Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 458/2016
Stuttgart,
07/04/2016



Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart

Verwendung von Mitteln im Jahr 2016
Ermächtigung Stellenbesetzung bis Ende 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.07.2016
22.07.2016
27.07.2016



Beschlußantrag:

1. Die für 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillage in Höhe von 600.000,00 € (GRDrs 308/2014) werden wie folgt verwendet:
Förderprogramm Trockenmauern einschließlich Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogrammes 530.000,00 €
Unterhalt von Wegen und Wandel einschließlich Beratung und Bauleitung 70.000,00 €

2. Die Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Umfang von 0,75 Vollzeitkräften beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadtentwicklung, Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung wird bis 31. Dezember 2018 verlängert. Die Personalkosten werden aus den vom Gemeinderat bereitgestellten Mitteln von jährlich 600.000 € gedeckt.



Begründung:


Gemäß GRDrs. 308/2014 sollen für die Mittelverwendung in 2015 und die Folgejahre jeweils gesonderte Beschlussfassungen eingeholt werden.
Im Jahr 2014 konnten 20 Anträge auf Förderung der Sanierung von Trockenmauern auf weinbaulich genutzten Grundstücken in Steillage bewilligt werden.

2015 konnten weitere 18 Anträge gefördert werden. Für das Jahr 2016 liegen bereits 11 Anträge vor. Diese können erst nach dem Beschluss über die Verwendung der in 2016 verfügbaren Mittel beschieden werden.
Bereits im Jahr 2014 überstiegen die Förderanträge das verfügbare Finanzvolumen deutlich, so dass Anträge auf Förderung gekürzt oder zurückgestellt werden mussten. Auch 2015 konnten nicht alle Anträge gefördert werden. Nach Antragstand im Mai 2016 liegen noch Anträge für die Sanierung von ca. 1 950 m² (Ansichtsfläche) Mauern vor. Dies entspricht einem geschätzten Fördervolumen von ca. 2 Mio. €.
Die Vergabe der Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen erfolgte nach folgenden Kriterien (siehe GRDrs. 716/2015):

- Im Hinblick auf die Begründung des Programmes werden derzeit nur Anträge bewilligt, wenn das betreffende Grundstück weinbaulich genutzt wird und in ausgewiesener Steillage liegt.
- Förderanträge mit Eigenleistungen bei der Trockenmauersanierung werden prioritär bewilligt.
- Eingefallene Mauern oder stark beschädigte Mauern können zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Um Gefahren beseitigen zu können, werden Sanierungen, die zur Beseitigung einer Gefahr beitragen, bevorzugt gefördert.
- Es wird darauf geachtet, dass alle Bezirke, in denen Weinbau in Steillage betrieben wird, bei der Förderung gleichermaßen berücksichtigt werden.

Diese Kriterien sollen auch für die Verwendung der in 2016 verfügbaren Mittel zugrunde gelegt werden. Alle Anträge, die Mauern betreffen, die auf Flurstücken liegen, die derzeit nicht weinbaulich genutzt werden und die sich nicht innerhalb einer Steillage befinden, werden beim Amt für Umweltschutz im Hinblick auf eine mögliche Förderung aus dem städtischen Naturschutzfonds geprüft.

Die 2014 für die Erschließungsplanung Hohe Halde beschlossenen Mittel in Höhe von 30.000,00 € (GRDrs. 308/2014) wurden an das Tiefbauamt übertragen. 2015 fielen für die Planung Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € an. Mit diesen Mitteln wurde eine Vorplanung für eine Erschließungsvariante vom Frauenkopf her erstellt. Dabei stellte sich heraus, dass die Eingriffe in den Hang wegen erforderlichen Stützmauern unverhältnismäßig teuer und mit den Belangen des Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes nicht vereinbar sind. Favorisiert wird daher eine Erschließung im Talgrund der Jaiserklinge. Hierzu soll eine Entwurfsplanung ausgearbeitet und den Gremien vorgestellt werden. Die Kosten dazu werden mit ca. 15.000,00 € veranschlagt. Damit sind die bereits übertragenen Mittel für die anstehende Erschließungsplanung noch ausreichend und weitere Mittel müssen nicht übertragen werden.
Für die Unterhaltung von Wegen und Wandeln auf der Wangener Höhe sollen im Jahr 2016 70.000,00 € verwendet werden (GRDrs. 308/2014).

Mehrkosten, die bei der Durchführung der Maßnahme z. B. durch nicht vorhersehbare Schwierigkeiten, fehlendes Material, o. ä., entstehen, können bei geförderten Maßnahmen im Einzelfall nachträglich anerkannt werden. Hierfür wurde ein Restbetrag von 21.241,80 € nicht vergeben. Sollte dieser Betrag bei der Abrechnung der geförderten Maßnahmen nicht benötigt werden, wird dieser noch vergeben.






Die für das Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Einzelnen wie folgt verausgabt:

Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogrammes
55.165,00 €
Unterhaltungsmaßnahmen Wege und Wandel einschließlich Beratung und Bauleitung
94.350,46 €
Erschließung Hohe Halde (Übertragung an 66)
30.000,00 €
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung (11 Maßnahmen)
73.791,95 €
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Fremdleistung (7 Maßnahmen) 259.738,05 €
Verbindlichkeiten aus Förderzusagen, die das Finanzvolumen für das Jahr 2014 überstiegen:
- 65.712,74 €
Rückstellung für Mehrkosten und Unvorhergesehenes
21.241,80 €

Gemäß GRDrs. 308/2014 hat der Gemeinderat für das Förderprogramm in den Jahren 2014 bis 2018 je 600.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Ermächtigung, entsprechendes Personal außerhalb des Stellenplanes beschäftigen zu können, wurde bis Ende 2016 befristet, bis die Ergebnisse der Evaluierung 2016 vorliegen.
Für die weitere Bewirtschaftung des Budgets, die Projektbearbeitung und Umsetzung des Förderprogrammes ist die Stelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadtentwicklung, Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung zwingend erforderlich. Zudem liegen bereits Anträge für Maßnahmen vor, die bei einem verfügbaren Finanzvolumen von jährlich 600.000,00 € einem Förderzeitraum von fast vier Jahren entsprechen. Um Planungssicherheit zu erhalten, soll das Amt daher ermächtigt werden, entsprechendes Personal außerhalb des Stellenplans bis Ende 2018 weiter beschäftigen zu können. Bei einer Änderung der Höhe der jährlich zur Verfügung gestellten Fördermittel im Jahre 2018 ist der Stellenbedarf ggf. anzupassen.

Ein Bericht über die Erfahrungen mit der Förderrichtlinie und ggf. vorgesehene Änderungen sind im 2. Halbjahr vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat T
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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