Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
306
22
Verhandlung
Drucksache:
606/2021
GZ:
AKR/SI 4810-00
Sitzungstermin:
28.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Organisationsuntersuchung bei der Wohngeldstelle (OU 50-32)
- Zwischenstand
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 19.07.2021, GRDrs 606/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Organisationsuntersuchung bei der Wohngeldstelle wird Kenntnis genommen.
2.1 Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans bis zum 31.12.2022 folgendes Personal ab sofort zu beschäftigen:
a) 7,0 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 9a TVöD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld
b) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung für Widersprüche und Klagen im Bereich Wohngeld
c) 1,5 VZK in EG 9c TVöD als Fachberatung im Bereich Wohngeld
d) 0,5 VZK in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in Sekretariat und Aktei im Bereich Wohngeld
2.2. Der sofortigen unbefristeten Besetzung der Stellen wird zugestimmt.
3. In Ziffer 2.1 ist ein Personalbedarf für Beamte in folgender Höhe enthalten:
a) 1,6 Stellen in Bes.-Gr. A 8 als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld
b) 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A 10 als Sachbearbeitung Fachberatung im Bereich Wohngeld
Deshalb sollen Ermächtigungen in derselben Höhe durch Beamtenstellen ersetzt werden. Dieser Personalbedarf wird zur Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffung - als Ersatz für die entsprechenden anteiligen Ermächtigungen - ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022/2023 zu entscheiden.
4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 129.200 EUR im Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Der erforderliche Mehrbedarf im Jahr 2022 i. H. v. 620.000 EUR für den Fall, dass keine Beamtenstellen geschaffen werden (10,0 VZK Ermächtigungen) bzw. 665.700 EUR im Falle des Ersetzens von 2,6 VZK Ermächtigungen durch Beamtenstellen (7,4 VZK Ermächtigungen, 2,6 VZK Beamtenstellen) werden im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022/2023 berücksichtigt
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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