Verwaltung in der GRDrs 343/2018 in Anlage 28 beim Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung des Verwaltungsausschusses bei den Mitgliedern der Stadtverwaltung der Name des früheren Leiters des Hochbauamts "Herr Klenk" nicht durch den Namen des neuen Leiters des Hochbauamtes "Herr Holzer" ersetzt wurde.

Die Beschlussfassung der GRDrs 343/2018 müsse daher mit dieser und mit der von StR Winter vorgetragenen Änderung erfolgen.


Danach stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag mit den genannten Änderungen in den Anlagen 2 und 28 der GRDrs 343/2018einmütig zu.
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