Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
432
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VerhandlungDrucksache:
794/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin: 07.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim Sozialamt (Teil A), Jobcenter (Teil B)

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2018, öffentlich, Nr. 126

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe

Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 393

Gemeinderat vom 25.10.2018, öffentlich, Nr. 224

jeweiliges Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 16.10.2018, GRDrs 794/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Sozialamt Teil A

1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.

2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Interims-Personalbedarf zur Umsetzung des BTHG im Sozialamt wird Kenntnis genommen.

3. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2019 in Höhe von insgesamt 1.960.560 EUR wird, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, zugestimmt. Diese können gedeckt werden durch Mehrerträge aus der Beteiligung des Landes an der Umsetzung des BTHG.

Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.


Jobcenter Teil B

1. Von der Information zum neuen Leistungsrecht der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz - BTHG) mit erweiterten, zusätzlichen gesetzlichen Aufgaben wird Kenntnis genommen.

2. Von dem zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf im Jobcenter zur Umsetzung des BTHG von einer Vollzeitstelle Planung/Koordination Rehabilitation und Inklusion in Verg.Gr. EG13, TVöD, wird Kenntnis genommen.

3. Der Personalaufwand für die operative Stelle wird weitgehend über die Bundeserstattung gedeckt.

Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021 zu treffen.


Der gemeinsame Antrag Nr. 346/2018 vom 05.11.2018 (90/GRÜNE, SPD, SÖS-LINKE-PluS, FW, FDP) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


In seinem Sachvortrag erinnert BM Wölfle, er habe in der Vorberatung im Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) bereits darauf hingewiesen, dass die Umsetzung dieses neuen Leistungsrechts eine der gewaltigsten Aufgaben seines Geschäftsbereiches darstelle. Ein Gelingen liege im Interesse aller Betroffenen/Beteiligten. Zum in der Beschlussantragsziffer 2 angesprochenen unabweisbaren Interims-Personalbedarf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) fährt er fort, hier gehe es nicht um einen vorübergehenden Personalbedarf. Die Verwaltung habe sich auf einen Einstieg verständigt, und im weiteren Fortgang müsse festgestellt werden, wie sich der tatsächliche Bedarf darstelle. In der letzten Sitzung der Projektlenkungsgruppe am vergangenen Montag habe man sich nach der Vorlagenerstellung zudem darauf verständigt, das Prinzip des Einheitssachbearbeiters durchgehend anzuwenden. Des Weiteren sei als bestmögliche Organisationsform eine eigene Abteilung angesehen worden.

Laut StR Winter (90/GRÜNE) trägt der Antrag Nr. 346/2018 der SGA-Vorberatung sowie den Entscheidungen der Projektlenkung Rechnung. Er wirbt um Zustimmung für diesen Antrag. Von StR Dr. Reiners (CDU) wird in der Folge signalisiert, dass seine Fraktion den Antragsinhalten zustimmen kann.

Von BM Wölfle wird zur Antragsziffer 1 angeregt, die Hebungen erst im Rahmen des normalen Stellenplanverfahrens 2020/2021 vorzunehmen. Dies würde dem üblichen Vorgehen entsprechen, und würde keine Auswirkungen auf die Verwaltungszusagen in der Projektlenkung haben (keine Versetzungen/Bewerbungen werden notwendig). Seiner Einschätzung nach kann somit diese Antragsziffer als erledigt betrachtet werden. Gegenüber StR Körner (SPD) berichtet der Vorsitzende ergänzend, in der Projektlenkungsgruppe habe man sich in dieser Woche, wie bereits angemerkt, auf die Einheitssachbearbeitung verständigt. Damit sei sozusagen jede Stelle "automatisch" in A11 bewertet. Dieses werde in den regulären Stellenplanberatungen umgesetzt.

Im Zusammenhang mit der Antragsziffer 2 stellt StR Dr. Reiners zur Beratung, ob im Bereich IuK eine 0,5-Stelle dauerhaft und eine 1,0-Stelle in zwei Jahren einen kw-Vermerk erhalten solle. Hier verweist StR Winter auf die angespannte Arbeitsmarktsituation. Ein kw-Vermerk würde die Stellenbesetzung erschweren. Auch die Vorsitzende des Personalrats des Sozialamtes, Frau Schürpf, spricht sich gegen einen kw-Vermerk aus. Durch BM Dr. Mayer werden zum IuK-Bedarf folgende Schlagwörter angeführt: Programmanpassungen, Installationen, Schulungen, Betreuungen. Hierbei handle es sich um einen Initialaufwand und um keinen dauerhaften Aufwand. Verweisend auf die Vorlage weist BM Wölfle darauf hin, dass bei diesem Einstiegsvorhaben nicht mit kw-Vermerken, sondern mit Bedarfsprüfungsvermerken (BP-Vermerk) gearbeitet wurde. Dies bedeute, wenn die Umsetzung erfolgt sei, insbesondere die Gesetzgebung sowie die Finanzierung seitens des Landes vorlägen, werde der gesamte Bereich einer Bedarfsprüfung unterzogen. Daher schlage er vor, die in dieser Antragsziffer genannten Stellen auch dieser Bedarfsprüfung zu unterziehen.

Im Zusammenhang mit der Antragsziffer 3 geht StR Dr. Reiners davon aus, dass eine der drei vorgesehenen A 13-Stellen in A 15 bewertet werden soll. Diese Einschätzung teilen der Vorsitzende und BM Wölfle.


Zum Ende der Aussprache schließt sich der Ausschuss der Einschätzung von BM Dr. Mayer an, dass sich die Ziffer 1 des Antrags Nr. 346/2018 erledigt hat.

Zudem stellt BM Dr. Mayer fest:

- Zur Antragsziffer 2
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Antragsziffer 2 einmütig zu; BM Dr. Mayer sagt den Abschluss unbefristeter Arbeitsverträge zu, da es sich um IuK-Stellen handelt. Sollten diese 2,0 Stellen nicht verlängert werden, könnten die Personen beim Haupt- und Personalamt eingesetzt werden.

- Zur Antragsziffer 5 / zur Beschlussantragsziffer 3 der GRDrs 794/2018
Einvernehmen wird darüber hergestellt, dass eine der in der Beschlussantrags-ziffer 3 enthaltenen A13-Stellen in eine A15-Stelle umgewandelt wird.

Danach stellt BM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt mit vorstehenden Maßgaben dem Antrag Nr. 346/2018 einstimmig zu.

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